• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel

02.08.2018

Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018.

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche. Das gilt auch für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es dafür zu sorgen, dass zentrale staatliche Prinzipien trotz veränderter Bedingungen und neuer Möglichkeiten durchgesetzt werden. Bereits ab Januar 2019 sollen deshalb alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform in Haftung genommen werden.

Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren. Da die Bundesländer für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, ist eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Deshalb haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung im Einklang mit EU-Recht erarbeitet. Die Bundesregierung geht damit entschlossen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vor.

Der Gesetzentwurf umfasst zwei Kernelemente

Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u. a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die über den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begründet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.

Deutschland geht mit schnellem Schritt voran

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die neue Regelung am 01.01.2019 in Kraft treten kann. Damit geht Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europäische Maßnahmen wirksam werden können.

(BMF, PM vom 01.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

18.03.2026

Trendwende bei Investitionen in Sicht?

Die Investitionstätigkeit in Deutschland verzeichnet eine durchwachsene Entwicklung. Die staatlichen Investitionen sind zum Jahresende 2025 sprunghaft gestiegen, die privaten Wohnbauinvestitionen haben nach langem Rückgang einen Wendepunkt erreicht. Dagegen mussten die Unternehmensinvestitionen im vierten Quartal einen deutlichen Rückschlag hinnehmen – trotz zuvor eher positiver Signale. Dies zeigt der Investitionsmonitor März 2026 von KfW Research. Staat investiert

Trendwende bei Investitionen in Sicht?
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

17.03.2026

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs

Nach dem kräftigen Anstieg zum Jahresbeginn brechen die Erwartungen über die Konjunktur Deutschlands im März ein. Sie liegen mit minus 0,5 Punkten um minus 58,8 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage hat sich dagegen leicht verbessert. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 62,9 Punkten um plus 3,0 Punkte über dem

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs
Meldung

olegdudko/123rf.com

16.03.2026

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück

Die Handels-, Wirtschafts- und Außenpolitik der seit Anfang 2025 amtierenden US-Regierung trifft auch den deutschen Mittelstand. 52 % der kleinen und mittleren Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in die USA unterhalten, berichten über negative Auswirkungen auf ihr Geschäft. Für 36 % haben sich bisher keine Änderungen ergeben. Nur rund 7 % haben vom politischen Kurswechsel in den USA profitiert. Dies

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)