• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

21.04.2021

Lieferketten: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Die Bundesregierung will Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Dazu hat sie nun den Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vorgelegt.

Aufgrund der hohen internationalen Verflechtung ihrer volkswirtschaftlichen Branchen stehe die Bundesrepublik in einer besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken „und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten“, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Verantwortung der Unternehmen für Achtung der Menschenrechte

Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte biete Chancen und Herausforderungen zugleich. „Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liegt bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte besteht unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Macht der innerstaatliche Kontext es unmöglich, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, ist von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist“, so die weitere Begründung der Bundesregierung.

Verantwortung für die Lieferketten

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten müssen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen über substantielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt.

Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten. Das betrifft auch den Umweltschutz, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten gelten.

(Dt. Bundestag vom 19.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

18.03.2026

Trendwende bei Investitionen in Sicht?

Die Investitionstätigkeit in Deutschland verzeichnet eine durchwachsene Entwicklung. Die staatlichen Investitionen sind zum Jahresende 2025 sprunghaft gestiegen, die privaten Wohnbauinvestitionen haben nach langem Rückgang einen Wendepunkt erreicht. Dagegen mussten die Unternehmensinvestitionen im vierten Quartal einen deutlichen Rückschlag hinnehmen – trotz zuvor eher positiver Signale. Dies zeigt der Investitionsmonitor März 2026 von KfW Research. Staat investiert

Trendwende bei Investitionen in Sicht?
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

17.03.2026

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs

Nach dem kräftigen Anstieg zum Jahresbeginn brechen die Erwartungen über die Konjunktur Deutschlands im März ein. Sie liegen mit minus 0,5 Punkten um minus 58,8 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage hat sich dagegen leicht verbessert. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 62,9 Punkten um plus 3,0 Punkte über dem

Einbruch der Konjunkturerwartungen infolge des Nahost-Kriegs
Meldung

olegdudko/123rf.com

16.03.2026

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück

Die Handels-, Wirtschafts- und Außenpolitik der seit Anfang 2025 amtierenden US-Regierung trifft auch den deutschen Mittelstand. 52 % der kleinen und mittleren Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in die USA unterhalten, berichten über negative Auswirkungen auf ihr Geschäft. Für 36 % haben sich bisher keine Änderungen ergeben. Nur rund 7 % haben vom politischen Kurswechsel in den USA profitiert. Dies

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)