• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

14.06.2023

Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

Beitrag mit Bild

© Fotolia

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat in Abstimmung mit der BaFin ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten entwickelt, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Auch der Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) war an der Erarbeitung des Papiers beteiligt. Das Eckpunktepapier (Stand: 30. Mai 2023) dient als Hilfestellung für die Verpflichteten. Das Papier ist im geschützten Bereich für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.

Eckpunktepapier enthält abschließende Sachverhaltskonstellationen

Das Typologiepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 43 GwG nicht vorliegen, es sei denn, den Verpflichteten liegen andere zusätzliche Informationen vor, durch die die Meldepflicht in Bezug auf den betreffenden Sachverhalt doch ausgelöst wird.

Die in dem Papier genannten gegenwärtig abschließenden Sachverhaltskonstellationen werden gegebenenfalls nach einer späteren Evaluation dieses Papiers ergänzt.

Eckpunktepapier ist ab sofort zu berücksichtigen

Die BaFin weist die Verpflichteten unter Bezugnahme auf Kapitel 10 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) darauf hin, dass das Eckpunktepapier ab sofort bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist.

Sie weist die Verpflichteten zudem auf den nach wie vor geltenden allgemeinen Grundsatz hin, dass jeder Verpflichtete verantwortlich für die Entscheidung ist, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt. Erstattete Verdachtsmeldungen sollen kohärent und schlüssig darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von § 43 GwG vorliegen.

(BaFin vom 12.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

27.01.2026

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie

Die Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft sind im Jahr 2024 auf 213,3 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 4,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Angesichts einer Inflationsrate von 3,1 % bedeutet dies einen leichten realen Zuwachs. Die Innovationsplanung für die kommenden Jahre bleibt auf einem konstanten Niveau, wie der neue Bericht zur Innovationserhebung 2025 des ZEW

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie
Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com

26.01.2026

Topmanager warnen: Ohne Kurswechsel droht Standortverlust

96 % der europäischen Topmanager und 85 % der Bürger halten daher den Schutz der europäischen Wirtschaftsinteressen für zwingend notwendig. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen „European Competitiveness Barometer“ der Boston Consulting Group (BCG), für das 850 Topmanager und 6.400 Bürger in 30 europäischen Ländern befragt wurden. Vier von fünf der befragten Führungskräfte und Bürger fordern

Topmanager warnen: Ohne Kurswechsel droht Standortverlust
Meldung

© Kara / fotolia.com

26.01.2026

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bremsen Offshore-Ausbau

Der Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee kommt langsamer voran als politisch geplant. Das zeigt eine neue Studie der Boston Consulting Group (BCG). Zwar haben sich die neun Anrainerstaaten auf ein gemeinsames Ziel von 120 Gigawatt (GW) Offshore-Windleistung bis 2030 verständigt, doch aktuell sind erst rund 34 GW installiert. Um das Ziel zu erreichen, müsste

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bremsen Offshore-Ausbau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)