• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fünf Jahre Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“

22.03.2023

Fünf Jahre Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“

Lehnen die Unternehmen Konten im EU-Raum ab, so handelt es sich um sog. IBAN-Diskriminierung. Nach wie vor gehen bei der Wettbewerbszentrale Beschwerden ein.

Beitrag mit Bild

© momius / fotolia.com

Auch mehr als fünf Jahre nach Gründung der Beschwerdestelle „SEPA-Diskriminierung“ bearbeitet die Wettbewerbszentrale noch immer jährlich mehr als 100 Beschwerden über sog. IBAN-Diskriminierung. Damit bewegt sich das diesbezügliche Beschwerdeaufkommen weiterhin auf einem konstanten Niveau. Im Juni 2017 hatte die Wettbewerbszentrale auf Anregung ihrer Mitglieder in Abstimmung mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank eine Beschwerdestelle gegen SEPA-Diskriminierung eingerichtet.

Was ist IBAN-Diskriminierung?

Unternehmen, die als Zahlungsmodalität das Lastschriftverfahren zum Einzug von Forderungen anbieten und verwenden, müssen nach der sog. SEPA-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 260/2012) den Lastschrifteinzug aus allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchführen lassen. Die Unternehmen sind also verpflichtet, den Einzug von Konten in der EU zuzulassen, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind. Gleiches gilt auch für die Vornahme von Zahlungen. Lehnen die Unternehmen Konten im EU-Raum ab, so handelt es sich um sog. IBAN-Diskriminierung.

Verstöße in unterschiedlichen Branchen

Die Fälle von SEPA-Diskriminierung sind nicht auf eine bestimmte Branche beschränkt. Ein Schwerpunkt liegt allerdings auf Versicherern, Energieversorgern, Verkehrsgesellschaften und der Telekommunikationsbranche. So haben sich gegenüber der Wettbewerbszentrale kürzlich ein Festnetz- und Mobilfunkanbieter sowie der französische Musikstreaming-Dienst „Deezer“ verpflichtet, künftig alle Konten im EU-Raum als Lastschriftkonten zu akzeptieren, nachdem die Wettbewerbszentrale nach Erhalt von Beschwerden gegen diese Praxis der betreffenden Anbieter vorgegangen war. „Gründe für die Ablehnung des Einzugs von EU-Konten bei Lastschriften durch die Unternehmen sind häufig der Einsatz von veralteten IT-Systemen oder nicht richtig geschulte Mitarbeiter in den Unternehmen“ kommentiert Dr. Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale und dort zuständig für den Bereich Finanzmarkt, die Erfahrungen der Wettbewerbszentrale.

Eingeleitete Gerichtsverfahren

Nicht in allen Fällen sind die Unternehmer zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. In durchschnittlich fünf Fällen pro Jahr erhebt die Wettbewerbszentrale Klage beim zuständigen Landgericht. In einem Fall hatte der Energieversorger E.ON abgelehnt, Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom bzw. Erdgas von einem litauischen Konto einzuziehen. In dem Verfahren hat das Landgericht München I (Az. 3 HK O 18493/21, Urteil vom 23.12.2022, nicht rechtskräftig) das Unternehmen verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Energielieferungen die Möglichkeit zur Zahlung per Lastschrift von Konten im EU-Raum in der Weise einzuschränken, dass eine Abbuchung von einem Konto in Litauen abgelehnt wird. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Auch Lottogewinne müssen auf SEPA-erreichbare Konten ausgezahlt werden

In einem Fall, in dem eine Lotteriegesellschaft Gutschriften nicht auf ausländische Konten seiner Kunden mit Wohnsitz in Deutschland auszahlen wollte, konnte die Wettbewerbszentrale jüngst außergerichtlich eine Einigung erzielen. Das Unternehmen hatte sich zunächst geweigert, Lottogewinne auf ausländische Bankkonten auszuzahlen. Eine Beschränkung auf deutsche Bankkonten war sogar in den AGB der Gesellschaft festgehalten. Nachdem die Wettbewerbszentrale dies moniert hatte, gab das Unternehmen eine entsprechende Unterlassungserklärung ab, in der es sich verpflichtete, Lottogewinne künftig auf sämtliche Konten im EU-Raum auszuzahlen und eine Beschränkung auch künftig nicht mehr in den AGB zu vereinbaren.

Fallzahlen in der Rechtsdurchsetzung rückläufig

Die Zahl der Fälle, in denen die Wettbewerbszentrale eine solche „SEPA-Diskriminierung“ im Wege einer Abmahnung beanstandet, ist zuletzt rückläufig. Während im Jahr 2017 noch in drei Viertel der Fälle eine förmliche Beanstandung erfolgte, sprach die Wettbewerbszentrale im Jahr 2022 nur noch bei etwa einem Drittel der Beschwerden eine entsprechende Beanstandung aus – eine positive Bilanz zur Arbeit der SEPA-Beschwerdestelle.

Wettbewerbszentrale vom 21.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro


Weitere Meldungen


Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

05.02.2026

Grüne KfW-Anleihen überschreiten Marke von 100 Milliarden Euro

Meilenstein für Grüne Anleihen der KfW Bankengruppe: Mit ihrer aktuellen Emission einer grünen Anleihe über 5 Milliarden Euro hat die Förderbank die Marke von 100 Milliarden Euro Gesamtvolumen bei Green Bonds überschritten. Seit dem Start ihres Green Bond-Programms 2014 hat sich die KfW zu einer der weltweit größten Emittentinnen Grüner Anleihen entwickelt. Förderkredite für Klimaschutz

Grüne KfW-Anleihen überschreiten Marke von 100 Milliarden Euro
Meldung

© adiruch na chiangmai/fotolia.com

02.02.2026

Weltweiter M&A-Markt geht mit Schwung ins neue Jahr

Der weltweite Markt für Fusionen und Übernahmen ist gut aufgestellt, seinen Aufwärtstrend auch 2026 fortzusetzen. Das Transaktionsvolumen stieg im vergangenen Jahr um 40 % auf insgesamt 4,9 Billionen US-Dollar und damit auf den zweithöchsten jemals gemessenen Wert. Zu diesem Ergebnis kommt die internationale Unternehmensberatung Bain & Company in ihrem „Global M&A Report 2026“. Auch der deutsche

Weltweiter M&A-Markt geht mit Schwung ins neue Jahr
Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

29.01.2026

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten

Was lange als Thema klassischer Industrien galt, erreicht nun die Fintech-Szene: ESG-Anforderungen aus CSRD, Investorenlogiken und strenger Governance. Prof. Dr. Oliver Roll, Managing Partner bei Prof. Roll & Pastuch und Professor an der Hochschule Osnabrück, und Dr. Johann Thieme, Senior Director Financial Services, diagnostizieren einen klaren Paradigmenwechsel. Nachhaltigkeit wird vom „Nice-to-have“ zum Bewertungsmaßstab und zum

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)