• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

21.04.2021

Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt.

Aufgrund der hohen internationalen Verflechtung ihrer volkswirtschaftlichen Branchen stehe die Bundesrepublik in einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken „und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten“, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Verantwortung der Unternehmen für Achtung der Menschenrechte

Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte biete Chancen und Herausforderungen zugleich. „Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liegt bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte besteht unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Macht der innerstaatliche Kontext es unmöglich, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, ist von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist“, so die weitere Begründung der Bundesregierung.

Verantwortung für die Lieferketten

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt.

Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

(Dt. Bundestag vom 19.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

13.08.2026

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance

Die Open-Finance-Pläne der EU treffen in der Bevölkerung auf ein geteiltes Echo: Zwar kennt bereits ein Drittel der Europäerinnen und Europäer das Konzept – ein überraschend hoher Anteil. Doch während knapp ein Drittel der Bevölkerung darin bereits klare Chancen für die eigene Finanzplanung sieht, überwiegen bei der Mehrheit noch Skepsis und Datenschutzbedenken. Unabhängig davon, wann

Bevölkerung sieht Mehrwert in Open Finance
Meldung

©blende11.photo/fotolia.com

12.08.2026

Due Diligence 2026: Mehr Unsicherheit bei Transaktionen

Geopolitische Spannungen, fragile Lieferketten und technologische Umbrüche erschweren die Bewertung von Unternehmen. Laut dem „European Due Diligence Report 2026“ von Alvarez & Marsal reagieren Private-Equity-Investoren mit erweiterten Prüfprozessen. Basis ist eine Befragung von mehr als 80 Führungskräften europäischer Beteiligungsgesellschaften. KI wird zum Standard Mehr als 80% der Befragten nutzen KI bereits regelmäßig oder testen sie

Due Diligence 2026: Mehr Unsicherheit bei Transaktionen
Meldung

©peshkova/123rf.com

11.08.2026

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat Auswirkungen auf die Jobs in Tech-Startups. In den vergangenen zwölf Monaten hat rund jedes vierte Tech-Startup (27 %) wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet, 7 % haben deshalb sogar Stellen abgebaut. Zugleich haben 16 % aber wegen KI zusätzliches Personal eingestellt, in jedem zweiten Startup (50 %) hat KI keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

Jedes vierte Startup hat wegen KI auf Neueinstellungen verzichtet
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)