28.06.2019

Reform der Grundsteuer beschlossen

Beitrag mit Bild

Corporate Finance

Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsteuer beschlossen und damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und behält das kommunale Hebesatzrecht bei.
Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln.
Was hat die Bundesregierung beschlossen?
Das Gesetzespaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:

  1. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
  2. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
  3. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.

Das Wesentliche in Kürze
Oberstes Ziel der Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und möglichst unbürokratisch umsetzbar auszugestalten. Denn die Grundsteuer muss als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben.

  • Das dreistufe Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum 01.01.2022. Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt.
  • Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sog. „Grundsteuer C“ soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.
  • Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, soll das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) geändert werden.

Wann tritt die Regelung in Kraft?
Bis zum 31.12.2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 01.01.2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
(Bundesregierung von 24.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

02.01.2025

Weniger Mittelständler bringen Innovationen hervor

Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich immer stärker auseinander. 76 % der großen Mittelständler mit 50 oder mehr Beschäftigten haben in den vergangenen drei Jahren eine Produktinnovation hervorgebracht. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten dagegen waren es zwischen 2021 und 2023 nur 35 %. Bei den größeren Unternehmen stieg der Anteil der

Weniger Mittelständler bringen Innovationen hervor
Meldung

irrmago/123rf.com

02.01.2025

Konjunktur: Wirtschaftsverbände sehen auch 2025 kein Ende der Krise

Zum Jahreswechsel befragt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, nach geplanten Investitionen und Jobchancen. Diesmal ist die Stimmung in den meisten Branchen schlecht – und auch für 2025 gibt es wenig Hoffnung. Die deutsche Wirtschaft stecken tief in der Krise: 31 von 49 Wirtschaftsverbänden beschreiben die

Konjunktur: Wirtschaftsverbände sehen auch 2025 kein Ende der Krise
Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2024

Frohes neues Jahr 2025!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2025! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2025!

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank