• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

21.04.2021

Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt.

Aufgrund der hohen internationalen Verflechtung ihrer volkswirtschaftlichen Branchen stehe die Bundesrepublik in einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken „und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten“, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Verantwortung der Unternehmen für Achtung der Menschenrechte

Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte biete Chancen und Herausforderungen zugleich. „Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liegt bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte besteht unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Macht der innerstaatliche Kontext es unmöglich, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, ist von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist“, so die weitere Begründung der Bundesregierung.

Verantwortung für die Lieferketten

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt.

Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

(Dt. Bundestag vom 19.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

22.04.2026

In Deutschland wird wieder mehr gegründet

Die Gründungslandschaft in Deutschland kommt wieder in Bewegung: Sowohl im gewerblichen Bereich als auch in den Freien Berufen sowie in der Land- und Forstwirtschaft wurden 2025 mehr selbstständige Tätigkeiten im Vollerwerb aufgenommen als in den Vorjahren. Insgesamt wagten rund 395.000 Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit. Die aktuellen Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn

In Deutschland wird wieder mehr gegründet
Meldung

©pitinan/123rf.com

21.04.2026

Nur jedes zweite Unternehmen evaluiert Technologieinvestitionen

Technologie kann die Leistungsfähigkeit von Unternehmen deutlich verbessern. Etwa durch effizientere Prozesse, schnellere Entscheidungen und neues Wachstum. 79 % berücksichtigen sie bereits bei der Bewertung ihrer Leistung. Gleichzeitig messen jedoch nur die Hälfte der Unternehmen systematisch, ob sich diese Investitionen auch wirtschaftlich auszahlen und welchen konkreten Beitrag sie zum Ergebnis leisten.  Das zeigt die Studie „Performance

Nur jedes zweite Unternehmen evaluiert Technologieinvestitionen
Meldung

©psdesign1/fotolia.com

21.04.2026

Industrie investiert verstärkt im Ausland

Die deutsche Industrie investiert immer öfter im Ausland. In diesem Jahr planen 43 % der Industriebetriebe Investitionen außerhalb von Deutschland – im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 3 Prozentpunkte. Das ist das Ergebnis einer Sonderauswertung zu den Auslandsinvestitionen unter 1.700 Industrieunternehmen aus der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage. Danach hat insbesondere das Motiv der Kosteneinsparung

Industrie investiert verstärkt im Ausland
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)