03.09.2025

Mehr Verbraucherschutz bei Kreditverträgen

Kreditgeschäfte gehören heute zum Alltag vieler Verbraucher. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sorgt nun dafür, dass sie dabei besser geschützt sind.

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besseren rechtlichen Schutz erhalten, wenn sie Kreditgeschäfte tätigen. Verbessert werden soll der Verbraucherschutz insbesondere bei Geschäften nach dem Modell „Buy now pay later“ („Jetzt kaufen, später bezahlen“). Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 03.09.2025 auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat. Der Gesetzentwurf geht zurück auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben nutzt der Gesetzentwurf Spielräume aus, um Bürokratie und zu weitreichende Regelungen zu vermeiden. Vorgesehen ist insbesondere auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bei Allgemein-Verbraucherkreditgeschäften; solche Verträge sollen künftig z.B. auch online abgeschlossen werden können.

Kredit per Klick – aber mit Schutz

Die vorgeschlagenen Änderungen weiten den Verbraucherschutz erheblich aus. So werden bislang unregulierte Kreditformen erstmals in die Regelungen zu Verbraucherkrediten einbezogen. Fortan fallen beispielsweise Buy-now-pay-later-Modelle und unentgeltliche Kredite unter die Regelungen. „Buy now, pay later“ bedeutet, dass bei einem Kauf das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt (beispielsweise 14 oder 30 Tage nach dem Kauf) vom Konto abgebucht wird. Es handelt sich dabei um einen Zahlungsaufschub und damit um einen Kurzzeitkredit.

Verschärfte Prüfung der Kreditwürdigkeit

Außerdem sollen die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführen ist. Insbesondere erfolgt eine Angleichung an die Maßstäbe, die bei Darlehensverträgen für Immobilien gelten.

Keine zusätzlichen nationalen Pflichten über EU-Vorgaben hinaus

Die Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Soweit Umsetzungsspielraum vorhanden ist, hat BMJV diesen grundsätzlich für eine möglichst bürokratiearme Regulierung genutzt. Das gilt etwa bei dem Umfang vorvertraglicher Informationspflichten. Auch bei der Form des Vertragsschlusses wurde der Spielraum der Richtlinie genutzt. Allgemein-Verbraucherdarlehen sollen künftig auch digital statt bislang nur auf Papier abgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf sieht grundsätzlich keine nationalen Verschärfungen oder Erweiterungen über die zwingenden europäischen Vorgaben vor.

Der Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zum Gesetzentwurf sind hier abrufbar.

(BMJV vom 03.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro – vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.01.2026

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein

Der Aufwärtstrend setzt sich fort: Startups aus Deutschland erhielten im Jahr 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital von Investoren – mehr als 1,3 Milliarden mehr als in den zwölf Monaten zuvor (plus 19 %). Nachdem die Investitionen in Jungunternehmen 2022 und 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2021 deutlich eingebrochen waren, markiert 2025 damit das zweite Jahr

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein
Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

19.01.2026

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau

Unternehmen mit Finanzierungsbedarf haben zunehmend Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten: Im vierten Quartal 2025 berichteten 37,8 % der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von erschwerten Kreditvergabebedingungen – ein Plus von 3,9 Prozentpunkten zum Vorquartal und ein neuer Höchststand. Bei Großunternehmen lag dieser Anteil mit 29,4 % zwar unter dem bisherigen Spitzenwert, stieg aber um deutliche neun Prozentpunkte zum Vorquartal.

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

15.01.2026

Unternehmen verdoppeln KI-Investitionen

Weltweit planen Unternehmen, 2026 ihre Investitionen in Künstliche Intelligenz gegenüber dem Vorjahr auf rund 1,7 % des jährlichen Umsatzes zu verdoppeln. 39 % der Unternehmen planen für 2026 KI-Investitionen in Höhe von mindestens 50 Millionen US-Dollar. Deutschland liegt mit 52 % über dem globalen Durchschnitt und belegt damit innerhalb der Europäischen Union (EU-Durchschnitt: 38 %) den Spitzenplatz. Das

Unternehmen verdoppeln KI-Investitionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)