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19.08.2015

„Insolvenz-Studie 2015“: Deutsches Insolvenzrecht gut, international aber nicht voll wettbewerbsfähig

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Corporate Finance

Sanierungs- und Insolvenzexperten stellen dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach der Reform ein überwiegend gutes Zeugnis aus. Einschätzungen ausländischer Experten fallen kritischer aus, wie die aktuelle „Insolvenz-Studie 2015“ der Wirtschaftskanzlei Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey & Company zeigt.

Vor drei Jahren wurde das deutsche Insolvenzrecht durch das „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ modernisiert. Ziel des Gesetzgebers war es, die Restrukturierungschancen insolvenzbedrohter Unternehmen zu verbessern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts gegenüber ausländischen Rechtsordnungen zu erhöhen. Denn gerade bei internationalen Insolvenzfällen haben Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl, in welchem Land sie ihren Fall juristisch ansiedeln.

Auf Augenhöhe mit US-Recht?

Ein Großteil aller Befragten – insgesamt 39 Prozent – sieht das reformierte deutsche Insolvenzrecht auf Augenhöhe sowohl mit dem US-amerikanischen als auch mit dem britischen Recht. Für 37 Prozent der Befragten ist eine gute Planbarkeit des Verfahrens – mit Abstand – am wichtigsten; allerdings nur 27 Prozent bestätigen, dass das deutsche Insolvenzrecht dieses wesentliche Auswahlkriterium erfüllt. Kritischer fällt das Urteil der befragten ausländischen Experten aus: Nur sechs Prozent bevorzugen die deutsche Regelung, während eine deutliche Mehrheit von 74 Prozent zu den angelsächsischen Rechtsordnungen tendiert.

Nachteile bei Restrukturierung

Als nachteilig bewerten viele Befragten ein derzeit noch fehlendes Konzerninsolvenzrecht (71 Prozent), die Sanierungsfeindlichkeit des deutschen Anfechtungsrechts (70 Prozent) sowie ein fehlendes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, das eine Begrenzung auf einzelne Gläubigergruppen erlaubt (54 Prozent). „Dass eine Restrukturierung gegen den Willen einzelner Gläubiger in Deutschland nur in einem vollen Insolvenzverfahren möglich ist, wird als echtes Hemmnis gewertet“, folgert Noerr-Partner Dr. Thomas Hoffmann, Co-Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz.

92 Prozent bewerten ESUG positiv

Insgesamt stellt die Umfrage jedoch eine hohe Zufriedenheit mit dem neuen Insolvenzrecht fest. 92 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, das ESUG habe das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht. Zwei Drittel nehmen die Sanierung im Schutzschirm- und anschließenden Insolvenzverfahren als zügig wahr. Nach Beobachtung von 80 Prozent der Befragten sind die Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums von durchschnittlich sieben bis zwölf Monaten abgeschlossen. Neben der guten Planbarkeit der Verfahren schätzen die Experten insbesondere die verbesserten Einflussmöglichkeiten der Gläubiger. So stimmen 81 Prozent der Aussage zu, die Gesellschafter würden durch die im Insolvenzplan möglichen Eingriffe – etwa durch einen Debt Equity Swap – nicht zu sehr benachteiligt. Die Verbesserungen des ESUG gehen allerdings einher mit einer erhöhten Komplexität der Verfahren (80 Prozent sehen das so) und höheren Kosten (63 Prozent).

(McKinsey & Company / Viola C. Didier)


Redaktion

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