07.01.2016

Novellierung der Finanzmarktgesetze

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat gestern den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen.

Die Novellierung der Finanzmarktgesetze soll im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankern, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern. Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden insgesamt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Stärkere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse

Durch die neuen Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch wird die bestehende Regulierung an neue technologische Entwicklungen, wie z.B. den Hochfrequenzhandel, angepasst und ihr Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks erweitert. Die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch werden gestärkt, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft. Dies erfolgt unter anderem als Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen (LIBOR).

Einheitliche Anforderungen an Informationsblätter

Mit der neuen EU-Verordnung über Zentralverwahrer werden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten europaweit vereinheitlicht. Zudem regelt die Verordnung die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern und macht Vorgaben für deren Beaufsichtigung und Sanktionierung. Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter legt europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationsblätter fest, die Kleinanlegern beim Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen. Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssen künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner kann die Aufsichtsbehörde bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verbieten oder beschränken.

Aufspaltung wegen Fristverschiebung

Da die Anwendbarkeit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Finanzmarktverordnung nach Planungen der Europäischen Kommission um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, wird das ursprünglich einheitlich konzipierte Finanzmarktnovellierungsgesetz aufgespalten. Die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie und Verankerung der Finanzmarktverordnung im deutschen Recht wird zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgenommen.

(BMF vom 07.01.2015 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

28.05.2026

KfW Research revidiert Wachstumsprognose

Die deutsche Wirtschaft ist mit einem Wachstum von 0,3 % im Vergleich zum Vorquartal solide ins Jahr 2026 gestartet. Im Ranking der großen Euroländer hat sich Deutschland damit im ersten Vierteljahr auf Rang 2 hinter Spanien geschoben, dessen Wirtschaft um 0,6 % im Vergleich zum Vorquartal wuchs. Der Krieg im Iran trübt nun aber die Konjunkturaussichten deutlich.

KfW Research revidiert Wachstumsprognose
Meldung

© Fotolia

27.05.2026

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet

Die Bekämpfung von Geldwäsche tritt in eine entscheidende Phase, doch den Finanzinstituten in Deutschland droht bei der Umsetzung der neuen EU-Regeln die Zeit davonzulaufen. Laut der PwC EMEA AML Survey 2026, für die über 500 Entscheider:innen in 40 Ländern befragt wurden, glaubt nur rund ein Drittel (34 %) der Institute in Deutschland, die zentrale Compliance-Frist

Nur ein Drittel der Finanzinstitute sieht sich für EU-AML-Paket gerüstet
Meldung

© Coloures-Pic/fotolia.com

26.05.2026

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion

Digitalisierung gehört für CFOs zu den wichtigsten Aufgaben. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine deutliche Lücke. Das zeigt die Studie „Digital CFO 2026“ der WHU – Otto Beisheim School of Management und PwC Deutschland, für die 207 Finanzchefinnen und Finanzchefs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden. Zwar bewerten CFOs die Bedeutung der

Digitalisierung ist Top-Priorität der CFOs für ihre Finanzfunktion
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)