• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelungen bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

01.06.2015

Neuregelungen bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Ein neues BFH-Urteil und ein entsprechendes BMF-Schreiben zum Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen führen zu einer zusätzlichen Abweichung von Handels- und Steuerbilanz. Dies bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand für bilanzierende Unternehmen.

Im Oktober letzten Jahres veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung (Az.: VIII R 25/11) über den Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Er entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, „endgültig verdient“ sind. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI nicht mehr möglich.

Keine rückwirkende Anwendung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt die Auffassung des BFH und hat das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. II 2014, S. 968). In seinem Schreiben vom 13.5.2015 an die Bundesarchitektenkammer hat das BMF zudem eine Übergangsfrist – entgegen erster Veröffentlichungen – für die Anwendung eingeräumt. Die Entscheidung ist erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 und damit nicht rückwirkend anzuwenden.

Alle bilanzierenden Unternehmen mit Abschlagszahlungen betroffen

Nach den Grundsätzen der Entscheidung kann der im Jahr 2015 entstandene Gewinn zudem gleichmäßig auf 2015 und 2016 oder auf 2015, 2016 und 2017 verteilt werden. Weiterhin führt das BMF aus, dass diese Regelung neben Abschlagszahlungen auf Grundlage der HOAI auch auf alle Abschlagszahlungen nach § 632a BGB anzuwenden ist. Demnach sind nunmehr alle bilanzierenden Unternehmen, die Abschlagszahlungen in Rechnung stellen, von dieser Regelung betroffen.

Kritik: Zusätzliche Abweichung von Handels- und Steuerbilanz

Diese Ansicht des BMF ist kritisch zu betrachten, da nach dem Realisationsprinzip Gewinne nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag entstanden sind. Bei Werkverträgen tritt dieser erst im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges also im Zeitpunkt der Abnahme des Werkes ein. Durch die Anwendung der Regelung durch die Finanzverwaltung wird zudem eine weitere Abweichung von Handels- und Steuerbilanz eingeführt, die zu einer Komplizierung in Kombination mit einem bürokratischen Mehraufwand führt und somit abzulehnen ist.

(Deutscher Steuerberater-Verband e.V.  / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© ferkelraggae/fotolia.com

14.04.2026

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen

Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 % der Mittelständler in Deutschland sind grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 %, 2017 sogar 66 % der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Das sind Ergebnisse

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen
Meldung

©pitinan/123rf.com

14.04.2026

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne

Was vor wenigen Jahren noch als große Zukunftswette galt, entwickelt sich für viele Autokonzerne inzwischen zu einer massiven finanziellen Belastung. Führende Hersteller in Europa und den USA korrigieren derzeit ihre Elektrostrategien und müssen dafür tief in die Bilanz greifen. Abschreibungen auf Batteriefabriken, Entwicklungsprojekte und Modellreihen summieren sich bereits auf fast 60 Milliarden Euro. Gewinne brechen

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

13.04.2026

Mega-Deals erreichen Rekordniveau

Der Markt für Fusionen und Übernahmen ist mit ungewöhnlich hoher Dynamik in das Jahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal wurden weltweit so viele Mega-Deals mit einem Volumen von jeweils mehr als 10 Mrd. US-Dollar abgeschlossen wie in keinem anderen Quartal seit 2008. Insgesamt wurden zwischen Januar und März zwölf solcher Transaktionen vollzogen. Im Vorquartal waren

Mega-Deals erreichen Rekordniveau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)