Für Unternehmen, die in Deutschland Produktionskapazitäten in der Solarindustrie auf- oder ausbauen wollen, möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Förderung auf den Weg bringen. Im Vorfeld zur geplanten Förderung startete am 23.06.2023 in einem ersten Schritt ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren: Unternehmen, die Solarmodule oder dafür benötigte Schlüsselkomponenten in Deutschland herstellen oder dafür erforderliche Rohstoffe gewinnen, verarbeiten oder recyceln beziehungsweise dies planen, können ihr Interesse an einer Investitionskostenförderung für ihr Vorhaben signalisieren.
Photovoltaik-Produktion in Deutschland
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Für zentrale Transformationstechnologien brauchen wir eigene Fertigungskapazitäten in Deutschland und Europa. Das ist nicht nur eine Frage der ökonomischen Vernunft, sondern auch eine Frage der Wirtschaftssicherheit. Der neue Beihilferahmen der EU bietet hierfür Möglichkeiten, und diese wollen wir nutzen. Wir starten mit der Photovoltaik und wollen unsere Industrie dabei unterstützen, dauerhaft eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland aufzubauen, indem wir Leuchtturmprojekte finanziell unterstützen. Das stärkt nicht nur unsere technologische, sondern auch unsere energiepolitische Souveränität.“
Konkret will das BMWK Leuchtturmprojekte, vor allem in strukturschwachen Regionen, Zuwendungen nach der sogenannten Matching Clause bis zu der Höhe gewähren, die ein gleichwertiges Investitionsprojekt in einem Drittstaat nachweislich erhalten würde. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland verhindert werden und das Land als Standort für PV-Produzenten attraktiv bleiben.“
Interessenbekundungsverfahren läuft bis 15.08.2023
Um Transformationstechnologien zu fördern, hat die EU-Kommission im März den Befristeten Krisenrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework – TCTF) deutlich erweitert und neue Möglichkeiten staatlicher Investitionskostenförderung auch für Produzenten von PV-Anlagen und -komponenten geschaffen. Diesen Rahmen will das BMWK nutzen.
Voraussetzungen für die geplante Förderung sind perspektivisch der Nachweis einer konkreten Förderzusage aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für eine gleichwertige Investition sowie eine Kofinanzierung des Bundeslands, in dem das entsprechende Vorhaben geplant ist. Bei der Bewertung der Skizzen werden insbesondere die geplante Produktionskapazität sowie technologische, klima- und umweltbezogene Standards berücksichtigt. Eine mögliche Förderung muss bei der Europäischen Kommission einzeln notifiziert sowie von ihr im Einzelfall genehmigt werden.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 15.08.2023. Die Förderung, die auf die Interessensbekundung folgen soll, steht unter dem Vorbehalt der noch laufenden beihilferechtlichen und zuwendungsrechtlichen Prüfungen sowie den Haushaltsverhandlungen.
Die Förderung im Photovoltaik-Sektor soll sich auf wenige Leuchtturmprojekte konzentrieren. Parallel will das BMWK auch den Aufbau von Produktionskapazitäten in anderen Bereichen wie Windkraftanlagen, Elektrolyseuren und Großwärmepumpen unterstützen. Dafür wird aktuell eine Bundesrahmenregelung zur Förderung des Produktionsaufbaus in allen Transformationstechnologien erarbeitet, die es auch den Ländern ermöglicht, eigene ergänzende Förderungen aufzusetzen.
Die Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens finden Sie hier.
(BMWK vom 23.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)