28.06.2019

Reform der Grundsteuer beschlossen

Autokonzerne auf der Überholspur

Corporate Finance

Die Bundesregierung hat die Reform der Grundsteuer beschlossen und damit ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und behält das kommunale Hebesatzrecht bei.
Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln.
Was hat die Bundesregierung beschlossen?
Das Gesetzespaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen:

  1. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
  2. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung
  3. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes.

Das Wesentliche in Kürze
Oberstes Ziel der Neuregelung ist es, das Grundsteuer- und Bewertungsrecht verfassungskonform und möglichst unbürokratisch umsetzbar auszugestalten. Denn die Grundsteuer muss als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen erhalten bleiben.

  • Das dreistufe Verfahren – Bewertung, Steuermessbetrag, kommunaler Hebesatz – bleibt erhalten. Die Bewertung der Grundstücke nach neuem Recht erfolgt erstmals zum 01.01.2022. Die heutigen Steuermesszahlen werden so abgesenkt, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral ausfällt.
  • Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sog. „Grundsteuer C“ soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.
  • Um die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht abzusichern, soll das Grundgesetz (Art. 72, 105 und 125b) geändert werden.

Wann tritt die Regelung in Kraft?
Bis zum 31.12.2024 haben die Länder die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 01.01.2025. Bis dahin gilt das bisherige Recht weiter.
(Bundesregierung von 24.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


KI, Künstliche Intelligenz, Roboter, Zukunft, Industrie 4.0
Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

07.05.2024

Industrie zögert beim KI-Einsatz

Geht es nach der deutschen Industrie, wird Künstliche Intelligenz (KI) die Branche nicht nur prägen, sondern maßgeblich über ihre Zukunft entscheiden. 78 % der deutschen Industrieunternehmen sind überzeugt, dass der Einsatz von KI künftig entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie sein wird. Für 70 % ist KI sogar die wichtigste Technologie für die Zukunftsfähigkeit der deutschen

Industrie zögert beim KI-Einsatz
Idee, Glühbirne, Forschung, Entwicklung
Meldung

©ra2 studio/fotolia.com

07.05.2024

Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ

Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen sinkt, wenn sie öffentliche Ausschreibungen ohne Innovationsanreize gewinnen. Durch den Gewinn eines öffentlichen Auftrags ohne zusätzliche Vergabekriterien konzentrieren sich Unternehmen stärker auf etablierte Produkte und Dienstleistungen und verlieren sowohl hinsichtlich ihrer Produkte als auch ihrer Prozesse an Innovationskraft. Langfristig steht dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel. Zu diesen Erkenntnissen kommen Wissenschaftler

Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ
Georg Bach
Interview

Georg Bach

06.05.2024

„GenAI steigert den Wertbeitrag in den General and Administrative-Funktionen“

Die öffentliche Wahrnehmung von Künstlicher Intelligenz (AI), vor allem der generativen AI (GenAI, die selbsttätig Inhalte generieren kann), wird oft bestimmt von den Ängsten und Befürchtungen vor allem der kreativen Berufe. Vor diesem Negativ-Szenario ist eine nüchterne Bewertung der AI für den Einsatz in der Geschäftswelt wichtig. Georg Bach, Geschäftsführer Zentraleuropa bei der Hackett-Group, liefert

„GenAI steigert den Wertbeitrag in den General and Administrative-Funktionen“
CORPORATE FINANCE - Die Erfolgsformel für Finanzprofis

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank