• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

19.10.2017

Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Künftig müssen gem. MiFIR Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die BaFin möchte eine spätere Veröffentlichung gestatten.

Ab dem 03.01.2018 gelten nach der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Anhörungen zu Allgemeinverfügungen und Widerruf

Die BaFin beabsichtigt, beide Möglichkeiten für Handelsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen voll auszuschöpfen. Sie wird dazu drei Allgemeinverfügungen erlassen und hört die Beteiligten dazu an:

  1. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden
  2. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  3. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden

Zudem plant die BaFin, ihre Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften gemäß § 31h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu widerrufen. Auch hierzu hört sie die Beteiligten an.

Keine spätere Veröffentlichung von OTC-Geschäften

Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch machen.

(BaFin, PM vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© fotogestoeber/fotolia.com

28.09.2026

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab

Deutschlands größte börsennotierte Unternehmen reduzieren ihre Belegschaften stärker als vergleichbare Konzerne in Frankreich, Italien und Spanien. Das zeigt das EY-Parthenon Employment Barometer 2026, für das die Nachhaltigkeitsberichte von 155 Unternehmen aus DAX 40, CAC 40, FTSE MIB 40 und IBEX 35 ausgewertet wurden. Fast 48.000 Stellen weniger Bei den DAX-Konzernen sank die weltweite Beschäftigung um

DAX-Konzerne bauen besonders viele Stellen ab
Meldung

©fotomek/fotolia.com

24.09.2026

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn

Banken, die konsequent auf vertrauenswürdige künstliche Intelligenz setzen, erzielen deutlich höhere Erträge aus ihren KI-Investitionen. Das zeigt der aktuelle „Data and AI Impact Report“ des Softwareanbieters SAS, dessen Daten vom Marktforschungsunternehmen IDC erhoben wurden. Banken liegen beim KI-Vertrauen vorn Im Branchenvergleich zählen Banken zu den Vorreitern. Ihr Trustworthiness-Index stieg binnen eines Jahres um 12,8 Punkte

Studie: Banken liegen bei KI-Governance vorn
Meldung

©helmutvogler/fotolia.com

23.09.2026

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte

Das Eurosystem treibt die Tokenisierung der Finanzmärkte voran. Am 21.09.2026 hat die Europäische Zentralbank (EZB) mit „Pontes“ eine Infrastruktur gestartet, über die Geschäfte mit tokenisierten Vermögenswerten in Zentralbankgeld abgewickelt werden können. Damit setzt die Notenbank erstmals ihre Strategie für einen stärker auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierenden Finanzmarkt praktisch um. Sicheres Geld für digitale Märkte Tokenisierung soll

Pontes startet: Zentralbankgeld für tokenisierte Märkte
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)