• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pfandbriefgesetz-Novelle stärkt Investorenschutz

06.07.2022

Pfandbriefgesetz-Novelle stärkt Investorenschutz

Zum 08.07.2022 treten zahlreiche Änderungen am Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) begrüßt die Änderungen, mit denen der Investorenschutz für die Pfandbriefanleger noch weiter gestärkt werden soll. Dies sichere die Qualitätsführerschaft des Pfandbriefs innerhalb der Covered-Bond-Produktgemeinschaft. Eingeführt werden beispielsweise neue Regelungen für die Überdeckung sowie ein neuer europäischer Bezeichnungsschutz. Darüber hinaus werden die Transparenzvorschriften für Pfandbriefe substanziell erweitert. Im Fokus stehen u. a. Kennzahlen in Bezug auf den Umlauf, Überdeckung, Fälligkeitsverschiebung, Liquiditätsrisiko, Deckungsderivate sowie weitere Deckungswerte.

Beitrag mit Bild

© Sebastian Duda / fotolia.com

Europäische Richtlinie vollständig umgesetzt

Mit der Novelle des PfandBG werden die Regelungen der europäischen Covered-Bond-Richtlinie sowie des Artikels 129 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) in Deutschland vollständig umgesetzt.

Zu den zahlreichen Änderungen am PfandBG gehört, dass die bisherige barwertige sichernde Überdeckung von 2% erstmals um eine nennwertige sichernde Überdeckung ergänzt wird (2% für Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe, 5% für Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe). Außerdem dürfen Forderungen gegenüber Kreditinstituten künftig nur noch in Deckung genommen werden, wenn ein externes Rating vorhanden ist und sie nicht aus derselben Bankengruppe stammen.

Angaben zur Gesamtüberdeckung werden Pflicht

Obwohl die Veröffentlichung von Angaben zur Überdeckung bereits zur gängigen Praxis gehört, waren entsprechende Kennzahlen bisher nicht Bestandteil von § 28 PfandBG. Zukünftig sind Pflichtangaben zur Gesamtüberdeckung zu machen. Darüber hinaus sind auch jeweils einzeln die Beträge der gesetzlichen, vertraglichen und freiwilligen Überdeckung auszuweisen. Diese sind von den Kreditinstituten als Nenn-, Bar- und Risikobarwert zu veröffentlichen.

Neu eingeführt wird ein europäischer Bezeichnungsschutz mit den Begriffen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ mit und ohne „Premium“, erklärt der vdp. Ob die Bezeichnung kommuniziert wird, liege im Ermessen der Emittenten. Durch den Zusatz „Premium“ wird ausgesagt, dass die Anforderungen nach Artikel 129 der europäischen Kapitaladäquanzverordnung (CRR) erfüllt sind, was als Zeichen einer besonders hohen und anerkannten Qualität gilt. Der Zusatz „Premium“ gilt für alle ab dem 08.07.2022 begebenen Hypothekenpfandbriefe, Öffentlichen Pfandbriefe sowie Schiffspfandbriefe.

Vor dem 08.07.2022 begebene Pfandbriefe unverändert mit privilegierter Risikogewichtung

Die BaFin wird künftig eine Liste aller Pfandbriefbanken und deren Pfandbriefgattungen veröffentlichen und darauf hinweisen, für welche der in Umlauf befindlichen Pfandbriefgattungen der Pfandbriefbank die Bezeichnungen verwendet werden dürfen. Dabei gilt, dass alle vor dem 08.07.2022 emittierten Pfandbriefe zwar nicht die Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“ verwenden dürfen, aber unverändert die Anforderungen an die privilegierte Risikogewichtung nach Artikel 129 CRR erfüllen. Die BaFin wird hierzu auf ihrer Website einen entsprechenden Hinweis veröffentlichen.

vdp will für Vergleichbarkeit der Informationen sorgen

Die vdp-Mitgliedsinstitute haben sich auf ein einheitliches Verständnis der neuen Anforderungen geeinigt und wollen damit weiterhin für die Vergleichbarkeit der Informationen sorgen. Die Transparenzangaben nach den neuen Regelungen sind erstmalig für das dritte Quartal 2022 und die Vorjahresdaten für die meisten neuen Kennzahlen erstmalig ab dem dritten Quartal 2023 durch die Pfandbriefbanken zu veröffentlichen.

Weitere Informationen auf einen Blick, u.a. mit Aufstellungen zu den Transparenzangaben der Mitgliedsinstitute, finden Investoren und Analysten finden sich hier.

(Pressemitteilung Verband deutscher Pfandbriefbanken vom 06.07.2022)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com

08.04.2026

Mehr als jedes fünfte Unternehmen spürt negative Effekte des Klimawandels

Mehr als jedes fünfte Unternehmen (21 %) in Deutschland sieht sich bereits von negativen Folgen des Klimawandels betroffen. Das sind rund 800.000 Unternehmen. Besonders große Unternehmen mit mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz leiden unter den mannigfaltigen Auswirkungen der Erderwärmung: 74 % von ihnen geben an, zumindest teilweise von negativen Konsequenzen betroffen zu sein. Unter den größeren

Mehr als jedes fünfte Unternehmen spürt negative Effekte des Klimawandels
Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com

08.04.2026

Zahlreiche Branchen durch Lieferketten-Probleme in prekärer Lage

Die Störung der globalen Lieferketten beeinträchtigt Deutschlands Wirtschaft. Krisen, wie die faktisch gesperrte Straße von Hormus im Zuge des Iran-Krieges oder die Vorherrschaft Chinas bei Seltenen Erden, haben gravierende Folgen für die Versorgung der deutschen und europäischen Unternehmen mit Rohstoffen, Energie und Technologie. „Der Iran-Krieg ist ein Bremsklotz für den Aufschwung, der durch sinkende Zinsen

Zahlreiche Branchen durch Lieferketten-Probleme in prekärer Lage
Meldung

murrstock/123rf.com

07.04.2026

Nahost-Krieg bremst weltweiten IPO-Markt

Nach einem vielversprechenden Start ins Jahr 2026 führten neue geopolitische Spannungen und der weltweite Anstieg der Energiepreise zu einem deutlichen Rückgang auf dem IPO-Markt: Die Zahl der Börsengänge schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23 % und lag mit 230 auf dem niedrigsten Stand seit sechs Jahren. Zuletzt waren im zweiten Quartal des COVID-Jahres 2020 mit 195

Nahost-Krieg bremst weltweiten IPO-Markt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)