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29.02.2024

Neue Vorschriften für Verwalter alternativer Investmentfonds

Mit den neuen Vorschriften wird die Integration der Vermögensverwaltungsmärkte in Europa verbessert und der Rahmen für wichtige Aspekte der Regulierung modernisiert.

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Der Rat der EU hat am 26.02.2024 neue Vorschriften angenommen, um die europäischen Kapitalmärkte und den Anlegerschutz in der EU zu stärken. Mit der nun angenommenen Richtlinie wird die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds geändert, die für Verwalter von Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Privatschuldenfonds, Immobilienfonds und anderen alternativen Investmentfonds in der EU gilt.

Außerdem wird der Rahmen für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), d.h. EU-weit harmonisierte Plain-Vanilla-Investmentfonds für Kleinanleger, wie etwa Anlagefonds und Investmentgesellschaften, modernisiert. Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit von Liquiditätsmanagement-Instrumenten erhöht, wobei für die Aktivierung dieser Instrumente neue Anforderungen an die Fondsmanager gelten. Dies wird dazu beitragen, dass Fondsmanager in Zeiten finanzieller Turbulenzen gut gerüstet sind, um mit erheblichen Abflüssen umzugehen.

Strengere Vorschriften für die Übertragung durch Anlageverwalter an Dritte

Teil der Änderungsrichtlinie ist außerdem ein EU-Rahmen für kreditgebende Fonds – d. h. für Fonds, aus denen Unternehmen Kredite gewährt werden –, der durch mehrere Anforderungen zur Minderung der Risiken für die Finanzstabilität und zur Gewährleistung eines angemessenen Maßes an Anlegerschutz ergänzt wird.

Mit der Richtlinie werden strengere Vorschriften für die Übertragung durch Anlageverwalter an Dritte eingeführt. Dadurch können sie – bei verschärfter Aufsicht und unter Wahrung der Marktintegrität – leichter auf die besten Ressourcen von Marktspezialisten zugreifen.

Verstärkter Datenaustausch und engere Zusammenarbeit der Behörden

Weitere Schlüsselelemente der neuen Vorschriften sind ein verstärkter Datenaustausch und eine engere Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie neue Maßnahmen zur Ermittlung unangemessener Kosten bei Fonds, die an die Anleger weitergegebenen werden könnten, sowie zur Verhinderung möglicher irreführender Bezeichnungen zum besseren Schutz der Anleger.

Nächste Schritte

Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von 24 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Hintergrundinformationen

Die Änderungen an der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und die Plain-Vanilla-Investmentfonds der EU (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW) sind Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion, das die Kommission am 25. November 2021 vorgelegt hat.

Bei der Kapitalmarktunion handelt es sich um die Initiative der EU, mit der ein echter unionsweiter Binnenmarkt für Kapital geschaffen werden soll. Ihr Ziel ist es, dass Investitionen und Ersparnisse in sämtliche Mitgliedstaaten fließen, sodass sie Bürgerinnen und Bürgern, Investoren und Unternehmen zugutekommen.

(Rat der EU vom 26.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)


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