• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

24.02.2022

EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

In allen globalen Wertschöpfungsketten will die EU Unternehmensregeln für eine stärkere Sorgfaltspflicht verankern. Mit einer am 23.02.2022 vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt, und einige Unternehmen haben Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedarf nach Ansicht der EU-Kommission jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sind. Mit diesem Vorschlag wird eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten unter anderem für EU-Unternehmen von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro weltweit) und in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Der Vorschlag umfasst allerdings auch flankierende Maßnahmen, mit denen alle Unternehmen, einschließlich KMU, unterstützt werden, die indirekt betroffen sein können.

Sorgfaltspflicht gilt für alle

Dieser Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen). Um ihre Sorgfaltspflicht erfüllen zu können, müssen Unternehmen

  • die Sorgfaltspflicht zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen,
  • tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln,
  • potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen,
  • tatsächliche Auswirkungen abstellen oder sie auf ein Minimum reduzieren,
  • ein Beschwerdeverfahren einrichten,
  • die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kontrollieren und
  • öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht kommunizieren.

Geldbußen bei Nichteinhaltung

Konkret bedeutet dies einen wirksameren Schutz der Menschenrechte, die in internationalen Übereinkommen verankert sind. Ebenso sollen durch diesen Vorschlag negative Umweltauswirkungen, die gegen die wichtigsten Umweltübereinkommen verstoßen, vermieden werden. Die betreffenden Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen („obligatorische Maßnahmen“) ergreifen. Die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden werden für die Beaufsichtigung der Unternehmen zuständig sein und können bei Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten Geldbußen verhängen.

Zusätzlich werden die Opfer die Möglichkeit haben, rechtliche Schritte im Falle erlittener Schäden einzuleiten, die bei angemessener Sorgfalt hätten vermieden werden können.


Weitere Meldungen


Meldung

Matthias Töke

12.03.2026

KI, Regulierung, Private Equity: Finanzinstitute am Wendepunkt

Der Finanzsektor steht vor einem tiefgreifenden Umbruch: Künstliche Intelligenz, veränderte regulatorische Rahmenbedingungen und neue Akteure wie Private-Equity-Investoren verschieben etablierte Spielregeln. Im Interview ordnet Matthias Töke von Baker McKenzie ein, warum Finanzinstitute jetzt grundlegende Weichenstellungen vornehmen müssen und welche Entscheidungen über ihre Zukunftsfähigkeit entscheiden werden. CF: Herr Töke, viele sprechen von einem Wendepunkt für Finanzinstitute. Worin

KI, Regulierung, Private Equity: Finanzinstitute am Wendepunkt
Meldung

©vizafoto/fotolia.com

12.03.2026

Höchste Ausfallrate seit Finanzkrise erwartet

Die Ausfallrisiken deutscher Unternehmen steigen spürbar. Wie die aktuelle Default Study 2026 von Creditreform Rating zeigt, erhöhte sich die empirische Ausfallrate im Jahr 2025 auf 1,88 %. Für das Jahr 2026 erwartet die Ratingagentur einen weiteren Anstieg auf 2,08 %. Damit würde die Zwei-Prozent-Marke erstmals seit der globalen Finanzkrise wieder überschritten. Die Entwicklung spiegelt die weiterhin schwache

Höchste Ausfallrate seit Finanzkrise erwartet
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

11.03.2026

Fehlende KI-Strukturen bremsen Effizienz

Trotz breiter Nutzung von Künstlicher Intelligenz gelingt es vielen Unternehmen nicht, messbare Vorteile damit zu realisieren. Denn die organisatorische Reife bleibt weit hinter der technologischen Nutzung zurück. Die Folge sind geringe Effizienzgewinne und wachsende kulturelle Spannungen innerhalb der Organisationen. Dies zeigt der aktuelle Global Human Capital Trends Report 2026 von Deloitte. Der Großteil der befragten

Fehlende KI-Strukturen bremsen Effizienz
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)