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20.08.2020

Umsatzsteuersenkungen haben bisher nicht für höhere Absätze gesorgt

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© DOC RABE Media / fotolia.com

Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Umsatzsteuersätze hat bei den Unternehmen in den ersten vier Wochen nicht zu einem kräftigen Nachfrageimpuls geführt – so das Ergebnis einer aktuellen Mazars-Umfrage. Über 90% der befragten Unternehmen verzeichneten bisher keine Änderungen des Absatzes. Nur 6% konnten eine Absatzsteigerung erzielen, während bei 3% sogar eine negative Entwicklung einsetzte. Für die Mehrheit der Unternehmen stellten die Anpassungen eine große Herausforderung dar. Bei vielen mussten andere Projekte daher verschoben werden.

Aufgrund des Beschlusses, die Umsatzsteuersätze zu senken, mussten viele Unternehmen umfangreiche Angleichungen vornehmen. Mehr als drei Viertel der Befragten (76%) schätzten diese laut der Umfrage als sehr umfangreich ein. 20% gaben an, dass bei ihnen kaum Anpassungen nötig gewesen seien, und bei 4% ist die Umsetzung noch nicht erfolgt.

Komplexe Herausforderung für die Mehrheit der Unternehmen

Die größte Herausforderung für die Unternehmen war nach Einschätzung der Studienautoren die zeitliche Komponente. Die häufig sehr komplexen Geschäftsmodelle machten die Umsetzung der Rechtsänderung in die Prozessabläufe der Unternehmen, u.a. im Hinblick auf IT, Verträge, Rechnungen und Steuerdeklarationen, innerhalb von nur vier Wochen zu einer Herkules-Aufgabe.

Zur Umsetzung selbst waren die befragten Unternehmen in der Umfrage geteilter Meinung: Für eine knappe Mehrheit (55%) gestalteten sich die notwendigen Änderungen in der Durchführung relativ schwierig bis sehr kompliziert, während 45% sie als unproblematisch befanden. Die Unternehmen, die noch keine Anpassungen vorgenommen haben, schätzen die noch vor ihnen liegende Umsetzung der Änderungen als relativ schwierig bis sehr kompliziert ein.

Die notwendigen Anpassungen in den Unternehmen waren bzw. sind kompliziert, berichten die Studienautoren. In sehr vielen Fällen stellte sich bei der Umsetzung der Anpassungen heraus, dass die geschlossenen Verträge mit Geschäftspartnern von der tatsächlich gelebten Praxis deutlich abwichen, was zu zusätzlichen Diskussionen führte. Die Auslegungshilfe des Bundesfinanzministeriums, die in ihrer finalen Version erst am 30.06.2020 und damit sehr spät zur Verfügung stand und für Klarstellung sorgen sollte, warf bei vielen Fallgestaltungen mehr Fragen auf als dass sie diese beantwortete.“

Positive Erfahrungen im täglichen Geschäftsbetrieb

Im täglichen Geschäftsbetrieb, etwa im Umgang mit anderen Unternehmen oder Kunden, zeigt sich in den Ergebnissen der Umfrage ein verhalten optimistisches Bild. Mehr als die Hälfte der Befragten (51%) machte nach eigenen Angaben in dieser Hinsicht in den ersten vier Wochen nach Einführung der Umsatzsteuersatzsenkung gute bis sehr gute Erfahrungen. Knapp ein Viertel (24%) gab an, negative Erfahrungen gemacht zu haben und ein weiteres Viertel (25%) kann den eigenen Aussagen zufolge in dieser Hinsicht noch nicht auf Erfahrungswerte zurückgreifen.

Nahezu allen Unternehmen ist daran gelegen, pragmatische Lösungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller beteiligten Parteien zu finden, erklären die Autoren der Studie. Nur in Ausnahmefällen gab es ernsthafte Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern bekannt.

Neue Prioritäten durch Umsatzsteuersatzsenkung

Für die Mehrheit der befragten Unternehmen waren die Anpassungen, die aufgrund der Senkung der Umsatzsteuersätze nötigen waren, umfangreich. 61% gaben an, dass sie in den vergangenen Wochen andere Projekte komplett oder zumindest teilweise verschieben mussten. Für 39% waren die Anpassungen aufgrund der Umsatzsteuersatzsenkung kein Grund, mit anderen Vorhaben zu pausieren.

Dass knapp zwei Drittel der Unternehmen andere Projekte aufgrund der Umsatzsteuersatzsenkung zurückstellen mussten, ist ein besorgniserregendes Signal, betonen die Studienautoren. Unternehmen können den hohen Anforderungen an die Rechtsänderungen auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts derzeit nur noch eingeschränkt nachkommen. Und die Arbeit in den Steuerabteilungen wird nicht weniger: Zum 01.01.2021 sollen die Umsatzsteuersätze wieder auf die ursprünglichen Steuersätze zurückgeführt und der potenziell „harte“ Brexit muss umgesetzt werden. Weiter steht die Umsetzung des „EU Commerce Package“ auf der To-Do-Liste. Angesichts der hohen Erwartungshaltung der Finanzverwaltung an die Tax Compliance eines Unternehmens sowie des strikten Vorgehens bei Verstößen bereitet dies vielen große Sorgen, so das Fazit der Studienautoren.

(Pressemitteilung Mazars vom 18.08.2020)


Redaktion

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