• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuer Praxisleitfaden unterstützt Aufsichtsräte

19.06.2017

Neuer Praxisleitfaden unterstützt Aufsichtsräte

Beitrag mit Bild

Die drei Aufsichtsratsvereinigungen Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (ADAR), Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) und die Financial Experts Association e.V. (FEA) haben einen Praxisleitfaden zur systematischen Aufsichtsratsbesetzung veröffentlicht. Die Aufsichtsratsvereinigungen halten einheitliche, systematische Qualitätsstandards für transparente Besetzungsprozesse von Aufsichtsräten für dringend geboten. Grundlage soll eine langfristige Nachfolgeplanung sein.

Die drei Aufsichtsratsvereinigungen Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (ADAR), Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) und die Financial Experts Association e.V. (FEA) haben einen Praxisleitfaden zur systematischen Aufsichtsratsbesetzung veröffentlicht. Die Aufsichtsratsvereinigungen halten einheitliche, systematische Qualitätsstandards für transparente Besetzungsprozesse von Aufsichtsräten für dringend geboten. Grundlage soll eine langfristige Nachfolgeplanung sein.

Mit dem Positionspapier operationalisieren AdAR, ArMiD und FEA die Vorgaben der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Die Regierungskommission hatte mit ihren Vorschlägen zu Kodexänderungen 2017 die Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß Ziffer 5.4 DCGK deutlich weiterentwickelt. Dies betrifft sowohl die Professionalisierung der Besetzungsprozesse als auch die Transparenz gegenüber den Aktionären der Gesellschaft. Die drei Vereinigungen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich.

Aufsichtsratsvereinigungen empfehlen Abgleich von Soll- und Ist-Profilen

Konkret empfehlen AdAR, ArMiD und FEA die Entwicklung eines detaillierten Kompetenzprofils des Aufsichtsrats und einen regelmäßigen Vergleich der Soll- und der Ist-Profile der Aufsichtsräte auf Basis einer langfristigen Nachfolgeplanung. Dabei sollen Kandidaten in einem wettbewerblichen Prozess anhand von Anforderungsprofilen ausgewählt und mit einer daran orientierten Begründung der Hauptversammlung vorgeschlagen werden.

Wahlvorschläge gegenüber der Hauptversammlung begründen

Auch für die Wiederwahl von Aufsichtsräten empfehlen die Aufsichtsratsvereinigungen eine Begründung – sofern die vom Unternehmen festzulegende Regelgrenze der Zugehörigkeit oder die festgelegte Altersgrenze überschritten wird. Die Aktionäre sollen grundsätzlich dauerhaft und transparent auf der Website der Unternehmen über den Besetzungsprozess, die Anforderungsprofile und Aufsichtsratsprofile informiert werden. Darüber hinaus empfehlen AdAR, ArMiD und FEA die Einführung von „Staggered Boards“: Dieser regelbasierte Erneuerungsprozess erleichtert eine evolutorische Entwicklung von Aufsichtsgremien. Gleichzeitig vermeiden Aufsichtsräte mit einem „Staggered Board“, dass eine komplette Neuwahl des gesamten Gremiums die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit gefährdet. Nicht zuletzt schlagen die Aufsichtsratsvereinigungen regelmäßige Fortbildungsprogramme für die Aufsichtsräte vor.

(Pressemitteilung Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. vom 19.06.2017)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©andreypopov/123rf.com

05.03.2026

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger

Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben 41 % – oder 1,6 Millionen – der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt. Das waren zwei Prozentpunkte mehr als zwischen 2021 bis 2023. Die Ausgaben der Unternehmen für Innovationen lagen 2024 bei 35,4 Milliarden Euro, das waren

Mittelstand zeigt sich wieder innovationsfreudiger
Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com

04.03.2026

Baufinanzierungsstudie: Markt steht zunehmend unter Druck

59 Milliarden Euro Neugeschäftsvolumen: Der Baufinanzierungsmarkt verzeichnet im vierten Quartal 2025 ein Plus von 15 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Doch gestiegene Zinsen und konjunkturelle Unsicherheiten bremsen die Dynamik. Zu diesem Ergebnis kommt die Baufinanzierungsstudie Q4 2025 der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) in Kooperation mit der Interhyp AG. „Das robuste Wachstum im Neugeschäft

Baufinanzierungsstudie: Markt steht zunehmend unter Druck
Meldung

peshkova/123rf.com

03.03.2026

KI gegen Finanzkriminalität: Vom Trend zur Pflichttechnologie

Künstliche Intelligenz ist heute ein zentraler Bestandteil moderner Strategien zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – mit klarem Fokus auf Effizienzsteigerung und Next-Generation-Sicherheitstechnologien wie verhaltensbasierter Biometrie. INFORM, Entwickler von Softwaresystemen für KI-gestützte Entscheidungsfindung in den Bereichen Risiko, Betrug und Compliance, veröffentlichte zentrale Ergebnisse seiner aktuellen Branchenumfrage „The Artificial Intelligence & Anti-FinCrime Market Research Survey“. Die Resultate unterstreichen

KI gegen Finanzkriminalität: Vom Trend zur Pflichttechnologie
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)