Seit dem 01.11.2024 profitieren mehr Gründerinnen und Gründer vom ERP-Gründerkredit – StartGeld. Das Programm wird im Rahmen der Umsetzung der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ der Bundesregierung für gemeinnützige Antragstellende geöffnet. Mit der Öffnung des Programms unterstützt die KfW als Bank aus Verantwortung gezielt Unternehmen, die mit ihren Lösungen einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Wer ist antragsberechtigt?
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründerinnen und Gründern, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie jungen Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit den Zugang zu einem zinsgünstigen Kredit. Antragsberechtigt sind alle gemeinwohlorientierten Unternehmen. Dies gilt für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und für kleine gemeinnützige Unternehmen. Neben Unternehmen im Haupterwerb steht die Förderung auch Unternehmen im Nebenerwerb zur Verfügung, solange dieser grundsätzlich haupterwerbsfähig ist.
Wo gibt es den ERP-Gründerkredit?
Alle Berechtigten können über ihre Hausbank ein Darlehen von bis zu 125.000 Euro beantragen. Das Besondere: Die KfW übernimmt für die Hausbank 80 % des Ausfallrisikos. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten.
(KfW vom 01.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)