• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rat der EU nimmt Rechtsakt über Börsennotierung an

08.10.2024

Rat der EU nimmt Rechtsakt über Börsennotierung an

Die Annahme des Rechtsakts über die Börsennotierung wird das Regelungsumfeld vereinfachen. Unternehmen können künftig leichter Zugang zu Kapital zu erhalten.

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Der Rat der EU hat am 08.10.2024 den Rechtsakt über die Börsennotierung angenommen – ein Maßnahmenpaket für Börsennotierungen. Mit diesem Rechtsakt soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte der Union für EU-Unternehmen gesteigert und die Notierung an europäischen Börsen für Unternehmen jeder Größe, einschließlich KMU, erleichtert werden. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess.

Ziel der Maßnahmen ist eine Straffung der Vorschriften für Unternehmen, die ein Notierungsverfahren durchlaufen, oder für Unternehmen, die bereits an öffentlichen Märkten in der EU notiert sind. Durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten soll das Verfahren für Unternehmen bei gleichzeitiger Wahrung eines ausreichenden Maßes an Transparenz, Anlegerschutz und Marktintegrität vereinfacht werden.

Ein leichterer Zugang zu öffentlichen Märkten wird es den Unternehmen, und insbesondere KMU, ermöglichen, die verfügbaren Finanzierungsquellen besser zu diversifizieren und zu ergänzen.

Ausgabe und Nutzung von Mehrstimmrechtsaktien wird erleichtert

Der Rat hat am 08.10.2024 ebenfalls eine Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktien angenommen, die Teil des Rechtsakts über die Börsennotierung ist. Mit der Richtlinie wird ein Rahmen eingeführt, um die Ausgabe und Nutzung von Mehrstimmrechtsaktien zu erleichtern. Die Richtlinie zielt darauf ab, wachstumsstarke Unternehmen anzuziehen und in der EU zu halten und gleichzeitig den Schutz der Aktionäre zu gewährleisten.

Zum Hintergrund

Am 07.12.2022 hatte die EU-Kommission das „Paket zur Börsennotierung“ vorgelegt, das Folgendes umfasst:

  • eine Verordnung zu Änderungen der Prospektverordnung, der Marktmissbrauchsverordnung und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente,
  • eine Richtlinie über Änderungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und die Aufhebung der Notierungsrichtlinie und
  • eine Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktien.

(Rat der EU vom 08.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)