• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

19.10.2017

Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Künftig müssen gem. MiFIR Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die BaFin möchte eine spätere Veröffentlichung gestatten.

Ab dem 03.01.2018 gelten nach der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Anhörungen zu Allgemeinverfügungen und Widerruf

Die BaFin beabsichtigt, beide Möglichkeiten für Handelsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen voll auszuschöpfen. Sie wird dazu drei Allgemeinverfügungen erlassen und hört die Beteiligten dazu an:

  1. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden
  2. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  3. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden

Zudem plant die BaFin, ihre Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften gemäß § 31h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu widerrufen. Auch hierzu hört sie die Beteiligten an.

Keine spätere Veröffentlichung von OTC-Geschäften

Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch machen.

(BaFin, PM vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©tashatuvango/ fotolia.com

14.07.2026

Investitionsbereitschaft im Mittelstand fällt auf Allzeittief

Die Investitionsbereitschaft deutscher Mittelständler ist so niedrig wie seit Beginn der Erhebung 1995 nicht mehr. Nur noch 52% der Unternehmen wollen in den kommenden sechs Monaten investieren. Das zeigt eine Umfrage der DZ Bank und des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter mehr als 1.000 Firmen. Hohe Kosten bremsen Unternehmen Die Geschäftserwartungen bleiben schwach:

Investitionsbereitschaft im Mittelstand fällt auf Allzeittief
Meldung

©pitinan/123rf.com

14.07.2026

Elektroprämie befeuert den deutschen E-Auto-Markt

Die staatliche Kaufprämie hat den deutschen Elektroautomarkt im zweiten Quartal deutlich belebt. Mit knapp 208.400 Neuzulassungen wurde ein neuer Quartalsrekord erreicht. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg der Absatz um 54%. Von dem Wachstum profitieren jedoch vor allem ausländische Hersteller. Deutsche Konzerne wachsen langsamer Die deutschen Autobauer steigerten ihre Elektroverkäufe zwar um 31%, ihr gemeinsamer Marktanteil sank

Elektroprämie befeuert den deutschen E-Auto-Markt
Meldung

© pichetw/fotolia.com

13.07.2026

Globales M&A-Geschehen zeigt sich resilient

Der globale M&A-Markt hat das erste Halbjahr 2026 als Spiel zweier Hälften erlebt: Auf einen rekordverdächtigen Start folgte im zweiten Quartal ein spürbarer Rückgang. Das zeigt der aktuelle Quarterly Deal Performance Monitor (QDPM) von WTW, der in Zusammenarbeit mit dem M&A Research Centre der Bayes Business School erstellt wird. Auf Basis der Aktienkursentwicklung schnitten Käuferunternehmen,

Globales M&A-Geschehen zeigt sich resilient
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)