• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert

09.11.2020

KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert

Beitrag mit Bild

© KfW / Thomas Klewar

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm bis zum 30.06.2021. Dies gilt auch für den KfW-Schnellkredit.

„Die KfW-Corona-Kredite haben sich als ein wirksames Instrument in der aktuellen Krise erwiesen. Die hohen Förderzahlen spiegeln auch den enormen Kraftakt wider, den wir gemeinsam mit der Politik und der deutschen Kreditwirtschaft bisher geleistet haben“, kommentiert KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig die Entscheidung. „Die Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft.“

KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen

Seit 09.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit nämlich auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist seit dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

KfW-Sonderprogramm als Stütze für den deutschen Mittelstand

Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt. Der KfW-Schnellkredit steht seit 09.11.2020 mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:

  • Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017–2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Bisher Zusagen von knapp 46 Mrd. Euro

Insgesamt sind mittlerweile mehr als 95.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen. 99 % der Anträge davon sind bereits abschließend bearbeitet. Die Zusagen haben insgesamt ein Volumen von knapp 46 Mrd. Euro erreicht. Rund 97 % der Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen, 99 % davon waren Kredite mit einem Volumen bis 3 Mio. Euro. Damit ist klar, dass diese Hilfen vor allem dem deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft, zugutekommen.

Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

(BMF vom 06.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

27.01.2026

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie

Die Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft sind im Jahr 2024 auf 213,3 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 4,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Angesichts einer Inflationsrate von 3,1 % bedeutet dies einen leichten realen Zuwachs. Die Innovationsplanung für die kommenden Jahre bleibt auf einem konstanten Niveau, wie der neue Bericht zur Innovationserhebung 2025 des ZEW

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie
Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com

26.01.2026

Topmanager warnen: Ohne Kurswechsel droht Standortverlust

96 % der europäischen Topmanager und 85 % der Bürger halten daher den Schutz der europäischen Wirtschaftsinteressen für zwingend notwendig. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen „European Competitiveness Barometer“ der Boston Consulting Group (BCG), für das 850 Topmanager und 6.400 Bürger in 30 europäischen Ländern befragt wurden. Vier von fünf der befragten Führungskräfte und Bürger fordern

Topmanager warnen: Ohne Kurswechsel droht Standortverlust
Meldung

© Kara / fotolia.com

26.01.2026

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bremsen Offshore-Ausbau

Der Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nordsee kommt langsamer voran als politisch geplant. Das zeigt eine neue Studie der Boston Consulting Group (BCG). Zwar haben sich die neun Anrainerstaaten auf ein gemeinsames Ziel von 120 Gigawatt (GW) Offshore-Windleistung bis 2030 verständigt, doch aktuell sind erst rund 34 GW installiert. Um das Ziel zu erreichen, müsste

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bremsen Offshore-Ausbau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)