07.01.2016

Novellierung der Finanzmarktgesetze

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Das Bundeskabinett hat gestern den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen.

Die Novellierung der Finanzmarktgesetze soll im deutschen Recht eine Reihe europäischer Rechtsakte verankern, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden, um die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern. Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden insgesamt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Stärkere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse

Durch die neuen Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch wird die bestehende Regulierung an neue technologische Entwicklungen, wie z.B. den Hochfrequenzhandel, angepasst und ihr Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks erweitert. Die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch werden gestärkt, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft. Dies erfolgt unter anderem als Reaktion auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen (LIBOR).

Einheitliche Anforderungen an Informationsblätter

Mit der neuen EU-Verordnung über Zentralverwahrer werden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten europaweit vereinheitlicht. Zudem regelt die Verordnung die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern und macht Vorgaben für deren Beaufsichtigung und Sanktionierung. Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter legt europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationsblätter fest, die Kleinanlegern beim Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen. Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssen künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner kann die Aufsichtsbehörde bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verbieten oder beschränken.

Aufspaltung wegen Fristverschiebung

Da die Anwendbarkeit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Finanzmarktverordnung nach Planungen der Europäischen Kommission um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, wird das ursprünglich einheitlich konzipierte Finanzmarktnovellierungsgesetz aufgespalten. Die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie und Verankerung der Finanzmarktverordnung im deutschen Recht wird zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgenommen.

(BMF vom 07.01.2015 / Viola C. Didier)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com

22.01.2026

Digitalwirtschaft: 245 Milliarden Euro Umsatz 2026

Während viele Branchen mit schwacher Nachfrage ringen, zeigt sich die Digitalwirtschaft robust. Der Markt für IT und Telekommunikation (ITK) wächst 2026 voraussichtlich um 4,4 % auf 245,1 Milliarden Euro – getragen vor allem von Software und digitalen Infrastrukturen. Im vergangenen Jahr hatten die ITK-Umsätze um 3,9 % auf rund 235 Milliarden Euro zugelegt. Gleichzeitig legt auch die

Digitalwirtschaft: 245 Milliarden Euro Umsatz 2026
Meldung

© kritchanut/fotolia.com

22.01.2026

Transport- und Logistikdeals knacken die Marke von 200 Fusionen und Übernahmen

Die M&A-Aktivitäten im globalen Transport- und Logistiksektor sind im vergangenen Jahr wieder gestiegen: Zwischen Januar und Dezember 2025 wurden 207 Transaktionen mit einem Wert von mindestens 50 Millionen US-Dollar angekündigt – ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr, als 199 Fusionen und Übernahmen verkündet wurden. Erstmals seit 2022 wurde somit die Schwelle von 200 Deals pro

Transport- und Logistikdeals knacken die Marke von 200 Fusionen und Übernahmen
Meldung

©alfaphoto/123rf.com

20.01.2026

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein

Der Aufwärtstrend setzt sich fort: Startups aus Deutschland erhielten im Jahr 2025 knapp 8,4 Milliarden Euro Risikokapital von Investoren – mehr als 1,3 Milliarden mehr als in den zwölf Monaten zuvor (plus 19 %). Nachdem die Investitionen in Jungunternehmen 2022 und 2023 im Vergleich zum Rekordjahr 2021 deutlich eingebrochen waren, markiert 2025 damit das zweite Jahr

Deutsche Startups sammelten 2025 knapp 8,4 Mrd. Euro Risikokapital ein
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)