• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • FAUB: Börsenkurse können eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen

19.06.2023

FAUB: Börsenkurse können eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen

Der FAUB weist darauf hin, dass es nicht sachgerecht ist, zur Unternehmensbewertung ausschließlich auf den Börsenkurs abzustellen.

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Der FAUB weist darauf hin, dass Börsenkurse und die ihnen zugrunde liegenden Marktinformationen und -erwartungen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen umfassen. Sie können daher eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem ihm vorgelegten Fall u.a. entschieden, dass eine Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG allein anhand des Börsenkurses bestimmt werden konnte. Auch der Ausgleich nach § 304 AktG konnte vorliegend ausschließlich aus dem Börsenkurs abgeleitet werden. Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW weist darauf hin, dass es nicht sachgerecht ist, zur Bestimmung von Abfindungen und anderen Angemessenheitsprüfungen ausschließlich auf den Börsenkurs abzustellen, ohne eine Zukunftserfolgswertermittlung durchzuführen.

Darum ging es im BGH-Streitfall

Die Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.02.2023 (II ZB 12/21) erging zu einem Fall mit einer Abfindung in Aktien, basierend auf einer Umtauschrelation, die entsprechend dem kurz zuvor veröffentlichten Übernahmeangebot festgelegt wurde. Der konkret entschiedene Fall weist gegenüber typischen Abfindungsfällen wesentliche Besonderheiten auf, die regelmäßig nicht gegeben sind. Insbesondere sind in typischen Abfindungsfällen i.d.R. wertrelevante unternehmensinterne Informationen dem Kapitalmarkt nicht bekannt und somit nicht im Börsenkurs reflektiert, auch unterliegen Börsenkurse kurzfristigen Stimmungen.

Börsenkurse umfassen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen

Daher ist es nach Auffassung des FAUB auch nach der Entscheidung des BGH vom 21.02.2023 geboten, zur Bestimmung von Abfindungen und anderen Angemessenheitsprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer eine fundamentale Unternehmensbewertung auf Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen sowie weiterer interner und externer wertrelevanter Informationen vorzunehmen. Da Börsenkurse und die ihnen zugrunde liegenden Marktinformationen und -erwartungen nur einen Teil der wertrelevanten Informationen umfassen, können sie eine fundamentale Unternehmensbewertung nicht ersetzen.

(IDW vom 14.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

09.07.2026

Kapitalerhöhungen im Aufwärtstrend

Die Entwicklung am deutschen Emissionsmarkt zeigt im zweiten Quartal 2026 ein insgesamt robustes Bild. Zwar hat sich trotz verbesserter Kapitalmarktbedingungen nur ein Unternehmen neu auf das Börsenparkett gewagt, aber bei den Kapitalerhöhungen zeigt der Trend deutlich nach oben – ein klarer Hinweis, dass die Aufnahmebereitschaft des Marktes grundsätzlich vorhanden ist. Zu diesen Ergebnissen kommt die

Kapitalerhöhungen im Aufwärtstrend
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

08.07.2026

Kredithürde im Mittelstand auf Rekordhoch

Der Kreditzugang der mittelständischen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verschlechtert. Im zweiten Quartal 2026 berichteten 40,5 % der kreditinteressierten Mittelständler, dass sich ihre Banken bei der Kreditvergabe restriktiv verhalten. Dieser Wert, der im Vergleich zum Vorquartal um 6,5 Prozentpunkte zulegte, markiert einen neuen Rekordwert seit Beginn der Umfrageaufzeichnung im Jahr 2017. Für die KfW-ifo-Kredithürde wertet

Kredithürde im Mittelstand auf Rekordhoch
Meldung

©number1411/fotolia.com

07.07.2026

Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU bleibt hoch

Trotz der seit Jahren andauernden geopolitischen Herausforderungen erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rund 2,8 Billionen Euro im Jahr 2024 laut den aktuellsten verfügbaren Daten. Das waren 29 % des gesamten Umsatzes in Deutschland. Mehr als 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland zählen gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission zu den kleinen und mittleren Unternehmen.

Volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU bleibt hoch
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)