• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • KfW-Sonderprogramm bis Jahresende verlängert: Kredithöchstbeträge werden angehoben

25.03.2021

KfW-Sonderprogramm bis Jahresende verlängert: Kredithöchstbeträge werden angehoben

Beitrag mit Bild

© Gina Sanders/fotolia.com

Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen. Das KfW-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. € zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht. Profitiert haben laut Aussage von BMWI, BMF und KfW vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

„Unsere Hilfspolitik wirkt, die deutsche Wirtschaft kommt vergleichsweise gut durch die Corona-Krise. Die Pandemie stellt uns auch weiterhin vor große Herausforderungen. Unser Schutzschirm für Beschäftigte und Unternehmen bleibt daher weit geöffnet. Wir verlängern das KfW-Sonderprogramm und weiten die Corona-Hilfen nochmal aus“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Für Unternehmen sei klar: Sie könnten auf die Hilfen durch die KfW zählen. Ziel sei es, dass man nach der Pandemie gemeinsam schnell wieder durchstarten könne.

Kredithöchstbeträge nochmals deutlich angehoben

„Die Corona-Krise lässt uns auch in diesem Jahr nicht los und wir lassen unsere Unternehmen nicht alleine. Daher haben wir die Kredithöchstbeträge nochmals deutlich angehoben und geben so den vollen Spielraum des erweiterten Beihilferahmens an unsere Unternehmen weiter“, erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Das helfe nicht nur den kleinen und mittleren Unternehmen, sondern auch den größeren Mittelständlern. Die Verlängerung des gesamten KfW-Sonderprogramms schaffe Planungssicherheit für die deutsche Wirtschaft und leiste damit einen Beitrag für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung.“

Große Belastungen für die deutsche Wirtschaft durch Corona

„Auch das Jahr 2021 wird ein Corona-Jahr mit großen Belastungen für die deutsche Wirtschaft. Vor allem die kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind von den Folgen der Pandemie betroffen und brauchen einen langen Atem, um die Krise zu überstehen. Mit der Verlängerung des Programms und der Erhöhung der Höchstbeträge verschaffen wir ihnen zusätzlich Luft“, stellt KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig fest.

Die Änderungen im Überblick:

  1. Um den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit zu geben, wird das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31.12.2021 verlängert (bislang bis zum 30.06.2021 befristet).
  2. Im KfW-Sonderprogramm unterstützt die KfW Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

– für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. € (bisher 800.000 €),

– für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. € (bisher 500.000 €),

– für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 € (bisher 300.000 €).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25% des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. € erhöht.

  1. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01.04.2021 umgesetzt.

Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU Kommission mit der 5. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat.

Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist laut KfW ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe finden Sie hier.

(Pressemitteilung BMWI, BMF und KfW vom 25.03.2021)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

Dominik Spanier

24.08.2026

KI verändert die Spielregeln der IT-Finanzierung

Künstliche Intelligenz verändert die Geschäftsmodelle von IT-Dienstleistern und damit auch ihre Finanzierbarkeit. Banken, Private-Debt-Fonds und Finanzinvestoren prüfen inzwischen genauer, welche Anbieter von Produktivitätsgewinnen profitieren und welche durch Automatisierung und Preisdruck unter Druck geraten. Dominik Spanier von Lincoln International erklärt, welche Geschäftsmodelle künftig noch attraktive Finanzierungskonditionen erhalten. CF: Herr Spanier, IT-Dienstleister galten lange als besonders verlässliche

KI verändert die Spielregeln der IT-Finanzierung
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

20.08.2026

Private Equity: Nachfolgewelle eröffnet neues Potenzial

Der globale Private-Equity-Markt hat sich im ersten Halbjahr 2026 trotz geopolitischer Konflikte, steigender Inflation und unterschiedlicher Zinspolitiken als widerstandsfähig erwiesen. Weltweit wurden 1,0 Billion US-Dollar in 9.294 Transaktionen investiert. Damit bewegt sich das Investitionsvolumen weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Zahl der Transaktionen entwickelte sich dagegen deutlich schwächer. Im rollierenden Zwölfmonatszeitraum sank das Investitionsvolumen leicht

Private Equity: Nachfolgewelle eröffnet neues Potenzial
Meldung

©Olivier Le Moal

19.08.2026

CO₂-Preis entscheidet über grüne Investitionen

Deutsche Industrieunternehmen würden mehr in klimafreundliche Technologien investieren, wenn der CO₂-Preis höher und zugleich verlässlich wäre. Dies zeigt eine aktuelle ifo-Umfrage. „Für viele Unternehmen machen planbare CO₂-Preise den Unterschied, ob sich etwa eine neue, klimafreundliche Anlage rechnet“, sagt ifo-Forscher Mathias Dolls. „Die befragten Unternehmen investieren im Schnitt erst, wenn der Preis konstant über 90 Euro

CO₂-Preis entscheidet über grüne Investitionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)