• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden

28.01.2020

Mitarbeiterbeteiligung soll attraktiver werden

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Um internationale Spitzenkräfte für deutsche Technologie-Unternehmen zu gewinnen, ist eine lukrative Kapitalbeteiligung ein wichtiges Argument. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Thema Mitarbeiterbeteiligung deutlich.

Anlass waren Anträge der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in denen es insbesondere um Änderungen bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen geht. Beide argumentieren, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mitbeteiligung in Deutschland sowohl im Vergleich mit den USA als auch innerhalb Europas besonders schlecht seien.

Problem: Hohe Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung

Tesla-Chef Elon Musk habe über eine Mitarbeiterbeteiligung beim Bezahlsystem PayPal sein erstes Geld gemacht, sagte der Gründer des Online-Touristikunternehmens GetYourGuide Deutschland, Johannes Reck. Wenn er internationale Talente anwerben wolle, sei die Beteiligung am Unternehmen das wichtigste Argument. Allerdings, fügte er an, sei eine solche Mitarbeiterbeteiligung „für uns doppelt so teuer wie im Silicon Valley“. Es gehe bei diesem Thema letztlich „um den politischen Willen, hier Champions aufzubauen“.

In den beiden zur Begutachtung stehenden Anträgen steht, dass die Steuerfreibeträge, die Arbeitnehmer für die Mitbeteiligung geltend machen können, im internationalen Vergleich sehr niedrig seien und deutlich angehoben werden sollten. Damit sei es aber nicht getan, erklärte Christian Vollmann vom Bundesverband Deutsche Start-ups. Im Erfolgsfall, etwa bei einem Börsengang, könnten sich leicht fünf- bis sechsstellige Beträge ergeben, bei denen dann auch ein höherer Freibetrag kaum mehr ins Gewicht falle. Ein weit größeres Problem sei, dass Mitarbeiterbeteiligungen nach dem Einkommensteuer-Tarif versteuert werden, während für ihn selbst die Kapitalertragsteuer gelte. „Mitarbeiter zahlen höhere Steuern als ich als Unternehmer, das ist ungerecht“, so Vollmann.

Zuflussbesteuerung macht Mitbeteiligung weniger attraktiv

Auf die unterschiedlichen Formen von Mitbeteiligung wies Heinrich Beyer vom Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung hin. Bei Großunternehmen würden Mitarbeiter in der Regel in Form von Aktien beteiligt und hätten damit auch dieselben Rechte wie andere Aktionäre. Es gebe in Deutschland rund 1,3 Millionen solcher Belegschaftsaktionäre in rund 700 Unternehmen. Dazu kämen rund 2.000 mittelständische Unternehmen, bei denen Arbeitnehmer über meist stille Beteiligungen und Genussrechte beteiligt seien. Daneben gebe es, vor allen bei Start-ups, sogenannte virtuelle Beteiligungen, das heißt Erfolgsbeteiligungen, die nicht mit Kapitalanteilen verbunden sind.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass Arbeitnehmer eine Mitbeteiligung bereits dann versteuern müssen, wenn sie Anteile erhalten, und nicht erst, wenn sie diese verkaufen und zu Geld machen. Sie müssten also aus ihrem Lohn etwas versteuern, das sie noch gar nicht zur Verfügung haben. Diese sogenannte Zuflussbesteuerung mache die Mitbeteiligung für Arbeitnehmer weniger attraktiv, betonte Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband. Sie stehe denn auch im Vergleich zu anderen Vergünstigungen „eher am Ende der Wunschliste von Arbeitnehmern“.

Steuerrechtliche Unsicherheiten aufgrund der Rechtslage

Auf steuerrechtliche Unsicherheiten aufgrund der geltenden Rechtslage verwies Marc Schmitz vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Dies betreffe auf Arbeitnehmerseite die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus Arbeit sowie den Zeitpunkt der Besteuerung. Es betreffe aber auch die Arbeitgeberseite. Denn Unternehmen könnten nur den Teil der eingeräumten Beteiligung als Betriebskosten geltend machen, der bei den Arbeitnehmern zu den Einkünften aus Arbeit zählt. Zur Überwindung dieser Unsicherheit sah Schmitz in den vorliegenden Anträgen richtige, aber noch nicht hinreichende Ansätze.

(Dt. Bundestag, hib vom 27.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© bakhtiarzein/fotolia.com

29.01.2026

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten

Was lange als Thema klassischer Industrien galt, erreicht nun die Fintech-Szene: ESG-Anforderungen aus CSRD, Investorenlogiken und strenger Governance. Prof. Dr. Oliver Roll, Managing Partner bei Prof. Roll & Pastuch und Professor an der Hochschule Osnabrück, und Dr. Johann Thieme, Senior Director Financial Services, diagnostizieren einen klaren Paradigmenwechsel. Nachhaltigkeit wird vom „Nice-to-have“ zum Bewertungsmaßstab und zum

Ohne ESG kein Kapital: Wie Fintechs unter Druck geraten
Meldung

©pitinan/123rf.com

29.01.2026

Bankenregulierung: Eigenkapitalregeln blockieren Milliarden für die Transformation

Für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft müssen private Unternehmen bis 2045 hohe Milliardensummen investieren. Doch in einer Studie warnen Wissenschaftler am Institut der deutschen Wirtschaft (IW): Die Finanzierung droht an den Eigenkapitalgrenzen der Banken zu scheitern. 867 Milliarden Euro Eigenkapital benötigt Um die zusätzliche Kreditnachfrage für den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft abzusichern, müssten europäische Kreditinstitute

Bankenregulierung: Eigenkapitalregeln blockieren Milliarden für die Transformation
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

27.01.2026

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie

Die Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft sind im Jahr 2024 auf 213,3 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 4,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Angesichts einer Inflationsrate von 3,1 % bedeutet dies einen leichten realen Zuwachs. Die Innovationsplanung für die kommenden Jahre bleibt auf einem konstanten Niveau, wie der neue Bericht zur Innovationserhebung 2025 des ZEW

Deutsche Innovationsausgaben so hoch wie nie
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)