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25.07.2023

Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt deutsche Förderung für Klimaneutralität

Die Beihilfe im Umfang von 3 Milliarden Euro soll in Form von Direktzuschüssen, Steuervergünstigungen, vergünstigten Zinssätzen für neue Darlehen oder Bürgschaften für neue Darlehen gewährt werden.

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Die Europäische Kommission hat eine mit 3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung privater Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft genehmigt. Die Regelung steht mit dem Industrieplan für den Grünen Deal in Einklang.

Mit der Regelung sollen Maßnahmen in Bereichen gefördert werden, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine Beihilferegelung im Umfang von 3 Milliarden Euro bei der Kommission angemeldet, mit der private Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt werden sollen.

Die Beihilfe soll in Form von Direktzuschüssen, Steuervergünstigungen, vergünstigten Zinssätzen für neue Darlehen oder Bürgschaften für neue Darlehen gewährt werden.

Wer profitiert von der Förderung?

Die Maßnahme steht Unternehmen offen, die einschlägige Ausrüstungsgüter, d.h. Batterien, Solaranlagen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Anlagen für die CO₂-Abscheidung und -Speicherung, sowie Schlüsselkomponenten herstellen, die in erster Linie als direkte Vorprodukte für die Herstellung solcher Anlagen oder die Verarbeitung kritischer Rohstoffe, die für ihre Herstellung erforderlich sind, ausgelegt und verwendet werden.

(EU-Kommission vom 20.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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