• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

21.04.2021

Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt.

Aufgrund der hohen internationalen Verflechtung ihrer volkswirtschaftlichen Branchen stehe die Bundesrepublik in einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken „und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten“, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Verantwortung der Unternehmen für Achtung der Menschenrechte

Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte biete Chancen und Herausforderungen zugleich. „Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liegt bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte besteht unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Macht der innerstaatliche Kontext es unmöglich, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, ist von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist“, so die weitere Begründung der Bundesregierung.

Verantwortung für die Lieferketten

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt.

Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

(Dt. Bundestag vom 19.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

28.05.2026

KfW Research revidiert Wachstumsprognose

Die deutsche Wirtschaft ist mit einem Wachstum von 0,3 % im Vergleich zum Vorquartal solide ins Jahr 2026 gestartet. Im Ranking der großen Euroländer hat sich Deutschland damit im ersten Vierteljahr auf Rang 2 hinter Spanien geschoben, dessen Wirtschaft um 0,6 % im Vergleich zum Vorquartal wuchs. Der Krieg im Iran trübt nun aber die Konjunkturaussichten deutlich.

KfW Research revidiert Wachstumsprognose
Meldung

© Fotolia

27.05.2026

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet

Die Bekämpfung von Geldwäsche tritt in eine entscheidende Phase, doch den Finanzinstituten in Deutschland droht bei der Umsetzung der neuen EU-Regeln die Zeit davonzulaufen. Laut der PwC EMEA AML Survey 2026, für die über 500 Entscheider:innen in 40 Ländern befragt wurden, glaubt nur rund ein Drittel (34 %) der Institute in Deutschland, die zentrale Compliance-Frist

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet
Meldung

© Coloures-Pic/fotolia.com

26.05.2026

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion

Digitalisierung gehört für CFOs zu den wichtigsten Aufgaben. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine deutliche Lücke. Das zeigt die Studie „Digital CFO 2026“ der WHU – Otto Beisheim School of Management und PwC Deutschland, für die 207 Finanzchefinnen und Finanzchefs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden. Zwar bewerten CFOs die Bedeutung der

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)