• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

19.10.2017

Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Künftig müssen gem. MiFIR Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die BaFin möchte eine spätere Veröffentlichung gestatten.

Ab dem 03.01.2018 gelten nach der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Anhörungen zu Allgemeinverfügungen und Widerruf

Die BaFin beabsichtigt, beide Möglichkeiten für Handelsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen voll auszuschöpfen. Sie wird dazu drei Allgemeinverfügungen erlassen und hört die Beteiligten dazu an:

  1. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden
  2. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  3. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden

Zudem plant die BaFin, ihre Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften gemäß § 31h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu widerrufen. Auch hierzu hört sie die Beteiligten an.

Keine spätere Veröffentlichung von OTC-Geschäften

Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch machen.

(BaFin, PM vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

07.05.2026

Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen

Wie attraktiv ist Deutschland aus Sicht internationaler Investoren im Jahr 2026? Und welche Faktoren entscheiden darüber, ob Investitionen gehalten, ausgeweitet oder verlagert werden? Die aktuelle Studie „Business Destination Germany 2026“ von KPMG liefert klare Antworten. Basis der Studie ist eine Befragung von 400 CFOs der größten deutschen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne. Fünf Kernerkenntnisse im Überblick Trotz

Wo Investoren Deutschland EU-weit vorne sehen
Meldung

Elnur/123rf.com

06.05.2026

Kreislaufwirtschaft: 880 Mrd. Euro Wertschöpfungspotenzial für die deutsche Industrie

Zusätzliche Wertschöpfung, resilientere Lieferketten, geringere Rohstoffabhängigkeiten und ein messbarer Beitrag zum Klimaschutz – die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) ist ein strategischer Wachstumsmotor für den Industriestandort Deutschland. Die Boston Consulting Group (BCG) hat im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) die Effekte der Kreislaufwirtschaft auf die Branchen Mobilität, Maschinenbau, Bauwesen, Energie sowie Textil untersucht. Diese stehen

Kreislaufwirtschaft: 880 Mrd. Euro Wertschöpfungspotenzial für die deutsche Industrie
Meldung

© kasto/de.123rf.com

05.05.2026

Baubranche unter Dauerstress

Die deutsche Bauindustrie steht auch 2026 weiter unter erheblichem Druck. Die aktuelle PwC-Studie zeigt eine Branche, die ihre Herausforderungen klar erkannt hat, deren Umsetzung von Gegensteuerungsmaßnahmen jedoch weiter auf sich warten lässt. Kostendruck ist die größte Herausforderung Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen geopolitischen Belastung bleibt der Kostendruck die größte Herausforderung der Branche. 91 %

Baubranche unter Dauerstress
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)