• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Jedes zweite Start-up denkt über Mitarbeiterbeteiligungen nach

25.08.2021

Jedes zweite Start-up denkt über Mitarbeiterbeteiligungen nach

Beitrag mit Bild

© Rawpixel/fotolia.com

Start-ups können häufig nicht mit den hohen Fixgehältern etablierter Konzerne oder Mittelständler mithalten. Alternativ gibt es für sie die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Beteiligung am schnell wachsenden Unternehmen anzubieten. Bislang setzt allerdings nicht einmal jedes zweite Start-up (44%) auf Mitarbeiterbeteiligungen – auch weil die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bislang eher unattraktiv sind. 46% können sich aber Mitarbeiterbeteiligungen in Zukunft vorstellen. Nur 8% schließen das für sich aus. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter mehr als 200 Tech-Start-ups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Mit der Novelle des Fondsstandortgesetzes hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode versucht, beim Thema Mitarbeiterbeteiligung den internationalen Rückstand wettzumachen, erklärt der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche. Allerdings greife die Neuregelung viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Start-ups vorbei. Das fängt mit ungeklärten Bewertungsproblemen der Beteiligungen an und endet damit, dass die besonders häufig genutzten virtuellen Beteiligungen vom Gesetzgeber ignoriert wurden, so Bitkom.

Die Hälfte wünscht sich bessere Bedingungen für sog. virtuelle Beteiligungen

Tatsächlich sind virtuelle Beteiligungen bei deutschen Start-ups am beliebtesten, 36% setzen sie ein. Es handelt sich dabei um „fiktive“ schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Gerade einmal 7% der Start-ups setzen auf Anteilsoptionen, nur 3% auf echte Anteile. Zugleich wünscht sich jedes zweite Start-up (50%), dass die Politik in der kommenden Legislaturperiode bessere Bedingungen für virtuelle Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft. Das Fondsstandortgesetz kann mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung nur ein allererster Schritt gewesen sein, stellen die Studienautoren fest. In der kommenden Legislaturperiode muss noch einmal nachgelegt werden, damit Start-ups in Deutschland beim Wettbewerb um die besten Teams mithalten können, so die Forderung des Digitalverbands Bitkom.

Nur eine Minderheit beteiligt aktuell alle Beschäftigten am Start-up

Bei den wenigsten Start-ups, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter am Unternehmen beteilig haben, profitieren dabei alle Beschäftigten von dem Angebot. 3 von 10 (30%) beteiligen ausschließlich Führungskräfte am Start-up, rund die Hälfte (53%) Führungskräfte und ausgewählte weitere Beschäftigte. Nur in 17% der Start-ups, die auf Mitarbeiterbeteiligung setzen, sind wirklich alle Beschäftigten am Start-up beteiligt.

(Pressemitteilung Bitkom vom 25.08.2021)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)