• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FAUB: Börsenkurse können eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen

19.06.2023

FAUB: Börsenkurse können eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen

Der FAUB weist darauf hin, dass es nicht sachgerecht ist, zur Unternehmensbewertung ausschließlich auf den Börsenkurs abzustellen.

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Der FAUB weist darauf hin, dass Börsenkurse und die ihnen zugrunde liegenden Marktinformationen und -erwartungen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen umfassen. Sie können daher eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem ihm vorgelegten Fall u.a. entschieden, dass eine Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG allein anhand des Börsenkurses bestimmt werden konnte. Auch der Ausgleich nach § 304 AktG konnte vorliegend ausschließlich aus dem Börsenkurs abgeleitet werden. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW weist darauf hin, dass es nicht sachgerecht ist, zur Bestimmung von Abfindungen und anderen Angemessenheitsprüfungen ausschließlich auf den Börsenkurs abzustellen, ohne eine Zukunftserfolgswertermittlung durchzuführen.

Darum ging es im BGH-Streitfall

Die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.02.2023 (II ZB 12/21) erging zu einem Fall mit einer Abfindung in Aktien, basierend auf einer Umtauschrelation, die entsprechend dem kurz zuvor veröffentlichten Übernahmeangebot festgelegt wurde. Der konkret entschiedene Fall weist gegenüber typischen Abfindungsfällen wesentliche Besonderheiten auf, die regelmäßig nicht gegeben sind. Insbesondere sind in typischen Abfindungsfällen i.d.R. wertrelevante unternehmensinterne Informationen dem Kapitalmarkt nicht bekannt und somit nicht im Börsenkurs reflektiert, auch unterliegen Börsenkurse kurzfristigen Stimmungen.

Börsenkurse umfassen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen

Daher ist es nach Auffassung des FAUB auch nach der Entscheidung des BGH vom 21.02.2023 geboten, zur Bestimmung von Abfindungen und anderen Angemessenheitsprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer eine fundamentale Unternehmensbewertung auf Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen sowie weiterer interner und externer wertrelevanter Informationen vorzunehmen. Da Börsenkurse und die ihnen zugrunde liegenden Marktinformationen und -erwartungen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen umfassen, können sie eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen.

(IDW vom 14.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

irrmago/123rf.com

06.01.2026

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus

Der Negativtrend bei der Gewinnentwicklung der 100 umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands setzt sich fort: Insgesamt schrumpfte der Gewinn um 15 % auf 102 Milliarden Euro, gut jedes zweite Unternehmen (52 %) verzeichnete einen niedrigeren Gewinn als im Vorjahr. Immerhin: Nach zwei Jahren mit deutlichen Umsatzrückgängen brachte das Jahr 2025 den Konzernen bislang erstmals wieder ein leichtes Umsatzplus: in

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus
Meldung

rawpixel/123rf.com

05.01.2026

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr

Die Probleme am Arbeitsmarkt setzen sich auch 2026 fort: 22 von 46 Wirtschaftsverbänden rechnen 2026 mit einem Stellenabbau. Nur neun Verbände erwarten mehr Mitarbeiter in ihrer Branche, 15 gehen von einer stabilen Beschäftigung aus. Das zeigt die IW-Verbandsumfrage, für die das Institut traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, geplanten Investitionen und Jobchancen befragt.

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr
Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2026!
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)