• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

28.10.2020

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes ist für die deutsche Wirtschaft und für den Wohlstand in Deutschland von zentraler Bedeutung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt.

Manipulationen der Bilanzen von Kapitalmarktunternehmen erschüttern das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt und fügen ihm schweren Schaden zu. Jüngste Vorkommnisse haben gezeigt, dass insbesondere die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung weiter reguliert werden müssen, um die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherzustellen.

Aber auch bei den Aufsichtsstrukturen und den Befugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung von Auslagerungen seitens der Finanzdienstleistungsunternehmen besteht Verbesserungsbedarf.

Mehr Rechte für die BaFin zugunsten der Finanzmarktintegrität

Das zweistufige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren erfährt eine grundlegende Reform. Dies führt zu einem stärker staatlich-hoheitlich geprägten Bilanzkontrollverfahren. Die BaFin muss bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Die BaFin braucht ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen einschließlich Auskunftsrechten gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Dies ermöglicht der BaFin die Kontrolle über das Prüfungsgeschehen und stellt sicher, dass in allen Prüfungsphasen hoheitliche Mittel zur Verfügung stehen. So werden Bilanzkontrollen insgesamt schneller, transparenter und effektiver.

Mehr Unabhängigkeit für Abschlussprüfer

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wird gestärkt. Auch für Kapitalmarktunternehmen gibt es fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren. Es ist eine Ausweitung der Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vorgesehen. Die Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Verschärfung des Bilanzstrafrechts

Anpassungen im Bilanzstrafrecht ermöglichen eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen „Bilanzeids“. Dies gilt auch für  Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht sind Ausweitungen insbesondere der Bußgeldvorschriften für Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, vorgesehen. Auch erfolgt eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagement

Gesetzliche Pflichten zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems für börsennotierte Aktiengesellschaften und die verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken die unternehmensinternen Kontrollsysteme und verbessern die Verantwortungsstrukturen.

Weitere Veränderungen zur Verbesserung der Finanzmarktintegrität

Die Stärkung der Corporate Governance ist flankiert durch Änderungen des Börsengesetzes (BörsG). Dies verbessert die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börsen.

Der Verbraucherschutz wird gestärkt, indem der Graue Kapitalmarkt (Geschäftsmodelle von Edelmetallanbietern und -verwahrern) durch Änderungen im Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) stärker reguliert wird.

Der Gesetzentwurf (Download) sieht Anpassungen in verschiedenen Aufsichtsgesetzen wie beispielsweise dem Kreditwesengesetz (KWG) zur Klarstellung und Erweiterung der BaFin-Befugnisse im Bereich der Auslagerungsunternehmen vor.

(BMJV vom 26.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© alexlmx/fotolia.com

27.04.2026

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity

Der europäische Private-Equity (PE)-Markt war im Jahr 2025 gespalten: Die Anzahl der Transaktionen sank um 8 % auf insgesamt 3.881 Deals, während das Gesamtvolumen um 28 % auf 457,6 Milliarden Euro stieg. Vor allem Megadeals – Transaktionen jenseits der Eine-Milliarde-Euro-Schwelle – trieben den Markt. Demgegenüber fanden kleinere und mittlere Deals seltener statt. Dieser K-förmige Markt – oben

KI, ESG und Megadeals prägen Private Equity
Meldung

© Coloures-Pic/fotolia.com

27.04.2026

KfW-Studie: Digitale Unternehmen sind produktiver

Je digitaler ein Unternehmen aufgestellt ist, desto produktiver ist es. Das zeigt eine gemeinsame Studie des ZEW Mannheim und von KfW Research. Die Studie basiert auf Daten des KfW-Mittelstandspanels. Der Zusammenhang ist besonders stark bei Unternehmen, die bereits weit digitalisiert sind. Digitalisierung steigert die Produktivität Steigt der digitale Kapitalstock eines Unternehmens um 10 %, ist dies

KfW-Studie: Digitale Unternehmen sind produktiver
Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

23.04.2026

In Deutschland wird wieder mehr gegründet

Die Gründungslandschaft in Deutschland kommt wieder in Bewegung: Sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Freien Berufen sowie in der Land- und Forstwirtschaft wurden 2025 mehr selbstständige Tätigkeiten im Vollerwerb aufgenommen als in den Vorjahren. Insgesamt wagten rund 395.000 Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn

In Deutschland wird wieder mehr gegründet
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)