18.09.2018

IDW zur Anwendung der Heubeck-Richttafeln

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©v.poth/fotolia.com

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat sich mit den Auswirkungen der neuen Richttafeln auf Abschlüsse nach HGB und IFRS befasst und fachliche Hinweise veröffentlicht.

Am 20.07.2018 hat die HEUBECK AG die neuen Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Diese Sterbetafeln lösen die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln RT 2005 G ab. Die neuen Heubeck-Richttafeln haben keine Gesetzeskraft und sehen daher auch keinen Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten vor. Sie beinhalten neue Schätzwerte auf Basis von aktualisierten und präzisierten statistischen Daten.

Praxishilfe vom IDW

Das IDW hat sich nun mit den Auswirkungen der neuen Richttafeln RT 2018 G auf Abschlüsse nach HGB und IFRS solcher Unternehmen beschäftigt, die bislang die Richttafeln RT 2005 G – ggf. in unternehmensindividuell modifizierter Form – der Bewertung zugrunde gelegt haben und gibt fachliche Hinweise für die Praxis. Diese Hinweise finden Sie hier.

(IDW vom 17.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

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