• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht wird möglich

25.03.2020

Hauptversammlung ohne Präsenzpflicht wird möglich

Autokonzerne auf der Überholspur

© Robert Kneschke/fotolia.com

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Unter anderem wird in dem Gesetzentwurf erstmals auch der Weg für virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften frei gemacht. Die Handlungsfähigkeit und Beschlussfassung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften wird somit auch bei stark beschränkten Versammlungsmöglichkeiten sichergestellt. Damit wird erstmals auch die Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften geschaffen, wie sie schon in anderen europäischen Ländern wie der Schweiz oder Österreich möglich sind und auch schon durchgeführt wurden.

In den vergangenen Wochen hatte eine Vielzahl von deutschen Gesellschaften ihre Aktionärsversammlungen wegen der Coronakrise verschoben, weil sonst zu viele Menschen gleichzeitig an einem Ort versammelt gewesen wären. Um Dividenden beschließen zu können, ist aber ein Hauptversammlungs-Beschluss zwingend notwendig.

Virtuelle Hauptversammlung ohne Satzungsänderung möglich

Nach dem neuen Gesetzentwurf kann der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen. Unternehmen können die Online-Zugänge, die im Aktiengesetz geregelt sind, mit Hilfe eines Vorstandsbeschlusses den Aktionären zugänglich machen.

Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre

Weiterhin ist vorgesehen, dass eine Hauptversammlung ganz ohne Präsenz der Aktionäre stattfinden kann. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist die Bild- und Tonübertragung der Versammlung vorgesehen.

Anfechtungsmöglichkeiten werden eingeschränkt

Zudem werden die Anfechtungsmöglichkeiten eingeschränkt. Das neue Gesetz würde auch die Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage beinhalten Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen, das heißt, die bisherige Achtmonatsfrist wird verlängert.

Deutsches Aktieninstitut lobt den Gesetzesentwurf

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Gesetzentwurf zur Hauptversammlung ohne persönliche Teilnahme der Aktionäre. Mangels der notwendigen Infrastruktur müsse aber auf eine Fragemöglichkeit während der Online-Hauptversammlung verzichtet werden. Aktionäre sollten deshalb die Möglichkeit haben, ihre Fragen vor der Hauptversammlung einzureichen.

Fragemöglichkeit über elektronische Kommunikation

Kritisch zu sehen ist, dass eine Fragemöglichkeit über eine elektronische Kommunikation eingeräumt werden soll, merkt das Deutsche Aktieninstitut an. Ein Online-Fragerecht werde von den Dienstleistern der Emittenten nicht angeboten. Auch sei derzeit die Infrastruktur hierfür bei den Unternehmen nicht verfügbar. Bei Publikumsgesellschaften mit mehreren Zehntausend Aktionären sei die Beantwortung aller Fragen in Echtzeit nicht darstellbar. Ein Ansturm von Fragen während der Hauptversammlung sind vom Vorstand und dem ihm zuarbeitenden, eventuell wegen Covid-19 personell eingeschränkten Team kaum zu leisten. Deshalb sollte es dem Ermessen des Vorstands überlassen sein, welche Form der Fragemöglichkeit er anbietet, schlägt das Deutsche Aktieninstitut vor.

Rede- und Fragerecht der Aktionäre sollten nicht unangemessen beschnitten werden

Richtig sei deshalb auch, dass dem Vorstand die Möglichkeit eingeräumt wird festzulegen, dass Fragen bis zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind. Die Frist sollte jedoch von zwei auf vier Tage verlängert werden, um den Unternehmen genügend Zeit zu geben, die Fragen zu ordnen und die Antworten vorbereiten zu können, so das Deutsche Aktieninstitut. Fragen von Aktionären könnten nicht einfach ignoriert werden, sondern müssten alle gesichtet, geprüft und eine Entscheidung über die Beantwortung getroffen werden. Die eingehenden Fragen müssen zudem in die vorhandenen Q&A Systeme überführt werden.

Die Gesetzesvorlage soll noch in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die Regelungen sollen zunächst für das Jahr 2020 gelten. Sie können durch das BMJV im Wege der Verordnung auf das Jahr 2021 verlängert werden.

(Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut vom 23.03.2020)


Redaktion

Weitere Meldungen


M&A, Mergers, Fusion, Übernahme
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

25.06.2024

Markt für M&A-Versicherung erholt sich analog zum Übernahmegeschehen

Der globale M&A-Versicherungsmarkt erholt sich vorsichtig: So wie die weltweiten M&A-Aktivitäten langsam wieder ansteigen, nehmen auch die Anfragen von Käufern und Verkäufern von Unternehmen für den Abschluss einer W&I-Versicherung, aber auch Steuerversicherung sowie der Versicherung von Eventualrisiken zu, um ihre Transaktionsrisiken abzusichern. Das geht aus dem Global Transactional Risks Review and Outlook Report hervor, der

Markt für M&A-Versicherung erholt sich analog zum Übernahmegeschehen
Handschlag, hand shake
Meldung

© yurolaitsalbert / fotolia.com

25.06.2024

Mit kollaborativen Innovationen zur ökologischen Transformation

Eigene Ressourcenengpässe und der Wunsch, frühzeitig einen Wissensvorsprung gegenüber Wettbewerbern zu besitzen, sind vorrangige Motive, warum mittelständische Unternehmen im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft gemeinsam mit Startups, Forschungseinrichtungen oder anderen Wirtschaftsunternehmen innovative Projekte initiieren – und umsetzen. Besonders aktiv sind dabei nach Untersuchungen des IfM Bonn etablierte kleine und mittelgroße Familienunternehmen aus dem produzierenden Sektor. Schließlich

Mit kollaborativen Innovationen zur ökologischen Transformation
private equity
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

24.06.2024

PE-Fonds sorgen sich um Unternehmensziele

Mehr als zwei Drittel der Private-Equity-Fonds in Deutschland (69 %) berichten von Schwierigkeiten, offene Stellen in ihren Portfolio-Gesellschaften zu besetzen. Die gleiche Anzahl macht sich Sorgen, aufgrund der Personalmangels die Unternehmensziele nicht zu erreichen (31 %: ‚teilweise‘ Sorgen). Und dies, obwohl 64 % planen, in den nächsten zwölf Monaten Personal abzubauen oder dies schon getan haben. Das ist

PE-Fonds sorgen sich um Unternehmensziele

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank