• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • KPMG: Sehr unterschiedliche Steuersätze bei Unternehmensnachfolge

03.05.2016

KPMG: Sehr unterschiedliche Steuersätze bei Unternehmensnachfolge

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Familienunternehmen in aller Welt unterliegen sowohl im Erbfall als auch bei einer Nachfolgeregelung sehr unterschiedlichen Steuersätzen. Das zeigt eine Modellrechnung von KPMG, für die die Steuervorschriften in 42 Ländern verglichen wurden.

Anhand eines fiktiven Familienunternehmens im Wert von umgerechnet 10 Millionen Euro wurde für den „Global Family Business Tax Monitor“ die Steuerbelastung für den Fall berechnet, dass das Unternehmen vererbt wird beziehungsweise im Zuge einer Nachfolgeregelung an die Nachkommen übergeht.

Besteuerung im Erbfall

Lässt man Ausnahmeregelungen unberücksichtigt, liegt die potenzielle Steuerbelastung in den 42 untersuchten Ländern im Erbfall zwischen 0 und 45 Prozent (umgerechnet bis zu 4,5 Millionen Euro in Australien oder in einzelnen US-Bundesstaaten). Ein Drittel der untersuchten Staaten (14) erhebt im Erbfall keinerlei Steuern. In weiteren 11 Ländern liegt der Steuersatz bei umgerechnet maximal 10 Prozent  (oder 1 Million Euro). In rund einem Viertel der Staaten (11) liegt der Steuersatz bei mindestens 30 Prozent (3 Millionen Euro).

Besteuerung bei Nachfolgeregelung

Von den analysierten 42 Ländern erhebt genau die Hälfte (21) Steuern in Höhe von maximal 10 Prozent (umgerechnet 1 Million Euro). In zehn dieser Staaten wiederum werden im Nachfolgefall sogar gar keine Steuern erhoben. Selbst bei Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen kann die Steuerbelastung allerdings erheblich sein; sie beträgt im Extremfall bis zu 55 Prozent in Japan (umgerechnet knapp 5,5 Millionen Euro).

Kay Klöpping, Partner bei KPMG im Bereich Familienunternehmen und verantwortlich für Nachfolgeberatung: „Die komplexen Ausnahmetatbestände machen deutlich, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Steuerregelungen zu befassen. Familienunternehmer stehen vor erheblichen Herausforderungen, wenn es um die steuerliche Behandlung der Nachfolgeregelung geht.“

So entfällt beispielsweise unter Berücksichtigung der Ausnahmetatbestände in 19 der 42 Länder eine Steuerzahlung im Nachfolgefall.

Weitere Informationen finden Sie hier.

(Pressemitteilung KPMG vom 26.04.2016)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

murrstock/123rf.com

20.10.2025

Ein Sommer ohne IPOs

Der deutsche Emissionsmarkt erlebt bis dato ein extrem ruhiges IPO-Jahr. Für positive Impulse sorgen immerhin die Kapitalerhöhungen, die im zweiten Quartal auf einen historischen Tiefstand gefallen waren, nun aber wieder steil nach oben zeigen. Zu diesen Ergebnissen kommt die Analyse „Emissionsmarkt Deutschland“, für die das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PwC vierteljährlich die Aktienneuemissionen sowie Kapitalerhöhungen von

Ein Sommer ohne IPOs
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

16.10.2025

Kaum Verbesserungen beim Kreditzugang für KMU

Die Zurückhaltung deutscher Unternehmen bei der Aufnahme von Bankkrediten hält an. Im dritten Quartal 2025 gaben nur 19,5 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an, Kreditgespräche mit Banken geführt zu haben – der niedrigste Wert seit Ende 2023. Dies ist bemerkenswert, da die durchschnittlichen Kreditzinsen mit rund 3,5 % nun etwa zwei Prozentpunkte unter dem Höchststand von

Kaum Verbesserungen beim Kreditzugang für KMU
Meldung

©alphaspirit/123rf.com

15.10.2025

ZEW: Hoffnung auf Aufschwung bleibt

Im Oktober 2025 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands leicht an. Sie liegen mit plus 39,3 Punkten um plus 2,0 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage sinkt dagegen weiter. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 80,0 Punkten um minus 3,6 Punkte unter dem Vormonatswert. „Die Hoffnung auf einen

ZEW: Hoffnung auf Aufschwung bleibt

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank