• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

12.10.2023

Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte beschlossen

Durch den Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird. Durch den Gesetzentwurf wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister*innen bereits weitgehend Standard ist.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen, die für die Käufer*innen notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wenig neue Bürokratie

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren. Daher fokussiert sich der Gesetzentwurf darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln, um die europäischen Vorgaben zu ergänzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

Beide Regelungen sind Teil des harmonisierten Ansatzes zur Reduktion von Risiken im Bankbereich und dienen damit dem Ziel, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu entwickeln.

Wirkung voraussichtlich gering

Für Deutschland ist die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gibt es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind.

(BMF vom 11.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

irrmago/123rf.com

06.01.2026

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus

Der Negativtrend bei der Gewinnentwicklung der 100 umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands setzt sich fort: Insgesamt schrumpfte der Gewinn um 15 % auf 102 Milliarden Euro, gut jedes zweite Unternehmen (52 %) verzeichnete einen niedrigeren Gewinn als im Vorjahr. Immerhin: Nach zwei Jahren mit deutlichen Umsatzrückgängen brachte das Jahr 2025 den Konzernen bislang erstmals wieder ein leichtes Umsatzplus: in

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus
Meldung

rawpixel/123rf.com

05.01.2026

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr

Die Probleme am Arbeitsmarkt setzen sich auch 2026 fort: 22 von 46 Wirtschaftsverbänden rechnen 2026 mit einem Stellenabbau. Nur neun Verbände erwarten mehr Mitarbeiter in ihrer Branche, 15 gehen von einer stabilen Beschäftigung aus. Das zeigt die IW-Verbandsumfrage, für die das Institut traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, geplanten Investitionen und Jobchancen befragt.

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr
Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2026!
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)