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28.10.2020

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

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©sdecoret/fotolia.com

Die Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes ist für die deutsche Wirtschaft und für den Wohlstand in Deutschland von zentraler Bedeutung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zielt auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt.

Manipulationen der Bilanzen von Kapitalmarktunternehmen erschüttern das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt und fügen ihm schweren Schaden zu. Jüngste Vorkommnisse haben gezeigt, dass insbesondere die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung weiter reguliert werden müssen, um die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherzustellen.

Aber auch bei den Aufsichtsstrukturen und den Befugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung von Auslagerungen seitens der Finanzdienstleistungsunternehmen besteht Verbesserungsbedarf.

Mehr Rechte für die BaFin zugunsten der Finanzmarktintegrität

Das zweistufige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren erfährt eine grundlegende Reform. Dies führt zu einem stärker staatlich-hoheitlich geprägten Bilanzkontrollverfahren. Die BaFin muss bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Die BaFin braucht ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen einschließlich Auskunftsrechten gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Dies ermöglicht der BaFin die Kontrolle über das Prüfungsgeschehen und stellt sicher, dass in allen Prüfungsphasen hoheitliche Mittel zur Verfügung stehen. So werden Bilanzkontrollen insgesamt schneller, transparenter und effektiver.

Mehr Unabhängigkeit für Abschlussprüfer

Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wird gestärkt. Auch für Kapitalmarktunternehmen gibt es fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren. Es ist eine Ausweitung der Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vorgesehen. Die Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll die Qualität der Abschlussprüfung fördern.

Verschärfung des Bilanzstrafrechts

Anpassungen im Bilanzstrafrecht ermöglichen eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen „Bilanzeids“. Dies gilt auch für  Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht sind Ausweitungen insbesondere der Bußgeldvorschriften für Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, vorgesehen. Auch erfolgt eine deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagement

Gesetzliche Pflichten zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems für börsennotierte Aktiengesellschaften und die verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse stärken die unternehmensinternen Kontrollsysteme und verbessern die Verantwortungsstrukturen.

Weitere Veränderungen zur Verbesserung der Finanzmarktintegrität

Die Stärkung der Corporate Governance ist flankiert durch Änderungen des Börsengesetzes (BörsG). Dies verbessert die Qualität der Zulassung von Unternehmen zu den qualifizierten Marktsegmenten der Börsen.

Der Verbraucherschutz wird gestärkt, indem der Graue Kapitalmarkt (Geschäftsmodelle von Edelmetallanbietern und -verwahrern) durch Änderungen im Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) stärker reguliert wird.

Der Gesetzentwurf (Download) sieht Anpassungen in verschiedenen Aufsichtsgesetzen wie beispielsweise dem Kreditwesengesetz (KWG) zur Klarstellung und Erweiterung der BaFin-Befugnisse im Bereich der Auslagerungsunternehmen vor.

(BMJV vom 26.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

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