• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

19.10.2017

Nachhandelstransparenz: BaFin will spätere Veröffentlichung von Geschäften gestatten

Beitrag mit Bild

©DavizroPhotography/fotolia.com

Künftig müssen gem. MiFIR Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften mit Finanzinstrumenten in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die BaFin möchte eine spätere Veröffentlichung gestatten.

Ab dem 03.01.2018 gelten nach der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) neue Regelungen zur Nachhandelstransparenz bei Geschäften mit Finanzinstrumenten. Grundsätzlich sind demnach Einzelheiten zu Geschäften mit Finanzinstrumenten an einem Handelsplatz sowie zu sogenannten Over-the-Counter-Geschäften (OTC-Geschäfte) mit Finanzinstrumenten, die an einem Handelsplatz gehandelt werden, in Echtzeit beziehungsweise so schnell wie technisch möglich zu veröffentlichen. Die nationalen Aufsichtsbehörden können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine spätere Veröffentlichung gestatten. Ebenso können sie gestatten, dass bestimmte Informationen zu den Geschäften zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Anhörungen zu Allgemeinverfügungen und Widerruf

Die BaFin beabsichtigt, beide Möglichkeiten für Handelsplätze und Wertpapierdienstleistungsunternehmen voll auszuschöpfen. Sie wird dazu drei Allgemeinverfügungen erlassen und hört die Beteiligten dazu an:

  1. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden
  2. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Nichteigenkapitalinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  3. Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften mit Eigenkapitalinstrumente an Handelsplätzen, die durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrieben werden

Zudem plant die BaFin, ihre Allgemeinverfügung zur Gestattung einer späteren Veröffentlichung von Geschäften gemäß § 31h Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu widerrufen. Auch hierzu hört sie die Beteiligten an.

Keine spätere Veröffentlichung von OTC-Geschäften

Eine gesonderte Gestattung einer späteren Veröffentlichung von OTC-Geschäften mit Eigenkapitalinstrumenten ist nicht vorgesehen. Diese sind nach der MiFIR von der Gestattung für Handelsplätze erfasst. Handelsplätze, die unter die Aufsicht der BaFin fallen, haben deren Genehmigung einzuholen, bevor sie von der Gestattung einer späteren Veröffentlichung Gebrauch machen.

(BaFin, PM vom 17.10.2017 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© ferkelraggae/fotolia.com

14.04.2026

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen

Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 % der Mittelständler in Deutschland sind grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 %, 2017 sogar 66 % der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Das sind Ergebnisse

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen
Meldung

©pitinan/123rf.com

14.04.2026

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne

Was vor wenigen Jahren noch als große Zukunftswette galt, entwickelt sich für viele Autokonzerne inzwischen zu einer massiven finanziellen Belastung. Führende Hersteller in Europa und den USA korrigieren derzeit ihre Elektrostrategien und müssen dafür tief in die Bilanz greifen. Abschreibungen auf Batteriefabriken, Entwicklungsprojekte und Modellreihen summieren sich bereits auf fast 60 Milliarden Euro. Gewinne brechen

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

13.04.2026

Mega-Deals erreichen Rekordniveau

Der Markt für Fusionen und Übernahmen ist mit ungewöhnlich hoher Dynamik in das Jahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal wurden weltweit so viele Mega-Deals mit einem Volumen von jeweils mehr als 10 Mrd. US-Dollar abgeschlossen wie in keinem anderen Quartal seit 2008. Insgesamt wurden zwischen Januar und März zwölf solcher Transaktionen vollzogen. Im Vorquartal waren

Mega-Deals erreichen Rekordniveau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)