• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

14.06.2023

Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

Beitrag mit Bild

© Fotolia

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat in Abstimmung mit der BaFin ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten entwickelt, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Auch der Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) war an der Erarbeitung des Papiers beteiligt. Das Eckpunktepapier (Stand: 30. Mai 2023) dient als Hilfestellung für die Verpflichteten. Das Papier ist im geschützten Bereich für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.

Eckpunktepapier enthält abschließende Sachverhaltskonstellationen

Das Typologiepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 43 GwG nicht vorliegen, es sei denn, den Verpflichteten liegen andere zusätzliche Informationen vor, durch die die Meldepflicht in Bezug auf den betreffenden Sachverhalt doch ausgelöst wird.

Die in dem Papier genannten gegenwärtig abschließenden Sachverhaltskonstellationen werden gegebenenfalls nach einer späteren Evaluation dieses Papiers ergänzt.

Eckpunktepapier ist ab sofort zu berücksichtigen

Die BaFin weist die Verpflichteten unter Bezugnahme auf Kapitel 10 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) darauf hin, dass das Eckpunktepapier ab sofort bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist.

Sie weist die Verpflichteten zudem auf den nach wie vor geltenden allgemeinen Grundsatz hin, dass jeder Verpflichtete verantwortlich für die Entscheidung ist, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt. Erstattete Verdachtsmeldungen sollen kohärent und schlüssig darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von § 43 GwG vorliegen.

(BaFin vom 12.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

30.09.2026

Unternehmen profitieren zunehmend von KI

Eine wachsende Zahl von Unternehmen zieht mittlerweile einen messbaren Nutzen aus Künstlicher Intelligenz: Rund die Hälfte von ihnen erwirtschaftet signifikanten Wert mit der Technologie – vor einem Jahr waren es lediglich 5 %. Das zeigt der neue „Applied AI Index 2026“ der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG), für den 1.330 CEOs und Entscheiderinnen und Entscheider weltweit

Unternehmen profitieren zunehmend von KI
Meldung

murrstock/123rf.com

29.09.2026

Deutscher Emissionsmarkt zeigt Kontinuität

Der deutsche Markt für Börsengänge ist aktuell von kleinen Schritten geprägt: Die Aktivitäten fokussieren sich wie bereits im gesamten Jahresverlauf auf kleinere Erstnotizen, während große Börsengänge rar bleiben. Im dritten Quartal, das durch die Sommerpause traditionsgemäß ruhig verläuft, gelang immerhin zwei Börsenneulingen der Sprung aufs Parkett. Seit Januar verzeichnete die Frankfurter Börse bereits sechs Initial

Deutscher Emissionsmarkt zeigt Kontinuität
Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

28.09.2026

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab

Deutschlands größte börsennotierte Unternehmen reduzieren ihre Belegschaften stärker als vergleichbare Konzerne in Frankreich, Italien und Spanien. Das zeigt das EY-Parthenon Employment Barometer 2026, für das die Nachhaltigkeitsberichte von 155 Unternehmen aus DAX 40, CAC 40, FTSE MIB 40 und IBEX 35 ausgewertet wurden. Fast 48.000 Stellen weniger Bei den DAX-Konzernen sank die weltweite Beschäftigung um

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)