• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

24.02.2022

EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen einführen

In allen globalen Wertschöpfungsketten will die EU Unternehmensregeln für eine stärkere Sorgfaltspflicht verankern. Mit einer am 23.02.2022 vorgeschlagenen Richtlinie sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf Menschenrechte sowie Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Einige Mitgliedstaaten haben bereits Vorschriften zur Sorgfaltspflicht eingeführt, und einige Unternehmen haben Maßnahmen auf eigene Initiative ergriffen. Es bedarf nach Ansicht der EU-Kommission jedoch weitreichenderer Verbesserungen, die mit freiwilligen Maßnahmen nur schwer zu erreichen sind. Mit diesem Vorschlag wird eine Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eingeführt, um gegen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzugehen.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Sorgfaltspflichten gelten unter anderem für EU-Unternehmen von erheblicher Größe und Wirtschaftskraft (mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro weltweit) und in der EU tätige Unternehmen aus Drittstaaten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags. Der Vorschlag umfasst allerdings auch flankierende Maßnahmen, mit denen alle Unternehmen, einschließlich KMU, unterstützt werden, die indirekt betroffen sein können.

Sorgfaltspflicht gilt für alle

Dieser Vorschlag gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für ihre Tochtergesellschaften und die Wertschöpfungsketten (direkt und indirekt bestehende Geschäftsbeziehungen). Um ihre Sorgfaltspflicht erfüllen zu können, müssen Unternehmen

  • die Sorgfaltspflicht zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen,
  • tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt ermitteln,
  • potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen,
  • tatsächliche Auswirkungen abstellen oder sie auf ein Minimum reduzieren,
  • ein Beschwerdeverfahren einrichten,
  • die Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht kontrollieren und
  • öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht kommunizieren.

Geldbußen bei Nichteinhaltung

Konkret bedeutet dies einen wirksameren Schutz der Menschenrechte, die in internationalen Übereinkommen verankert sind. Ebenso sollen durch diesen Vorschlag negative Umweltauswirkungen, die gegen die wichtigsten Umweltübereinkommen verstoßen, vermieden werden. Die betreffenden Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen („obligatorische Maßnahmen“) ergreifen. Die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden werden für die Beaufsichtigung der Unternehmen zuständig sein und können bei Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten Geldbußen verhängen.

Zusätzlich werden die Opfer die Möglichkeit haben, rechtliche Schritte im Falle erlittener Schäden einzuleiten, die bei angemessener Sorgfalt hätten vermieden werden können.


Weitere Meldungen


Meldung

© tashatuvango/fotolia.com

29.04.2026

Verwaltetes Vermögen wächst weltweit auf 147 Billionen US-Dollar

Das weltweit verwaltete Vermögen (Assets under Management, AuM) stieg im Jahr 2025 um 11 % auf 147 Billionen US-Dollar. Die Margen der Asset-Management-Unternehmen blieben stabil bei über 30 %. Trotz dieser starken Kennzahlen steht die globale Branche vor einem strukturellen Wendepunkt. Denn das Umsatzplus beruht zu 80 % auf positiven Marktentwicklungen, während nachhaltige Nettozuflüsse nur einen begrenzten Beitrag

Verwaltetes Vermögen wächst weltweit auf 147 Billionen US-Dollar
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

28.04.2026

M&A-Deal-Volumen bei Deutschlands Tech-Unternehmen steigt deutlich

Die Zahl der Übernahme-Deals bei deutschen Tech-Unternehmen ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken – von 387 auf 375 Deals. Allerdings ist das Volumen der Transaktionen deutlich – um 28 % – auf umgerechnet gut 16 Milliarden Euro gestiegen, ein Plus von 3,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2024. Zum Vergleich: Den Höhepunkt erreichten

M&A-Deal-Volumen bei Deutschlands Tech-Unternehmen steigt deutlich
Meldung

© stanciuc/fotolia.com

27.04.2026

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity

Der europäische Private-Equity (PE)-Markt war im Jahr 2025 gespalten: Die Anzahl der Transaktionen sank um 8 % auf insgesamt 3.881 Deals, während das Gesamtvolumen um 28 % auf 457,6 Milliarden Euro stieg. Vor allem Megadeals – Transaktionen jenseits der Eine-Milliarde-Euro-Schwelle – trieben den Markt. Demgegenüber fanden kleinere und mittlere Deals seltener statt. Dieser K-förmige Markt – oben

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)