• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelungen bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

01.06.2015

Neuregelungen bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Ein neues BFH-Urteil und ein entsprechendes BMF-Schreiben zum Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen führen zu einer zusätzlichen Abweichung von Handels- und Steuerbilanz. Dies bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand für bilanzierende Unternehmen.

Im Oktober letzten Jahres veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung (Az.: VIII R 25/11) über den Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Er entschied entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, „endgültig verdient“ sind. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI nicht mehr möglich.

Keine rückwirkende Anwendung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilt die Auffassung des BFH und hat das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl. II 2014, S. 968). In seinem Schreiben vom 13.5.2015 an die Bundesarchitektenkammer hat das BMF zudem eine Übergangsfrist – entgegen erster Veröffentlichungen – für die Anwendung eingeräumt. Die Entscheidung ist erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 und damit nicht rückwirkend anzuwenden.

Alle bilanzierenden Unternehmen mit Abschlagszahlungen betroffen

Nach den Grundsätzen der Entscheidung kann der im Jahr 2015 entstandene Gewinn zudem gleichmäßig auf 2015 und 2016 oder auf 2015, 2016 und 2017 verteilt werden. Weiterhin führt das BMF aus, dass diese Regelung neben Abschlagszahlungen auf Grundlage der HOAI auch auf alle Abschlagszahlungen nach § 632a BGB anzuwenden ist. Demnach sind nunmehr alle bilanzierenden Unternehmen, die Abschlagszahlungen in Rechnung stellen, von dieser Regelung betroffen.

Kritik: Zusätzliche Abweichung von Handels- und Steuerbilanz

Diese Ansicht des BMF ist kritisch zu betrachten, da nach dem Realisationsprinzip Gewinne nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlussstichtag entstanden sind. Bei Werkverträgen tritt dieser erst im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges also im Zeitpunkt der Abnahme des Werkes ein. Durch die Anwendung der Regelung durch die Finanzverwaltung wird zudem eine weitere Abweichung von Handels- und Steuerbilanz eingeführt, die zu einer Komplizierung in Kombination mit einem bürokratischen Mehraufwand führt und somit abzulehnen ist.

(Deutscher Steuerberater-Verband e.V.  / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com

24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die CORPORATE FINANCE-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten! Mögen diese besonderen Tage erfüllt sein von Wärme, Freude und entspannten Momenten im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Nutzen Sie die Zeit, um zur Ruhe zu kommen, Kraft zu tanken und die kleinen sowie großen Freuden dieser festlichen Zeit in vollen Zügen zu genießen. Wir

Frohe Weihnachten!
Meldung

© alexlmx/fotolia.com

23.12.2025

M&A-Boom: Private Equity erreicht neuen Höchststand

Die M&A-Aktivitäten ausländischer Investoren in Deutschland liegen im Jahr 2025 annähernd auf dem Niveau des Vorjahrs: Insgesamt 1.233 Transaktionen dürften bis zum Jahresende stattfinden – 2024 waren es in Summe 1.205 Deals. Das Transaktionsvolumen wird allerdings mit voraussichtlich rund 118 Milliarden Euro deutlich höher sein als im Vorjahr (2024: rund 101 Milliarden Euro). Grund dafür

M&A-Boom: Private Equity erreicht neuen Höchststand
Meldung

© habrda/ fotolia.com

22.12.2025

Automobilzulieferer: Fast jeder fünfte Betrieb finanziell angeschlagen

Die Automobilindustrie befindet sich in einer tiefgreifenden Transformation, die Zulieferbetriebe weltweit vor immense Herausforderungen stellt. Laut dem aktuellen Deloitte Supplier Risk Monitor 2025/2026 sind die Risikowerte in fast allen untersuchten Bereichen deutlich gestiegen. Die Analyse von 19 verschiedenen Komponenten-Clustern zeigt: Die finanzielle Situation vieler Zulieferer vor allem in Europa ist prekär, und ein erheblicher Teil

Automobilzulieferer: Fast jeder fünfte Betrieb finanziell angeschlagen
Corporate Finance Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank