• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

14.06.2023

Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

Beitrag mit Bild

© Fotolia

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat in Abstimmung mit der BaFin ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten entwickelt, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Auch der Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) war an der Erarbeitung des Papiers beteiligt. Das Eckpunktepapier (Stand: 30. Mai 2023) dient als Hilfestellung für die Verpflichteten. Das Papier ist im geschützten Bereich für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.

Eckpunktepapier enthält abschließende Sachverhaltskonstellationen

Das Typologiepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 43 GwG nicht vorliegen, es sei denn, den Verpflichteten liegen andere zusätzliche Informationen vor, durch die die Meldepflicht in Bezug auf den betreffenden Sachverhalt doch ausgelöst wird.

Die in dem Papier genannten gegenwärtig abschließenden Sachverhaltskonstellationen werden gegebenenfalls nach einer späteren Evaluation dieses Papiers ergänzt.

Eckpunktepapier ist ab sofort zu berücksichtigen

Die BaFin weist die Verpflichteten unter Bezugnahme auf Kapitel 10 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) darauf hin, dass das Eckpunktepapier ab sofort bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist.

Sie weist die Verpflichteten zudem auf den nach wie vor geltenden allgemeinen Grundsatz hin, dass jeder Verpflichtete verantwortlich für die Entscheidung ist, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt. Erstattete Verdachtsmeldungen sollen kohärent und schlüssig darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von § 43 GwG vorliegen.

(BaFin vom 12.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© vege/fotolia.com

19.10.2026

Rekord bei E-Autos, doch viele kommen aus China

Der deutsche Elektroautomarkt erreicht neue Rekordwerte. Doch während ausländische Hersteller kräftig zulegen, verlieren die deutschen Autobauer Marktanteile. Besonders chinesische Marken profitieren von der Kaufprämie. Rekordzulassungen, aber deutsche Hersteller verlieren Mit 236.000 Neuzulassungen im dritten Quartal und einem Plus von 77 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum erreicht der deutsche E-Auto-Markt einen Rekord. Laut einer EY-Analyse auf Basis

Rekord bei E-Autos, doch viele kommen aus China
Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

15.10.2026

Cyberrisiken und KI setzen CEOs unter Druck

Die schwache Konjunktur bleibt für CEOs weltweit das größte Risiko. Laut dem aktuellen CEO Outlook Survey von EY-Parthenon nennen 44 % die wirtschaftliche Unsicherheit als zentrale Belastung. Cyberrisiken und Datenschutzbedrohungen folgen mit 40 %, technologische Umbrüche einschließlich KI mit 34 %. In Deutschland stehen Konjunktur- und Cyberrisiken mit jeweils 40 % gleichauf. Für die Studie

Cyberrisiken und KI setzen CEOs unter Druck
Meldung

© Erwin Wodicka /fotolia.com

14.10.2026

Steigende Kreditkosten: UKs CFOs setzen auf Sparkurs statt Expansion

Seit mehr als drei Jahren stehen geopolitische Konflikte an der Spitze der Risikoliste britischer Finanzchefs, zeigt die aktuelle Deloitte UK CFO Survey. Besonders die Eskalation des US-Iran-Konflikts und Ölpreise von über 100 US-Dollar je Barrel verstärken die Sorge vor Inflation und steigenden Zinsen. Finanzierungskosten auf Zweieinhalbjahreshoch Die Finanzchefs erwarten binnen zwölf Monaten eine Inflationsrate von

Steigende Kreditkosten: UKs CFOs setzen auf Sparkurs statt Expansion
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)