• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden

28.01.2020

Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Um internationale Spitzenkräfte für deutsche Technologie-Unternehmen zu gewinnen, ist eine lukrative Kapitalbeteiligung ein wichtiges Argument. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Thema Mitarbeiterbeteiligung deutlich.

Anlass waren Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in denen es insbesondere um Änderungen bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen geht. Beide argumentieren, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitbeteiligung in Deutschland sowohl im Vergleich mit den USA als auch innerhalb Europas besonders schlecht seien.

Problem: Hohe Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung

Tesla-Chef Elon Musk habe über eine Mitarbeiterbeteiligung beim Bezahlsystem PayPal sein erstes Geld gemacht, sagte der Gründer des Online-Touristikunternehmens GetYourGuide Deutschland, Johannes Reck. Wenn er internationale Talente anwerben wolle, sei die Beteiligung am Unternehmen das wichtigste Argument. Allerdings, fügte er an, sei eine solche Mitarbeiterbeteiligung „für uns doppelt so teuer wie im Silicon Valley“. Es gehe bei diesem Thema letztlich „um den politischen Willen, hier Champions aufzubauen“.

In den beiden zur Begutachtung stehenden Anträgen steht, dass die Steuerfreibeträge, die Arbeitnehmer für die Mitbeteiligung geltend machen können, im internationalen Vergleich sehr niedrig seien und deutlich angehoben werden sollten. Damit sei es aber nicht getan, erklärte Christian Vollmann vom Bundesverband Deutsche Start-ups. Im Erfolgsfall, etwa bei einem Börsengang, könnten sich leicht fünf- bis sechsstellige Beträge ergeben, bei denen dann auch ein höherer Freibetrag kaum mehr ins Gewicht falle. Ein weit größeres Problem sei, dass Mitarbeiterbeteiligungen nach dem Einkommensteuer-Tarif versteuert werden, während für ihn selbst die Kapitalertragsteuer gelte. „Mitarbeiter zahlen höhere Steuern als ich als Unternehmer, das ist ungerecht“, so Vollmann.

Zuflussbesteuerung macht Mitbeteiligung weniger attraktiv

Auf die unterschiedlichen Formen von Mitbeteiligung wies Heinrich Beyer vom Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung hin. Bei Großunternehmen würden Mitarbeiter in der Regel in Form von Aktien beteiligt und hätten damit auch dieselben Rechte wie andere Aktionäre. Es gebe in Deutschland rund 1,3 Millionen solcher Belegschaftsaktionäre in rund 700 Unternehmen. Dazu kämen rund 2.000 mittelständische Unternehmen, bei denen Arbeitnehmer über meist stille Beteiligungen und Genussrechte beteiligt seien. Daneben gebe es, vor allen bei Start-ups, sogenannte virtuelle Beteiligungen, das heißt Erfolgsbeteiligungen, die nicht mit Kapitalanteilen verbunden sind.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass Arbeitnehmer eine Mitbeteiligung bereits dann versteuern müssen, wenn sie Anteile erhalten, und nicht erst, wenn sie diese verkaufen und zu Geld machen. Sie müssten also aus ihrem Lohn etwas versteuern, das sie noch gar nicht zur Verfügung haben. Diese sogenannte Zuflussbesteuerung mache die Mitbeteiligung für Arbeitnehmer weniger attraktiv, betonte Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband. Sie stehe denn auch im Vergleich zu anderen Vergünstigungen „eher am Ende der Wunschliste von Arbeitnehmern“.

Steuerrechtliche Unsicherheiten aufgrund der Rechtslage

Auf steuerrechtliche Unsicherheiten aufgrund der geltenden Rechtslage verwies Marc Schmitz vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Dies betreffe auf Arbeitnehmerseite die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus Arbeit sowie den Zeitpunkt der Besteuerung. Es betreffe aber auch die Arbeitgeberseite. Denn Unternehmen könnten nur den Teil der eingeräumten Beteiligung als Betriebskosten geltend machen, der bei den Arbeitnehmern zu den Einkünften aus Arbeit zählt. Zur Überwindung dieser Unsicherheit sah Schmitz in den vorliegenden Anträgen richtige, aber noch nicht hinreichende Ansätze.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© Fotolia

27.05.2026

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet

Die Bekämpfung von Geldwäsche tritt in eine entscheidende Phase, doch den Finanzinstituten in Deutschland droht bei der Umsetzung der neuen EU-Regeln die Zeit davonzulaufen. Laut der PwC EMEA AML Survey 2026, für die über 500 Entscheider:innen in 40 Ländern befragt wurden, glaubt nur rund ein Drittel (34 %) der Institute in Deutschland, die zentrale Compliance-Frist

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet
Meldung

© Coloures-Pic/fotolia.com

26.05.2026

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion

Digitalisierung gehört für CFOs zu den wichtigsten Aufgaben. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine deutliche Lücke. Das zeigt die Studie „Digital CFO 2026“ der WHU – Otto Beisheim School of Management und PwC Deutschland, für die 207 Finanzchefinnen und Finanzchefs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden. Zwar bewerten CFOs die Bedeutung der

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion
Meldung

©zapp2photo/fotolia.com

25.05.2026

Industriejobs verschwinden: Deutsche Industrie baut weiter Stellen ab

Der Stellenabbau in der deutschen Industrie setzt sich fort. Ende des ersten Quartals lag die Zahl der Beschäftigten in Industrieunternehmen um 127.300 oder 2,3 % unter dem Vorjahresniveau. Seit 2019 sind damit 341.500 Industriejobs verloren gegangen – gut 6 % aller Arbeitsplätze in der Branche. Anders gesagt: Seit dem Vor-Corona-Jahr ist jeder siebzehnte Industriearbeitsplatz verschwunden. Autoindustrie besonders

Industriejobs verschwinden: Deutsche Industrie baut weiter Stellen ab
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)