25.09.2018

Verbriefungen werden geregelt

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Verbriefungen für die Kapitalmärkte sollen in Zukunft einfach, transparent und standardisiert erfolgen. Um die entsprechenden EU-Vorlagen umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die entsprechenden EU-Verordnungen eingebracht.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollen Finanzmarktgesetze an zwei EU-Verordnungen angepasst werden, die die Regulierung von Verbriefungen zum Gegenstand haben.

Um welche Verordnungen geht es?

Dabei handelt es sich um die Verordnung (EU) 2017/2401 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 1) und die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35).

Welche Gesetze sind betroffen?

Die Verordnungen gelten ab dem 01.01.2019. Die anzupassenden nationalen Rechtsnormen sind das Kreditwesengesetz (KWG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die Solvabilitätsverordnung, die Prüfungsberichtsverordnung und die Kapitalanlage-Verhaltens- und Organisationsverordnung. Zudem sollen im KAGB der Begriff der „bedeutenden Beteiligung“ an die Verwendung in den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU angepasst sowie eine Änderung zur Vereinfachung des Formerfordernisses beim Antragsverfahren zur Genehmigung oder Änderung der Fonds-Anlagebedingungen eingeführt werden.

Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen

Mit dem Gesetzentwurf wird auch den neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bezüglich der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen Rechnung getragen. Nach Angaben der Bundesregierung zielen die Wirkungen des Vorhabens „auf eine nachhaltige Entwicklung, weil sie die Integrität und Transparenz des Finanzmarkts zum Ziel haben und damit das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarkt stärken“.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

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