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13.02.2018

Kryptowährungen und ICO: Aufsichtsbehörden warnen vor Risiken

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©Travis/fotolia.com

Verbraucher werden vor den Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und Initital Coin Offerings (ICO) gewarnt. Bei ICOs werden mittels Blockchain-Technologie neue digitale Einheiten erzeugt, beispielsweise virtuelle Währungen, die dann an interessierte Anleger verkauft werden. Sie stoßen derzeit auf großes öffentliches Interesse.

Der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA und die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO warnen in einer öffentlichen Erklärung vom 12.02.2018 vor den Risiken des Kaufs und des Haltens von virtuellen Währungen wie beispielsweise Bitcoin, Ripple und Ether. Virtuelle Währungen seien rein spekulative hochrisikoreiche Investitionen, die insbesondere völlig ungeeignet zur Absicherung im Alter seien. Zudem seien weder Preistransparenz noch ein funktionierender Markt gegeben. Wer sich dennoch zum Kauf virtueller Währungen entschließe, solle dies nur tun, wenn er den Totalverlust seine Investment verkraften könne. Der Kauf und Halten von virtuellen Währungen erfordere zudem besondere Sicherheitsvorkehrungen auf den verwendeten elektronischen Geräten.

Hohes Risiko bis hin zum Totalverlust

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO veröffentlichte im Januar eine Stellungnahme, in der sie Bedenken hinsichtlich Initial Coin Offerings äußert. Sie weist darauf hin, dass Initial Coin Offerings für Verbraucher mit hohen Risiken verbunden sind. Es handele sich um hochspekulative, unregulierte Anlagen, bei denen der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals möglich sei. Zudem habe es Fälle von Betrug gegeben. Anleger sollten daher sehr vorsichtig sein. Agustín Carstens, Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), rief in einer Rede die Behörden weltweit dazu auf, virtuelle Währungen stärker ins Visier zu nehmen. Sie müssten bereit sein, gegen die rasant steigende Verbreitung solcher Instrumente tätig zu werden, um Verbraucher und Anleger zu schützen. Bereits im November 2017 hatte die BaFin vor den Risiken von ICOs gewarnt, ebenso wie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA und zahlreiche weitere Aufsichtsbehörden.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema Initial Coin Offerings (ICO) und Kryptowährungen erfahren Sie in unserem DB-Interview „ICO – Finanzierungsmodell mit Zukunft oder Bitcoin-Blase?“ mit Rechtsanwalt und Software-Entwickler Florian Glatz.

(BaFin, PM vom 13.02.2018 / Viola C. Didier)


Redaktion

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