Wie nachhaltig eine Anlage ist und welche Informationen Finanzintermediäre (wie z. B. Vermögensverwalter) den Anlegern vermitteln müssen, legt die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) fest. Sie gilt seit März 2021, soll für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Europäische Kommission hat nun eine gezielte Konsultation und eine öffentliche Konsultation eingeleitet, ob diese Ziele erreicht werden.
Gezielte Konsultation
Die gezielte Konsultation wird Beiträge von öffentlichen Einrichtungen und Interessenvertretern einholen, die mit der SFDR und dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen als Ganzes besser vertraut sind. Sie richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, Anleger, Nichtregierungsorganisationen, öffentliche Behörden, nationale Regulierungsbehörden und andere, die direkt oder indirekt den Bestimmungen der SFDR unterliegen. Auch Meinungen von Personen, die über vertiefte Kenntnisse und/oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Offenlegung nachhaltiger Finanzen verfügen, sind willkommen.
Öffentliche Konsultation
Die öffentliche Konsultation ist an ein breites Spektrum von Interessengruppen gerichtet. Stellungnahmen von Einzelpersonen und Organisationen (z. B. Interessengruppen, Mitgliedsverbände und Vertretungsgremien), die allgemeinere Kenntnisse der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzwesen (SFDR) haben, sind willkommen.
Zum Hintergrund
Im Dezember 2022 kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness eine umfassende Bewertung des Rahmens an, um mögliche Mängel zu untersuchen. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtssicherheit, der Nutzbarkeit der Verordnung sowie darauf, ob sie gegen Greenwashing hilft. Die jetzt eingeleiteten Konsultationen laufen bis zum 15.12.2023.
(EU-Kommission vom 14.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)