• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gegen Einschränkung von Aktionärsrechten: BVI lehnt Gesetzesvorschlag für virtuelle Hauptversammlungen ab

14.03.2022

Gegen Einschränkung von Aktionärsrechten: BVI lehnt Gesetzesvorschlag für virtuelle Hauptversammlungen ab

Das geplante Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung höhlt nach Ansicht des deutschen Fondsverbands BVI die Aktionärsrechte aus. Der Bundesverband Investment und Asset Management BVI lehnt in einer Stellungnahme den Gesetzesvorschlag zur Einführung virtueller Hauptversammlungen ab. Die Aktionärsdemokratie kommt zu kurz, stellt der deutsche Fondsverband fest. Der BVI kritisiert, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) nicht den Anspruch hat, die bewährte und von vielen Aktionären bevorzugte Präsenz-Hauptversammlung über eine Einbindung digitaler Elemente zu modernisieren. Stattdessen sollen Elemente der Corona-Notstandsgesetzgebung im Interesse einiger Unternehmen möglichst schnell und reibungslos zum Dauerzustand werden.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit/123rf.com

In dem Gesetzesvorschlag sind die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Aktionäre zwar weniger stark ausgeprägt als bei den virtuellen Hauptversammlungen in den letzten beiden Jahren, stellt der BVI fest. Er scheitere aber daran, die Aktionärsrechte 1:1 in ein virtuelles Format zu übertragen, obwohl die Regierung dies im Koalitionsvertrag vereinbart habe und es technisch sowie praktisch umsetzbar wäre.

Eine Verstetigung von Einschränkungen der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nicht akzeptabel

Eine Verstetigung von Einschränkungen der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung können wir nicht akzeptieren, erklärt die Interessenvertretung der deutschen Fondswirtschaft. Dies betreffe insbesondere die Pläne des BMJ, einzelne Rechte zwingend vor eine virtuelle Hauptversammlung zu ziehen. Hiernach sollen Aktionäre z. B. das Rede-, Frage- und Auskunftsrecht in einer virtuellen Hauptversammlung nicht mehr zusammen ausüben können. Fragen müssen sie vor der Hauptversammlung schriftlich stellen. Redebeiträge in der virtuellen Hauptversammlung dürfen weder Fragen noch Nachfragen enthalten. Das sind massive Einschränkungen der Aktionärsrechte. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, fordert der BVI. Die Generaldebatte sei ein Kernelement des Dialogs zwischen Aktionären und Unternehmen und Ausdruck der im Aktienrecht vorgesehenen Machtbalance zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.

BVI schlägt grundlegende Überarbeitung des Gesetzesvorschlags vor

Der BVI schlägt vor, den Gesetzesvorschlag grundlegend zu überarbeiten und das Vorfeld einer Hauptversammlung für Fragen, Stellungnahmen und Anträge der Aktionäre zu öffnen, ohne die Aktionärsrechte in der Hauptversammlung einzuschränken. Gleichzeitig muss der Versammlungsleiter gestärkt werden, um eine virtuelle Hauptversammlung im Interesse der Aktionäre und der Emittenten sinnvoll strukturieren zu können. Der deutschen Fondsverbands erwartet vom Gesetzgeber klare, am Aktiengesetz orientierte Vorgaben für virtuelle Hauptversammlungen. Ansonsten drohe die virtuelle Hauptversammlung zu einem Format zweiter Klasse zu verkommen.

Die Eile, mit der das Gesetz durchgepeitscht werden soll, ist wegen des bestehenden Rechtsrahmens für Präsenz-Hauptversammlungen nicht notwendig, stellt der Fondsverband weiter fest. Es bestehe auch kein Bedarf für Übergangsfristen.

Die BVI-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften finden Sie hier.


Weitere Meldungen


Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

29.01.2026

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten

Was lange als Thema klassischer Industrien galt, erreicht nun die Fintech-Szene: ESG-Anforderungen aus CSRD, Investorenlogiken und strenger Governance. Prof. Dr. Oliver Roll, Managing Partner bei Prof. Roll & Pastuch und Professor an der Hochschule Osnabrück, und Dr. Johann Thieme, Senior Director Financial Services, diagnostizieren einen klaren Paradigmenwechsel. Nachhaltigkeit wird vom „Nice-to-have“ zum Bewertungsmaßstab und zum

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten
Meldung

©pitinan/123rf.com

29.01.2026

Bankenregulierung: Eigenkapitalregeln blockieren Milliarden für die Transformation

Für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft müssen private Unternehmen bis 2045 hohe Milliardensummen investieren. Doch in einer Studie warnen Wissenschaftler am Institut der deutschen Wirtschaft (IW): Die Finanzierung droht an den Eigenkapitalgrenzen der Banken zu scheitern. 867 Milliarden Euro Eigenkapital benötigt Um die zusätzliche Kreditnachfrage für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft abzusichern, müssten europäische Kreditinstitute

Bankenregulierung: Eigenkapitalregeln blockieren Milliarden für die Transformation
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

27.01.2026

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie

Die Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft sind im Jahr 2024 auf 213,3 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 4,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Angesichts einer Inflationsrate von 3,1 % bedeutet dies einen leichten realen Zuwachs. Die Innovationsplanung für die kommenden Jahre bleibt auf einem konstanten Niveau, wie der neue Bericht zur Innovationserhebung 2025 des ZEW

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)