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16.12.2021

Steuerliche Forschungsförderung: Maschinenbau stellt die meisten Anträge und sieht großes Potenzial

Autokonzerne auf der Überholspur

©maxsim/fotolia.com

Deutlich die meisten Anträge aus der Wirtschaft zur Forschungszulage stammen bislang von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, im verarbeitenden Gewerbe ist es sogar jeder dritte. Fast alle befragten Unternehmen mit Anträgen planen, die zusätzlichen Mittel für die Stärkung ihrer Forschungsaktivitäten einzusetzen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des ZEW Mannheim und des VDMA.

Zugleich machen viele an sich förderfähige Unternehmen von der steuerlichen Forschungsförderung bisher noch keinen Gebrauch oder ihnen fehlen Informationen über Verfahren, konkreten Antragsaufwand und Ertrag, so die Erkenntnis aus der Studie. Ziel muss es daher sein, die Informationsarbeit zu verstärken und konkrete Hilfestellungen für Unternehmen im Antrags- und Genehmigungsverfahren zu bieten. Hinzu kommt Optimierungsbedarf bei der Abgrenzung der förderfähigen FuE-Aufwendungen.

„Der Maschinen- und Anlagenbau liegt vorn, wenn es darum geht, die neue Innovationsförderung zu nutzen“, betont Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer. „Die zusätzlichen Mittel fließen in Innovationen. Transformationsprozesse, zum Beispiel der Aufbau einer klimaneutralen Produktion, können damit noch offensiver angegangen werden. Klar ist auch: Wir müssen alles daransetzen, dass die Forschungszulage bestmöglich in der Praxis ankommt”, sagt Rauen.

Mehr als 60 Prozent der förderfähigen Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau hatten im Herbst 2021 noch nicht geplant, die Forschungszulage zu beantragen. Dies sind rund 2.150 Unternehmen. Laut Berechnungen des ZEW hatten knapp 500 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle gestellt, weitere rund 200 befanden sich im Antragsprozess und rund 600 planten eine Antragstellung. 83 Prozent der bereits gestellten Anträge wurden bewilligt. Insgesamt wären etwa 3.400 Unternehmen im Maschinenbau förderfähig.

Gründe für die Zurückhaltung liegen vor allem in fehlenden Informationen über das Instrument (39 Prozent), Unsicherheiten über die Förderfähigkeit der eigenen FuE (40 Prozent) sowie ein als zu aufwändig empfundenes Antragsverfahren (35 Prozent). „Die steuerliche Forschungsförderung ist ein relativ neues Instrument. Die derzeitigen Hemmnisse werden zurückgehen, je mehr Informationen über die konkrete Umsetzung des Instruments vorliegen und je mehr Erfahrung förderfähige Unternehmen sammeln“, sagt Dr. Christian Rammer, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ sowie Projektleiter.

Zudem haben die Unternehmen bis zu vier Jahre Zeit, um die Förderfähigkeit eines Projekts bei der Bescheinigungsstelle und dann die Zulage beim Finanzamt zu beantragen. „Die Corona-Pandemie war und ist für viele Unternehmen ein Kraftakt, auch im Zusammenhang von Forschung und Innovation“, unterstreicht Dr. Ralph Wiechers, Leiter VDMA-Steuerabteilung. „Dank großzügiger Einreichungsfrist konnte die Beantragung der Forschungszulage warten und in den betrieblichen Abläufen temporär anders priorisiert werden. Doch aufgeschoben darf nicht aufgehoben heißen“, mahnt Wiechers.

Bedarf an konkreten Hilfestellungen für Unternehmen

Größte Herausforderung bei der Antragsstellung für Unternehmen sind die inhaltliche Beschreibung des FuE-Vorhabens (57 Prozent) sowie die Darstellung des Arbeitsplans und der finanziellen wie personellen Ressourcen des FuE-Vorhabens (43 Prozent). Um mehr Unternehmen zur Antragsstellung zu bewegen, sollten beratende Stellen mehr Informationsarbeit zu den Möglichkeiten des neuen Förderinstruments leisten sowie konkrete Hilfestellungen für die Unternehmen im Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung stellen.

„Die derzeitige Ausgestaltung der Forschungszulage muss auch konzeptionell verbessert werden, um ihre innovationspolitische Wirkung voll zu entfalten“, betont Christian Rammer. Insgesamt sollte der administrative Aufwand für die Antragstellung deutlich reduziert werden. So wäre eine praxiskonformere Abgrenzung von FuE ebenso wünschenswert wie eine summarische Darstellung der FuE-Aktivitäten. „Aus innovationspolitischer Sicht sollte eine steuerliche FuE-Förderung einen raschen und unbürokratischen Zugang zu einer ,Basisförderung’ von FuE-Aktivitäten bieten, die planbar ist und die Unternehmen in ihre Entscheidung einbeziehen können, in welchem Umfang sie FuE-Aktivitäten durchführen“, sagt Christian Rammer.

Trotz der bis Ende 2025 angehobenen Deckelung der Bemessungsgrundlage auf vier Millionen Euro pro Unternehmen stößt die Förderung schon bei größeren, forschungsintensiven Mittelständlern oft an ihre Grenzen. „Mit dem Ziel der Regierungskoalition vor Augen, gesamtstaatlich eine Summe von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufzuwenden, ist die Notwendigkeit gegeben, auch größere Mittelständler noch stärker zu adressieren. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Standortentscheidungen“, hebt Rauen hervor.

Seit April 2021 können Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Forschende Unternehmen haben dabei einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 Prozent ihrer Lohnkosten für Forschungspersonal. Gefördert wird daneben auch Auftragsforschung, und zwar mit 25 Prozent bezogen auf 60 Prozent der Auftragssumme. Für die Erhebung wurden rund 350 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus im September und Oktober 2021 befragt sowie Daten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) verwendet.

(Pressemitteilung ZEW vom 16.12.2021)


Redaktion

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