07.04.2020

Schnellkredite für den Mittelstand

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Die Bundesregierung baut die Kredithilfen für kleine und mittlere Betriebe aus. Das neue Programm „KfW-Schnellkredit 2020″ macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich.

Das KfW-Sonderprogramm zur Bewältigung der Corona-Epidemie stößt bei Unternehmen auf großes Interesse. Laut KfW wurden bereits 3.813 Anträge im Volumen von 11,2 Milliarden Euro gestellt. Jetzt kommt ein zusätzliches Programm hinzu: Die Bundesregegierung hat heute Ergänzungen der KfW-Hilfen für kleine und mittlere Betriebe beschlossen.

Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Das neue Programm „KfW-Schnellkredit 2020“ wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken.

„Diese Schnell-Kredite sollen dafür sorgen, dass die Unternehmen der mittleren Größenordnung schnell Liquidität haben, ohne dass die Steuerzahler zu viel Geld verlieren. Das ist die große Aufgabe“, betonte Finanzminister Scholz bei der Vorstellung des neuen Programms.

Erleichterte Prüfung bei Kreditvergabe

Bisher war die Vergabe von KfW-Hilfskrediten an eine Entscheidung der kreditvergebenden Hausbank über die weitere Entwicklung des Unternehmens gebunden. Die Bank sichert das durch einen Eigenanteil bei der Finanzierung ab. „Vielleicht vergeht dabei Zeit, die nicht jeder hat“ sagte Finanzminister Scholz.

Bei dem neuen KfW-Schnellkredit prüft die Bank anhand von Kriterien aus der Vergangenheit und muss selbst nicht haften. „Wer im letzten Jahr eine ordentliche, wirtschaftliche Tätigkeit entrichtet hat und wer gern Gewinn gemacht hat, der kann auch drei Monatsumsätze als Kredit bekommen“, sagte Scholz. Das sei dann von der Bundesregierung zu 100 Prozent verbürgt. Dadurch werden die Banken in die Lage versetzt, die KfW-Kredite noch schneller und unbürokratischer an die Unternehmen weiterzurreichen.

Wer kann den KfW-Schnellkredit beantragen? Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten, die durch die Corona-Epidemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können Kredite in Höhe von bis zu 500.000 Euro bekommen, größere Unternehmen sogar bis zu 800.000 Euro.

Schutzschirm je nach Bedürfnissen weiterentwickeln

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie abzufedern, hat die Bundesregierung bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. „Jeder Anhänger der sozialen Marktwirtschaft muss ein Interesse daran haben, dass unsere Wirtschaft mit ihren Beschäftigten diese Situation mit möglichst wenig Gefährdungen und Schäden durchsteht“, betonte Bundeswirtschaftsminister Altmaier.

Die Bundesregierung entwickelt den Schutzschirm für die Wirtschaft deshalb stets weiter entlang der Bedürfnisse der Beteiligten. Der neue „KfW-Schnellkredit 2020“ ergänze sinnvoll die bereits bestehenden Maßnahmen, so Altmaier. Zu nennen sind unter anderem die Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, das bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und der Wirtschaftstabilisierungsfond.

Weitere Informationen erhalten Sie im FAQ der KfW zu Krediten.

(Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.04.2020)


Redaktion

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