• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

19.10.2017

Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Künftig müssen gem. MiFIR Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die BaFin möchte eine spätere Veröffentlichung gestatten.

Ab dem 03.01.2018 gelten nach der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Anhörungen zu Allgemeinverfügungen und Widerruf

Die BaFin beabsichtigt, beide Möglichkeiten für Handelsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen voll auszuschöpfen. Sie wird dazu drei Allgemeinverfügungen erlassen und hört die Beteiligten dazu an:

  1. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden
  2. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  3. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden

Zudem plant die BaFin, ihre Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften gemäß § 31h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu widerrufen. Auch hierzu hört sie die Beteiligten an.

Keine spätere Veröffentlichung von OTC-Geschäften

Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch machen.

(BaFin, PM vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©garagestock/123rf.com

14.01.2026

Nachhaltigkeit gewinnt bei Kreditverhandlungen mit größeren Mittelständlern an Bedeutung

Die deutschen Banken beachten klimabedingte Risiken aus regulatorischen Gründen immer stärker bei ihrer Kreditvergabe an Unternehmen. Im deutschen Mittelstand bekommen das vor allem größere Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten zu spüren. So berichteten 37 % der großen Mittelständler, die 2024 in Kreditverhandlungen waren, dass Nachhaltigkeit in den Gesprächen mit Banken und Sparkassen thematisiert wurde. Das

Nachhaltigkeit gewinnt bei Kreditverhandlungen mit größeren Mittelständlern an Bedeutung
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

13.01.2026

Restrukturierungen 2026: Unternehmen setzen auf Transformation

Der wirtschaftliche Druck auf Unternehmen in Deutschland bleibt hoch. Inmitten umfassender Transformations- und Restrukturierungsprozesse stehen viele Organisationen vor der Herausforderung, einen Stellenabbau professionell, fair und zugleich wirksam umzusetzen, häufig unter erheblichem Zeit- und Kostendruck sowie mit begrenzten Vergleichswerten. Gleichzeitig wird über Restrukturierungen in der Praxis noch immer selten offen gesprochen. Um hier Transparenz zu schaffen,

Restrukturierungen 2026: Unternehmen setzen auf Transformation
Meldung

©everythingpossible/123rtf.com

12.01.2026

Banken-Report zum Umgang mit Klimarisiken

Klimastresstests erhöhen die Resilienz von Unternehmen, sowohl im Hinblick auf physische als auch auf ökonomische Risiken. Speziell für Finanzinstitute dienen diese Prüfungen dazu, Schwachstellen in Kreditportfolios, Vermögenswerten und der eigenen Absicherung zu identifizieren. Anhand dieser Informationen sind Organisationen in der Lage, ihre Solvenz und Stabilität sicherzustellen. Damit schützen sie sich gegen potenzielle Kreditverluste, Werteverfall bei

Banken-Report zum Umgang mit Klimarisiken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)