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20.08.2024

Startups setzen verstärkt auf Mitarbeiterbeteiligung

Am häufigsten setzen Startups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 %), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 %.

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©NicoElNino/fotolia.com

Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Erst zu Jahresbeginn ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, das die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland attraktiver macht. Aktuell geben 44 % an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 %. Weitere 42 % können sich eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 % der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 172 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Startups können meist keine Spitzengehälter zahlen, aber sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg der häufig schnell wachsenden Unternehmen beteiligen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Rahmenbedingungen für eine Mitarbeiterbeteiligung wurden zu Jahresbeginn verbessert, jetzt gilt es, die neuen Chancen auch zu nutzen.“

Wie sieht die Beteiligung aus?

Am häufigsten setzen Startups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 %), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 %. Nur in einem Viertel (24 %) der Startups, die Beschäftigte beteiligen, bekommen alle etwas ab. In 41 % werden Führungskräfte und weitere Beschäftigte und in 30 % ausschließlich Führungskräfte beteiligt.

Gründe für die Beteiligungen

Hauptgrund für eine Mitarbeiterbeteiligung im Startup ist der Wunsch, die Beschäftigten zusätzlich zu motivieren und den Erfolg des Startups voranzutreiben (88 %). Außerdem soll die Mitarbeiterbindung gestärkt werden (79 %). Zwei Drittel (66 %) können auf diese Weise Fachkräfte gewinnen, deren Gehaltsvorstellungen sonst nicht erfüllbar gewesen wären. Die Hälfte (50 %) sieht es als moralische und gesellschaftliche Pflicht, die Beschäftigten am eigenen Geschäftserfolg zu beteiligen. 40 % wollen auf diese Weise die Personalkosten niedrig halten, 20 % geben an, dass es der Wunsch der Investoren sei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen und 12 % halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte zu gewinnen.

Übertragung echter Unternehmensanteile weiterhin zu aufwändig

In den Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung bislang verzichten, gilt vor allem der zu hohe Verwaltungsaufwand als Hindernis (33 %). „Trotz der Anpassungen zum Jahresbeginn ist die Übertragung echter Unternehmensanteile weiterhin zu aufwändig und deshalb wenig attraktiv“, sagt Wintergerst. So werde weiterhin stark mit sogenannten virtuellen Anteilen oder komplexen Gesellschaftsstrukturen gearbeitet, um den Anforderungen der Startups gerecht zu werden. „Wir müssen die Prozesse vereinfachen, etwa durch die Einführung stimmrechtsloser Anteile im GmbH-Recht. Auch technologische Lösungen, wie die Tokenisierung von Unternehmensanteilen, können helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren”, so Wintergerst weiter.

Je ein Viertel (24 %) sagt, dass die Beschäftigten klassische Gehaltszahlungen bevorzugen bzw. die rechtliche Lage zu kompliziert ist. Ein Fünftel (21 %) möchte die eigenen Anteile nicht verwässern, 18 % halten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland für steuerlich unattraktiv – vor einem Jahr, vor Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, lag der Anteil noch bei 26 %. Jedes zehnte Startup (10 %) befürchtet bei einer Beteiligung der Beschäftigten langsamere Entscheidungsprozesse, 7 % geben an, dass die Investoren dies ablehnen. Und fast jedes Vierte (23 %) hat sich mit dem Thema schlicht noch nicht beschäftigt.

(Bitkom vom 19.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)


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