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19.03.2020

In Zeiten von Corona: Hauptversammlungen ohne Präsenzpflicht zulassen

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© Robert Kneschke/fotolia.com

Die Verbote und Beschränkungen von Veranstaltungen zur Abwehr der Corona-Pandemie machen es für Unternehmen extrem schwierig, Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb in einem Positionspapier, für die Hauptversammlungssaison 2020 Hauptversammlungen ohne die physische Präsenz der Aktionäre zu ermöglichen.

„Deutschland befindet sich im Ausnahmezustand. Veranstaltungen werden untersagt, Geschäfte müssen schließen und unser aller Bewegungsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. Niemand kann sagen, wie lange diese Situation noch andauert. Unternehmen, die jetzt ihre Hauptversammlungen abhalten müssen, stehen deshalb vor massiven Problemen,“ konstatiert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts.

Auf der Hauptversammlung werden wichtige Unternehmensbeschlüsse gefasst, die für die Handlungsfähigkeit der Unternehmen entscheidend sind. Deshalb müsse Deutschland, wie z.B. schon in Frankreich und der Schweiz geschehen, jetzt aktiv werden und Hauptversammlungen ohne die persönliche Teilnahme der Aktionäre ermöglichen, fordert das Deutsche Aktieninstitut.

Die Hauptversammlung sei neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Die Aktionäre fassen dort unter anderem Beschlüsse zur Dividendenausschüttung oder zu Strukturmaßnahmen, wie Kapitalerhöhungen. Das Aktiengesetz schreibe vor, dass Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden müssen.

Verschiebungen von Hauptversammlungen seien zwar möglich, das Zeitfenster dafür sei jedoch eng begrenzt. Angesichts der Unsicherheit, wann die Pandemie abflaut, ist die Frist – in der Regel acht Monate – im Zweifel nicht ausreichend, stellt das Deutsche Aktieninstitut fest.

„Der Vorschlag, der immer wieder gemacht wird, Hauptversammlungen jetzt virtuell abzuhalten, ist zwar bestechend, doch mit dem Aktiengesetz so nicht vereinbar. Auch ist eine virtuelle Hauptversammlung mit Blick auf die Technik derzeit rechtssicher nicht möglich,“ betont Bortenlänger.

Das Aktiengesetz sehe zwar verschiedene Möglichkeiten von Online-Zugängen vor, z.B. die Online-Stimmabgabe, doch bedarf es dafür einer Satzungsregelung, die nicht alle Unternehmen hätten.

Für die Hauptversammlungssaison 2020 fordert das Deutsche Aktieninstitut deshalb:

  • Der Gesetzgeber sollte kurzfristig das Satzungserfordernis des § 118 AktG aufheben.
  • Das Präsenzerfordernis bei Hauptversammlungen und das Teilnahme-, Frage- und Rederecht des Aktionärs sollten aufgehoben sowie jede Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden.
  • Für den Fall, dass der Vorstand den Aktionären – gegebenenfalls auch beschränkt – ein Fragerecht anbietet, sollte der Vorstand von jeglicher Haftung freigestellt sowie jede Anfechtbarkeit bzw. Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses ausgeschlossen werden.
  • Da die Hauptversammlungssaison schon begonnen hat, sollte der Gesetzgeber auch zulassen, dass der Vorstand die Maßnahmen kurzfristig ankündigen darf, auch wenn er die Hauptversammlung bereits einberufen hat.

„Wir appellieren an den Gesetzgeber, jetzt schnell zu handeln. Setzen Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen unbürokratisch um und eröffnen Sie den Unternehmen so einen Weg, ihre Hauptversammlung rechtssicher durchzuführen. Wir können es uns nicht leisten, dass unsere Unternehmen mangels durchführbarer Hauptversammlungen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden“, fordert Bortenlänger.

Sollten Präsenzveranstaltungen von den Behörden unter Auflagen doch weiter zugelassen werden, müssten ergänzend weitere Maßnahmen beschlossen werden. So müsse u.a. die Frist für die Verschiebung der Hauptversammlung verlängert und der Abschlussprüfer allein durch den Aufsichtsrat bestellt werden können, so die Forderungen des Deutschen Aktieninstituts.

Das Positionspapier des Deutschen Aktieninstituts finden Sie hier zum Download.

(Pressemitteilug Deutsches Aktieninstitut vom 19.03.2020)


Redaktion

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