• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelungen bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

01.06.2015

Neuregelungen bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Ein neues BFH-Urteil und ein entsprechendes BMF-Schreiben zum Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen führen zu einer zusätzlichen Abweichung von Handels- und Steuerbilanz. Dies bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand für bilanzierende Unternehmen.

Im Oktober letzten Jahres veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung (Az.: VIII R 25/11) über den Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Er entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, „endgültig verdient“ sind. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI nicht mehr möglich.

Keine rückwirkende Anwendung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt die Auffassung des BFH und hat das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. II 2014, S. 968). In seinem Schreiben vom 13.5.2015 an die Bundesarchitektenkammer hat das BMF zudem eine Übergangsfrist – entgegen erster Veröffentlichungen – für die Anwendung eingeräumt. Die Entscheidung ist erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 und damit nicht rückwirkend anzuwenden.

Alle bilanzierenden Unternehmen mit Abschlagszahlungen betroffen

Nach den Grundsätzen der Entscheidung kann der im Jahr 2015 entstandene Gewinn zudem gleichmäßig auf 2015 und 2016 oder auf 2015, 2016 und 2017 verteilt werden. Weiterhin führt das BMF aus, dass diese Regelung neben Abschlagszahlungen auf Grundlage der HOAI auch auf alle Abschlagszahlungen nach § 632a BGB anzuwenden ist. Demnach sind nunmehr alle bilanzierenden Unternehmen, die Abschlagszahlungen in Rechnung stellen, von dieser Regelung betroffen.

Kritik: Zusätzliche Abweichung von Handels- und Steuerbilanz

Diese Ansicht des BMF ist kritisch zu betrachten, da nach dem Realisationsprinzip Gewinne nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag entstanden sind. Bei Werkverträgen tritt dieser erst im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges also im Zeitpunkt der Abnahme des Werkes ein. Durch die Anwendung der Regelung durch die Finanzverwaltung wird zudem eine weitere Abweichung von Handels- und Steuerbilanz eingeführt, die zu einer Komplizierung in Kombination mit einem bürokratischen Mehraufwand führt und somit abzulehnen ist.

(Deutscher Steuerberater-Verband e.V.  / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123rf.com

20.11.2025

EU-Verteidigungsinvestitionen schaffen enormes Wirtschaftswachstum

In den kommenden zehn Jahren werden die europäischen NATO-Länder ihre Verteidigungsausgaben massiv erhöhen – die direkten Verteidigungsausgaben sollen auf 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts steigen, das entspricht jährlichen Ausgaben von etwa 770 Milliarden Euro. Allein in Ausrüstung sollen die NATO-Länder etwa 217 Milliarden Euro im Jahr investieren. Weitere 1,5 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) sollen in sicherheitsrelevante Investitionen fließen,

EU-Verteidigungsinvestitionen schaffen enormes Wirtschaftswachstum
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

18.11.2025

Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen

Innovation ist der Wachstumsmotor des Mittelstands, doch viele Unternehmen bleiben unter ihren Möglichkeiten. Eine aktuelle Untersuchung von KfW Research zeigt, welche Hürden Innovationsprojekte scheitern lassen. Es werden drei zentrale Innovationshemmnisse im Mittelstand identifiziert: bürokratische, finanzierungsbezogene und kompetenzbezogene Hemmnisse. Warum viele Ideen nie umgesetzt werden Bürokratische Hürden sind am weitesten verbreitet. Finanzierungshemmnisse entstehen durch die besonderen

Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen
Meldung

pitinan/123.rf.com

17.11.2025

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung

Beschäftigte in deutschen Unternehmen stehen dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) überwiegend positiv entgegen. 49 % blicken mit Neugier darauf, wie KI ihre Arbeit verändern wird (global: 50 %), 26 % empfinden sogar Vorfreude (global: 41 %). Dennoch zeigt sich: Die tatsächliche Nutzung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Weniger als die Hälfte der Mitarbeitenden haben im

Deutschland im KI-Paradox: Großes Interesse, kaum Anwendung
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank