07.01.2016

Novellierung der Finanzmarktgesetze

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat gestern den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen.

Die Novellierung der Finanzmarktgesetze soll im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankern, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern. Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden insgesamt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Stärkere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse

Durch die neuen Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch wird die bestehende Regulierung an neue technologische Entwicklungen, wie z.B. den Hochfrequenzhandel, angepasst und ihr Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks erweitert. Die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch werden gestärkt, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft. Dies erfolgt unter anderem als Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen (LIBOR).

Einheitliche Anforderungen an Informationsblätter

Mit der neuen EU-Verordnung über Zentralverwahrer werden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten europaweit vereinheitlicht. Zudem regelt die Verordnung die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern und macht Vorgaben für deren Beaufsichtigung und Sanktionierung. Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter legt europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationsblätter fest, die Kleinanlegern beim Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen. Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssen künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner kann die Aufsichtsbehörde bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verbieten oder beschränken.

Aufspaltung wegen Fristverschiebung

Da die Anwendbarkeit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Finanzmarktverordnung nach Planungen der Europäischen Kommission um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, wird das ursprünglich einheitlich konzipierte Finanzmarktnovellierungsgesetz aufgespalten. Die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie und Verankerung der Finanzmarktverordnung im deutschen Recht wird zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgenommen.

(BMF vom 07.01.2015 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© ferkelraggae/fotolia.com

14.04.2026

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen

Immer weniger mittelständische Unternehmen interessieren sich für eine Kreditaufnahme bei ihrer Bank oder Sparkasse. Nur 27 % der Mittelständler in Deutschland sind grundsätzlich bereit, einen Bankkredit zur Investitionsfinanzierung aufzunehmen – das ist der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Im Jahr 2023 zogen noch 42 %, 2017 sogar 66 % der Unternehmen eine Kreditfinanzierung in Betracht. Das sind Ergebnisse

Immer weniger Mittelständler wollen einen Kredit aufnehmen
Meldung

©pitinan/123rf.com

14.04.2026

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne

Was vor wenigen Jahren noch als große Zukunftswette galt, entwickelt sich für viele Autokonzerne inzwischen zu einer massiven finanziellen Belastung. Führende Hersteller in Europa und den USA korrigieren derzeit ihre Elektrostrategien und müssen dafür tief in die Bilanz greifen. Abschreibungen auf Batteriefabriken, Entwicklungsprojekte und Modellreihen summieren sich bereits auf fast 60 Milliarden Euro. Gewinne brechen

Milliardengrab E-Auto: Massiver Gewinneinbruch der Autokonzerne
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

13.04.2026

Mega-Deals erreichen Rekordniveau

Der Markt für Fusionen und Übernahmen ist mit ungewöhnlich hoher Dynamik in das Jahr 2026 gestartet. Im ersten Quartal wurden weltweit so viele Mega-Deals mit einem Volumen von jeweils mehr als 10 Mrd. US-Dollar abgeschlossen wie in keinem anderen Quartal seit 2008. Insgesamt wurden zwischen Januar und März zwölf solcher Transaktionen vollzogen. Im Vorquartal waren

Mega-Deals erreichen Rekordniveau
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)