07.01.2016

Novellierung der Finanzmarktgesetze

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat gestern den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen.

Die Novellierung der Finanzmarktgesetze soll im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankern, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern. Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden insgesamt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Stärkere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse

Durch die neuen Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch wird die bestehende Regulierung an neue technologische Entwicklungen, wie z.B. den Hochfrequenzhandel, angepasst und ihr Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks erweitert. Die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch werden gestärkt, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft. Dies erfolgt unter anderem als Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen (LIBOR).

Einheitliche Anforderungen an Informationsblätter

Mit der neuen EU-Verordnung über Zentralverwahrer werden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten europaweit vereinheitlicht. Zudem regelt die Verordnung die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern und macht Vorgaben für deren Beaufsichtigung und Sanktionierung. Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter legt europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationsblätter fest, die Kleinanlegern beim Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen. Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssen künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner kann die Aufsichtsbehörde bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verbieten oder beschränken.

Aufspaltung wegen Fristverschiebung

Da die Anwendbarkeit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Finanzmarktverordnung nach Planungen der Europäischen Kommission um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, wird das ursprünglich einheitlich konzipierte Finanzmarktnovellierungsgesetz aufgespalten. Die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie und Verankerung der Finanzmarktverordnung im deutschen Recht wird zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgenommen.

(BMF vom 07.01.2015 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)