12.07.2016

Reform der Investmentbesteuerung kommt

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Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will. Insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Modelle sollen damit eingedämmt werden.

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 einem Gesetz zugestimmt, das ein verständliches Steuersystem für Investmentfonds schaffen und Tricks zur Steuervermeidung verhindern will. Insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Modelle sollen damit eingedämmt werden.

Cum/Cum-Modelle zielen darauf ab, die Besteuerung von Dividenden ausländischer Anleger mit Hilfe deutscher Investmentfonds oder Kreditinstitute zu umgehen – dem will das neue Gesetz nun einen Riegel vorschieben. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer für Dividenden. So muss der Steuerpflichtige künftig die Aktie für einen Mindestzeitraum von 45 Tagen halten und dabei ein „Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko“ tragen. Haftung und Risiko sollen dadurch wieder zusammengeführt werden.

EU-rechtliche Risiken ausräumen

Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben werden alle Dividenden aus in- und ausländischen Fonds künftig gleich behandelt. Die neuen Regelungen greifen rückwirkend für Dividenden, die ab 2016 fließen. Außerdem soll der Aufwand für alle beteiligten verringert werden; hierzu enthält das Gesetz Vereinfachungen bei den Steuererklärungspflichten. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Neuregelung zum Wagniskapital gefordert

In einer ebenfalls am 8. Juli 2016 gefassten Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Änderungsbedarf bei der Besteuerung von Publikums-Investmentfonds und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzanteilen hin. Die Länder wollen Cum/Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbinden. Sie fordern von der Bundesregierung eine verfassungsfeste und EU-rechtlich unbedenkliche Neuregelung zum Wagniskapital, um Belastungen junger, innovativer Unternehmen zu verhindern.

(Bundesrat vom 08.07.2016/ Viola C. Didier)


Redaktion

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