• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

14.06.2023

Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

Beitrag mit Bild

© Fotolia

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat in Abstimmung mit der BaFin ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten entwickelt, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Auch der Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) war an der Erarbeitung des Papiers beteiligt. Das Eckpunktepapier (Stand: 30. Mai 2023) dient als Hilfestellung für die Verpflichteten. Das Papier ist im geschützten Bereich für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.

Eckpunktepapier enthält abschließende Sachverhaltskonstellationen

Das Typologiepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 43 GwG nicht vorliegen, es sei denn, den Verpflichteten liegen andere zusätzliche Informationen vor, durch die die Meldepflicht in Bezug auf den betreffenden Sachverhalt doch ausgelöst wird.

Die in dem Papier genannten gegenwärtig abschließenden Sachverhaltskonstellationen werden gegebenenfalls nach einer späteren Evaluation dieses Papiers ergänzt.

Eckpunktepapier ist ab sofort zu berücksichtigen

Die BaFin weist die Verpflichteten unter Bezugnahme auf Kapitel 10 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) darauf hin, dass das Eckpunktepapier ab sofort bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist.

Sie weist die Verpflichteten zudem auf den nach wie vor geltenden allgemeinen Grundsatz hin, dass jeder Verpflichtete verantwortlich für die Entscheidung ist, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt. Erstattete Verdachtsmeldungen sollen kohärent und schlüssig darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von § 43 GwG vorliegen.

(BaFin vom 12.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sunnystudio/fotolia.com

17.06.2026

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt

In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-up übertroffen werden. Es zeigt sich, dass sich die unternehmerische Dynamik in Europa auf Metropolen wie Paris, London

Start-ups in Europa: Großes Potenzial bleibt ungenutzt
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

16.06.2026

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig

Risiken für Unternehmen tauchen überall auf: geopolitische Verschiebungen, technologische Disruption, wirtschaftliche Volatilität.

Global Risk Landscape 2026: Nie war Risiko so allgegenwärtig
Meldung

© stanciuc/fotolia.com

15.06.2026

Private-Equity-Markt weiter unter Druck

Die Investitionsaktivität von Private-Equity-(PE)-Investoren in Deutschland und Europa ist im ersten Quartal 2026 deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der PE-Transaktionen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 19 %. Damit erreichte der deutsche Markt den niedrigsten Stand seit dem zweiten Quartal 2021. Auch europaweit war ein ähnlicher Trend zu beobachten: Insgesamt fanden im ersten Quartal

Private-Equity-Markt weiter unter Druck
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)