• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

13.03.2024

KapMuG: Schnellere Musterverfahren bei Anlegerschäden

Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes sollen Anleger künftig schneller zu ihrem Recht kommen und die Verfahren für die Gerichte leichter handhabbar werden.

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Die Bundesregierung hat am 13.03.2024 den von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) beschlossen.

Mit dem Entwurf des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG)  soll die im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbarte Reform des KapMuG umgesetzt werden. Das bisher befristet bis zum 31.08.2024 geltende KapMuG sieht für bestimmte kapitalmarktbezogene Rechtsstreitigkeiten ein besonderes zivilprozessuales Musterverfahren vor. Dieses soll die effektive Verhandlung und Durchsetzung insbesondere von Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen erleichtern. Solche Informationen können beispielsweise in Börsenprospekten oder Jahresabschlüssen enthalten sein.

So funktioniert das Musterverfahren

Nach der Konzeption des KapMuG legt das beispielsweise über eine Klage wegen Anlegerschäden verhandelnde Landgericht auf Antrag einer Partei Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn bereits erhobenen Einzelklagen gleichlautend stellen, dem jeweiligen Oberlandesgericht vor. In dem dann von einem gerichtlich ausgewählten Musterkläger unter Beteiligung aller übrigen Ausgangsparteien geführten Musterverfahren entscheidet das Oberlandesgericht einheitlich mit Bindungswirkung für alle individuellen Klagen.

Ziel der nun initiierten Reform ist es, das KapMuG zu einem sowohl für die Gerichte als auch die geschädigten Anleger effektiven Instrument bei der Bewältigung von Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug fortzuentwickeln. Im Zuge dessen soll das KapMuG entfristet und dauerhaft etabliert werden.

Unter anderem sind die folgenden Änderungen vorgesehen:

  • Der Zeitraum von der Einzelklage vor dem Landgericht bis zum Musterverfahren beim Oberlandesgericht soll verkürzt werden. Dazu werden gesetzliche Fristen angepasst, Zuständigkeiten weiter konzentriert und das Verfahren bis zu einem Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts wird verschlankt.
  • Die Stellung des Oberlandesgerichts innerhalb des KapMuG-Systems soll gestärkt werden, indem es künftig selbst die sich aus den Einzelklagen ergebenden Feststellungsziele für das Musterverfahren formuliert.
  • Die häufig hohe Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren soll reduziert werden. Deshalb sollen künftig nicht mehr automatisch alle Einzelklagen, die den Gegenstand des Musterverfahrens betreffen, in dieses hineingedrängt werden. Wollen Parteien nicht am Musterverfahren teilnehmen, sollen sie ihren Rechtsstreit künftig unabhängig als Individualverfahren führen können.
  • Die Gerichtsakten für Musterverfahren sollen schon vor Ablauf der für die Gerichte bis 01.01.2026 laufenden Regelfrist digital geführt werden müssen. So können die wegen der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten bisher langwierigen Akteneinsichten künftig parallel und schneller erfolgen.

(BMJ vom 13.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©BillionPhotos.com/fotolia.com

24.11.2025

Cloud-Services auf Wachstumskurs

Etwas mehr als die Hälfte (54 %) der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten nutzen im Jahr 2025 kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing (sog. Cloud-Services) über das Internet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verwenden Großunternehmen ab 250 Beschäftigten deutlich häufiger Cloud-Services als mittlere und kleine Unternehmen. So nutzen 86 % der Großunternehmen Cloud-Services,

Cloud-Services auf Wachstumskurs
Meldung

pitinan/123rf.com

20.11.2025

EU-Verteidigungsinvestitionen schaffen enormes Wirtschaftswachstum

In den kommenden zehn Jahren werden die europäischen NATO-Länder ihre Verteidigungsausgaben massiv erhöhen – die direkten Verteidigungsausgaben sollen auf 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts steigen, das entspricht jährlichen Ausgaben von etwa 770 Milliarden Euro. Allein in Ausrüstung sollen die NATO-Länder etwa 217 Milliarden Euro im Jahr investieren. Weitere 1,5 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) sollen in sicherheitsrelevante Investitionen fließen,

EU-Verteidigungsinvestitionen schaffen enormes Wirtschaftswachstum
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

18.11.2025

Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen

Innovation ist der Wachstumsmotor des Mittelstands, doch viele Unternehmen bleiben unter ihren Möglichkeiten. Eine aktuelle Untersuchung von KfW Research zeigt, welche Hürden Innovationsprojekte scheitern lassen. Es werden drei zentrale Innovationshemmnisse im Mittelstand identifiziert: bürokratische, finanzierungsbezogene und kompetenzbezogene Hemmnisse. Warum viele Ideen nie umgesetzt werden Bürokratische Hürden sind am weitesten verbreitet. Finanzierungshemmnisse entstehen durch die besonderen

Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank