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09.07.2018

Große Steuerunterschiede bei Unternehmensübergaben im globalen Vergleich

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©cirquedesprit/fotolia.com

Die fälligen Steuern und Abgaben, um ein Familienunternehmen in die nächste Generation zu übergeben, unterscheiden sich im internationalen Vergleich deutlich.

Dies ist das Ergebnis des aktuellen Global Family Business Tax Monitor von KPMG, für den 65 Länder mit Blick auf die Steuern für Schenkungen und Erbschaften von Unternehmen untersucht wurden.

Deutschland liegt im Mittelfeld

Demnach erheben zum Beispiel Italien, Schweden, Polen, Österreich oder die Schweiz auf Unternehmen im Wert von bis zu 10 Millionen Euro nur sehr wenig bis überhaupt keine Steuern für Übergaben oder Erbschaften. Andere Länder wie Frankreich, Griechenland, Südafrika und Kanada lassen sich solche Transfers derweil teuer bezahlen. „Deutschland selber liegt im internationalen Vergleich klar im Mittelfeld“, sagt Kay Klöpping, Tax-Partner bei KPMG. „Bei einem Gesamtwert von weniger als 90 Millionen Euro kann man davon ausgehen, dass durch zahlreiche Freistellungen in Deutschland bei einer Übergabe oder Schenkung überhaupt keine Steuern anfallen. Das hilft natürlich dabei, einen gesunden Mittelstand zu bewahren und Familienunternehmen zu stärken.“

Steuerfreistellungen in Deutschland hängen allerdings – wie laut der Studie auch in zahlreichen anderen westlichen Staaten – von umfassenden Strukturierungs- und Compliance-Vorgaben ab.

Experten empfehlen eine frühe Nachfolgeplanung

Die Ergebnisse des aktuellen Global Family Business Tax Monitors stellen die Relevanz einer frühzeitigen und umfassenden Nachfolgeplanung heraus. „Unternehmer sollten möglichst früh entscheiden, ob eine Schenkung oder Erbschaft die bessere Lösung ist und wie genau die Details aussehen sollen“, sagt Klöpping. „Dabei sollten auch unbedingt die Wohnorte der zukünftigen Eigentümer miteinbezogen werden.“ All dies erhält zunehmende Bedeutung, da mit der Internationalisierung die betroffenen Familienunternehmer und Nachfolger immer häufiger auch im Ausland wohnen oder Doppelansässigkeiten haben.

(Pressemitteilung KPMG vom 02.07.2018)


Redaktion

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