Firmen der Telekommunikationsbranche sind gut beraten, die Rechnungslegung zur Chefsache zu machen. Denn internationale Standards wie IFRS 15 und IFRS 16 wirken sich gravierend auf die Bilanzkennzahlen der Unternehmen aus, so die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers PwC in ihrem aktuellen „Communications Review – Insights for telecom, cable, satellite and Internet executives“. Grund dafür sind neue Vorgaben, die Quersubventionierung mobiler Endgeräte transparent zu machen und Leasinggeschäfte zu erfassen.
„Das trifft Telekommunikationsfirmen besonders hart“, sagt Werner Ballhaus, Leiter des Bereichs Technologie, Medien und Telekommunikation bei PwC. „In der Branche ist es gängige Praxis, Endgeräte quasi zum Nulltarif abzugeben, wenn Tarifverträge mit Mindestlaufzeit abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind Telekommunikationsunternehmen nicht selten Mieter von z.B. Gebäudedächern für ihre Mobilfunkantennen. Damit qualifizieren sie sich häufig als Leasingnehmer.“
Einnahmen bleiben gleich, sie werden aber anders verteilt
Erlauben gegenwärtige Rechnungslegungsvorschriften, wie die US-amerikanischen GAAP, nur das als Umsatz zu verbuchen, was der Kunde tatsächlich bezahlt, sieht das beim IFRS 15 anders aus: In Zukunft müssen Unternehmen beim Verkauf von Bündelprodukten (z.B. ein Handy plus ein 24-Monatsvertrag für den Service) relativ an den Einzelveräußerungspreisen dieser Produkte orientierte Einnahmen ausweisen. Dadurch wird sich an den Einnahmen insgesamt zwar nichts ändern, aber es kommt zu zeitlichen Verschiebungen und deutlichen Veränderungen bei einzelnen Kennzahlen. Bei den meisten Firmen der Branche wird der durchschnittliche Erlös pro Kunde pro Monat sinken, dagegen steigen in der Gewinn- und Verlustrechnung die Einnahmen aus Endgeräten. Gerade Manager der Telekommunikationsbranche sollten also genau wissen, mit welchen Szenarien sie es in ihrem Haus zu tun haben, um Zusammenhänge zu erklären. Schließlich müssten sie mit kritischen Rückfragen von Stakeholdern rechnen.
IFRS 16 lässt EBIT und Verschuldungsquote steigen
Der Standard IFRS 16, der Ende 2018 in Kraft tritt, sieht neue Regelungen für die Leasingbilanzierung vor. Grundsätzlich müssen dann sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingnehmervereinbarungen in der Bilanz erfasst werden. Das wirke sich auf zentrale Kennzahlen aus: EBIT und EBITDA werden steigen. Deswegen begrüßen viele Unternehmen den neuen Standard. Doch gleichzeitig steigt auch die Verschuldungsquote – mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit der Unternehmen.
Anbieter müssen Abertausende von Verträgen neu bilanziell erfassen
In der Studie wird Telekommunikationsunternehmen empfohlen, sich umfassend auf die neuen Standards vorzubereiten. Zunächst gilt es sicherzustellen, dass die Buchhaltung in der Lage ist, die Veränderungen in Art und Umfang zu bewältigen. Denn bei großen Konzernen kann es sich leicht um eine Anzahl von 500.000 Leasingverträgen und hunderten Millionen Handyverträge handeln, die anders als bisher erfasst werden müssen. Gerade für Führungskräfte, die in Kontakt zum Finanzmarkt stehen, ist es höchste Zeit, ein tiefes Verständnis zu entwickeln, wie sich die Vorgaben auf Bilanz, Kennzahlen und das Geschäftsmodell auswirken. PwC-Experte Thomas Tandetzki rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen schon im Sommer in den internen Planungsprozessen eine hohe Relevanz erhalten, denn die Budget- und Mittelfristplanung sollte die neuen Regeln im Hinblick auf die Unternehmenssteuerung ab dem Jahr 2018 frühzeitig berücksichtigen.
Die vollständige Studie finden Sie hier.
(Pressemitteilung PwC vom 13.06.2017)