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04.11.2016

Unternehmenskauf: Zur Ausgestaltung von Bilanzgarantien

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In einem viel beachteten Urteil hat das OLG Frankfurt/M. zu wichtigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen Stellung genommen. Was bedeutet die für die M&A-Praxis?

In einem viel beachteten Urteil hat das OLG Frankfurt/M. zu wichtigen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen Stellung genommen. Was bedeutet die für die M&A-Praxis?

Wesentlicher Bestandteil eines nahezu jeden Unternehmenskaufvertrages ist der Ausschluss des gesetzlichen Gewährleistungssystems. Grund dafür ist, dass der gesetzliche Mangelbegriff und das Rechtsfolgenregime den Besonderheiten eines Unternehmenskaufs nur sehr bedingt gerecht werden. Stattdessen wird im Unternehmenskaufvertrag regelmäßig ein eigenständiges Haftungssystem auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite vereinbart.

Bilanzgarantie darf in keinem Unternehmenskaufvertrag fehlen

Neben der Eigentums- und Inhaltsgarantie in Bezug auf die zu erwerbenden Geschäftsanteile ist die Bilanzgarantie in der Praxis der Vertragsgestaltung die zentralste operative Garantie, die – mit Ausnahme von Krisen- und Insolvenzfällen – in keinem Garantiekatalog eines Unternehmenskaufvertrages fehlen sollte. Bei der Bilanzgarantie garantiert der Verkäufer typischerweise die „Richtigkeit“ des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV-Rechnung und ggf. Lagebericht und Anhang) bzw. dessen ordnungsgemäße Aufstellung zu einem zurückliegenden Bilanzstichtag. Der Verkäufer steht damit verschuldensunabhängig dafür ein, dass zu diesem Bilanzstichtag das durch die bilanziellen Kennziffern dargestellte „wirtschaftliche Korsett“  im Zielunternehmen vorhanden ist.

Urteil zu Rechtsfolgen einer Bilanzgarantie

Bislang findet sich kaum Rechtsprechung über die Auslegung solcher Bilanzgarantien und die Rechtsfolgen im Garantiefall. Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass sich die Vertragsparteien üblicherweise auf Schiedsklauseln einigen und etwaige Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen vor Schiedsgerichten austragen. Zuletzt hat sich jedoch das OLG Frankfurt/M. in seinem Urteil vom 07.05.2015 (Az. 26 U 35/12) mit der Auslegung und den Rechtsfolgen einer Bilanzgarantie in einem Unternehmenskaufvertrag befasst. Im Rahmen dieses Urteils hat sich das OLG u.a. zu zwei für die M&A- Praxis wesentlichen Themen geäußert: Zum einen zur Auslegung einer Bilanzgarantie im Einzelfall als „hart“ oder „weich“ und zum anderen zur Schadensberechnung im Falle der Verletzung einer Bilanzgarantie. Allerdings lässt auch dieses Urteil viele Fragen im Zusammenhang mit der Bilanzgarantie offen bzw. wirft neue auf.

Mehr zum Thema

Der Fachbeitrag „Die Ausgestaltung von Bilanzgarantien in der Praxis des Unternehmenskaufvertrages“ von RA Dr. Ralf Bergjan, LL.M. und RAin Verena Schäfer stellt die Ausgestaltung und Wirkung einer Bilanzgarantie im Unternehmenskaufvertrag auf der Tatbestands- und Rechtsfolgenseite dar und ordnet das Urteil des OLG Frankfurt/M. in diesem Kontext ein. Sie finden den Beitrag  in DER BETRIEB Nr. 44 vom 04.11.2016, S. 2587 ff. sowie online unter DB1219875.


Redaktion

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