18.09.2018

IDW zur Anwendung der Heubeck-Richttafeln

Beitrag mit Bild

©v.poth/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat sich mit den Auswirkungen der neuen Richttafeln auf Abschlüsse nach HGB und IFRS befasst und fachliche Hinweise veröffentlicht.

Am 20.07.2018 hat die HEUBECK AG die neuen Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Diese Sterbetafeln lösen die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln RT 2005 G ab. Die neuen Heubeck-Richttafeln haben keine Gesetzeskraft und sehen daher auch keinen Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten vor. Sie beinhalten neue Schätzwerte auf Basis von aktualisierten und präzisierten statistischen Daten.

Praxishilfe vom IDW

Das IDW hat sich nun mit den Auswirkungen der neuen Richttafeln RT 2018 G auf Abschlüsse nach HGB und IFRS solcher Unternehmen beschäftigt, die bislang die Richttafeln RT 2005 G – ggf. in unternehmensindividuell modifizierter Form – der Bewertung zugrunde gelegt haben und gibt fachliche Hinweise für die Praxis. Diese Hinweise finden Sie hier.

(IDW vom 17.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© moomsabuy/fotolia.com

01.07.2026

IPO-Markt mit Rekordvolumen im zweiten Quartal

Ein ereignisreiches 2. Quartal liegt hinter dem globalen IPO-Markt; die Zahlen weisen deutliche Verschiebungen im Vorjahresvergleich auf. Während die Zahl der weltweiten Börsengänge im Vergleich zum Vorjahresquartal leicht von 246 auf 250 stieg, wuchs das Emissionsvolumen massiv von 32,1 auf 144,8 Milliarden US-Dollar. Damit wurde der höchste Quartalswert seit Beginn der EY-Aufzeichnungen im Jahr 2003

IPO-Markt mit Rekordvolumen im zweiten Quartal
Meldung

©pitinan/123rf.com

01.07.2026

Unternehmen vermelden hohe Investitionsbedarfe, aber niedrige Investitionsplanungen

Die deutschen Unternehmen nehmen bei sich große Investitionsrückstände wahr. In einer Unternehmensbefragung, die KfW Research gemeinsam mit 19 Spitzen-, Fach-, und Regionalverbänden der deutschen Wirtschaft durchgeführt hat, gaben 92 % der Unternehmen an, dass sie grundsätzlich Investitionsbedarf haben. Am häufigsten sehen sie diesen im Bereich Digitalisierung, wo 53 % Bedarf melden. Demgegenüber planen allerdings lediglich 61 % der

Unternehmen vermelden hohe Investitionsbedarfe, aber niedrige Investitionsplanungen
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

29.06.2026

EU-Taxonomie bleibt Pflichtprogramm

Die EU-Taxonomie sollte ursprünglich dafür sorgen, dass Kapital stärker in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten fließt. Aber auch fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist die EU-Taxonomie für viele Finanzinstitute vor allem ein regulatorisches Pflichtprogramm und noch kein wirksamer Hebel für Portfoliosteuerung, Produktentwicklung oder Kapitalallokation. Das ist das Kernergebnis einer Analyse der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland. Für die

EU-Taxonomie bleibt Pflichtprogramm
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)