• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel

02.08.2018

Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel

Beitrag mit Bild

©rcx/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Die Regelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018.

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche. Das gilt auch für den Handel, der immer stärker über digitale Plattformen abgewickelt wird. Aufgabe der Politik ist es dafür zu sorgen, dass zentrale staatliche Prinzipien trotz veränderter Bedingungen und neuer Möglichkeiten durchgesetzt werden. Bereits ab Januar 2019 sollen deshalb alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Darüber hinaus können Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel über ihre Plattform in Haftung genommen werden.

Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel

Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, verletzen auf elektronischen Marktplätzen häufig ihre hier bestehenden steuerlichen Pflichten. Insbesondere führen sie für ihre Umsätze, die sie in Deutschland aus den Verkäufen erzielen, keine Umsatzsteuer ab. Dadurch gehen Deutschland wichtige Steuereinnahmen verloren. Da die Bundesländer für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig sind, ist eine enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Deshalb haben Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine nationale Regelung im Einklang mit EU-Recht erarbeitet. Die Bundesregierung geht damit entschlossen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vor.

Der Gesetzentwurf umfasst zwei Kernelemente

Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u. a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.

Die Betreiber sollen für nicht entrichtete Steuern aus Lieferungen haften, die über den eigenen elektronischen Marktplatz rechtlich begründet wurden. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Marktplatz ausschließen.

Deutschland geht mit schnellem Schritt voran

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass die neue Regelung am 01.01.2019 in Kraft treten kann. Damit geht Deutschland entschlossen gegen den Steuerbetrug beim Online-Handel vor, noch bevor voraussichtlich im Jahr 2021 parallel erarbeitete europäische Maßnahmen wirksam werden können.

(BMF, PM vom 01.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

14.09.2026

M&A 2027: Optimismus trotz Gegenwind

Europas M&A-Markt zeigt sich trotz geopolitischer Spannungen widerstandsfähig. Laut dem „CMS European M&A Outlook 2027“, für den CMS gemeinsam mit Mergermarket 250 Führungskräfte aus Unternehmen und Private Equity befragt hat, rechnen 64 % der Befragten in den kommenden zwölf Monaten mit steigenden Transaktionszahlen. Im Vorjahr waren es 50 %. Weniger Deals, deutlich höheres Volumen Im

M&A 2027: Optimismus trotz Gegenwind
Meldung

© furuoda/fotolia.com

10.09.2026

2035 könnte fast jeder zweite Lkw elektrisch sein

Der Markt für elektrische Lkw entwickelt sich weltweit mit sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit. Während China beim Hochlauf bereits weit vorangeschritten ist, steht Europa vor einer starken Wachstumsphase. Die USA dürften dagegen noch länger von Dieselantrieben geprägt bleiben. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Boston Consulting Group (BCG). China führt bei elektrischen Lkw In China entfielen 2025

2035 könnte fast jeder zweite Lkw elektrisch sein
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

09.09.2026

Deutschland mit realistischer Chance auf deutliche Wachstumssteigerung

Deutschland kann nach Einschätzung der KfW seine Wachstumsschwäche überwinden. Eine neue Studie von KfW Research hält im kommenden Jahrzehnt ein dauerhaftes Potenzialwachstum von mehr als 1% pro Jahr für erreichbar. Seit 2015 ist das Potenzialwachstum von knapp 2% auf nur noch leicht über null gesunken. Produktivität als zentraler Hebel Entscheidend für eine Trendwende seien Fortschritte

Deutschland mit realistischer Chance auf deutliche Wachstumssteigerung
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)