28.06.2019

Reform der Grundsteuer beschlossen

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsteuer beschlossen und damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und behält das kommunale Hebesatzrecht bei.
Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln.
Was hat die Bundesregierung beschlossen?
Das Gesetzespaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:

  1. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
  2. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
  3. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.

Das Wesentliche in Kürze
Oberstes Ziel der Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und möglichst unbürokratisch umsetzbar auszugestalten. Denn die Grundsteuer muss als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben.

  • Das dreistufe Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum 01.01.2022. Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt.
  • Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sog. „Grundsteuer C“ soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.
  • Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, soll das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) geändert werden.

Wann tritt die Regelung in Kraft?
Bis zum 31.12.2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 01.01.2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
(Bundesregierung von 24.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Investment Process Concept on the Gears.
Meldung

©tashatuvango/ fotolia.com

29.05.2023

Unternehmen halten sich trotz Kreditangebot mit Investitionen zurück

Die deutsche Wirtschaft ist im zurückliegenden Winterhalbjahr (Oktober 2022 bis März 2023) in eine Rezession gerutscht. Ausschlaggebend war ein kräftiges Minus beim privaten Konsum. Die Investitionen in den Bereichen Bau und Ausrüstung sind – gegenüber dem sehr schwachen Jahresendquartal 2022 – in den ersten drei Monaten dieses Jahres zwar wieder gestiegen. Legt man die konjunkturellen

Unternehmen halten sich trotz Kreditangebot mit Investitionen zurück
Aktien, Dax, Börse, Spekulant, Dividende, Dividenden, Fonds, Börse, Rendite
Meldung

©8vfanrf /123rf.com

29.05.2023

Kapitalmarktunion: Neue Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern

Die EU möchte Kleinanleger (d.h. Privatanleger) in die Lage versetzen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden und angemessen geschützt sind. Auf diese Weise wird das Vertrauen von Kleinanlegern gestärkt, sodass sie künftig sicher investieren und die Vorteile der Kapitalmarktunion der EU voll ausschöpfen können. EU

Kapitalmarktunion: Neue Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern
Krise, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, rote Zahlen
Meldung

©vizafoto/fotolia.com

25.05.2023

Deutschland in Rezession abgerutscht

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Wirtschaftsleistung zum Jahresbeginn um 0,3 Prozentpunkte schwächer aus als bisher vermeldet. „Nachdem das BIP bereits zum Jahresende 2022 ins Minus gerutscht war, verzeichnete die deutsche Wirtschaft damit zwei negative Quartale in Folge“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Schrumpft die Wirtschaftsleistung zwei Quartale in Folge, sprechen

Deutschland in Rezession abgerutscht
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank