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05.03.2024

Finanzkrise wirkt sich bis heute auf das Einkommen von Angestellten aus

Eine aktuelle ZEW-Studie beziffert die langfristigen Folgen der Finanzkrise 2007/2008. Angestellte verdienen heute deshalb noch immer weniger.

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© Dan Race/fotolia.com

Die globale Finanzkrise von 2007 und 2008 wirkt noch immer nach. Eine Studie des ZEW Mannheim ergibt, dass vor allem besserverdienende Büroangestellte von kapitalintensiven Unternehmen auch heute noch stark von der Krise betroffen sind. Noch im Jahr 2018 waren Gehaltseinbußen von bis zu 15 % messbar. Das gesamte Arbeitsleben ist durch die Finanzkrise also nachhaltig geprägt. Die Ergebnisse, die auf Daten für Italien beruhen, lassen sich auf andere europäische Länder übertragen.

„Die Finanzkrise hat viele Erwerbsbiografien verändert und damit großen Einfluss auf die persönlichen Leben vieler Menschen genommen. Mit unserer Studie beziffern wir vor allem die langfristigen Folgen der Finanzkrise. Besonders betroffen sind demnach Besserverdienende“, erläutert Effrosyni Adamopoulou, PhD, Ko-Autorin der Studie und Wissenschaftlerin in der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“.

Gutverdienende Angestellte besonders betroffen

Wegen des Kreditschocks reduzierten Unternehmen ihre Investitionen, sodass während der Finanzkrise weniger Stellen für Fachkräfte zur Verfügung standen. Nach einem Jobverlust, oft mit zwischenzeitlicher oder auch dauerhafter Arbeitslosigkeit, fiel das Einkommen der Betroffenen wesentlich geringer aus. Durchschnittlich hatten entlassene Fachkräfte von kapitalintensiven Unternehmen mit minus 15 % die höchsten Einbußen. Demgegenüber verloren geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen in arbeitsintensiven Unternehmen wesentlich seltener ihre Jobs. „Die Gehaltseinbußen nach einem Jobwechsel während der Finanzkrise können das gesamte Berufsleben lang nicht mehr aufgeholt werden. Sie wirken sich für den Rest der Erwerbsbiografie und deshalb womöglich auch in der Rentenhöhe auf die betroffenen Arbeitnehmenden aus“, erklärt Adamopoulou.

(ZEW vom 04.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)


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