25.09.2018

Verbriefungen werden geregelt

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Verbriefungen für die Kapitalmärkte sollen in Zukunft einfach, transparent und standardisiert erfolgen. Um die entsprechenden EU-Vorlagen umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die entsprechenden EU-Verordnungen eingebracht.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402 und an die durch die Verordnung (EU) 2017/2401 geänderte Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollen Finanzmarktgesetze an zwei EU-Verordnungen angepasst werden, die die Regulierung von Verbriefungen zum Gegenstand haben.

Um welche Verordnungen geht es?

Dabei handelt es sich um die Verordnung (EU) 2017/2401 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 1) und die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 347 vom 28.12.2017, S. 35).

Welche Gesetze sind betroffen?

Die Verordnungen gelten ab dem 01.01.2019. Die anzupassenden nationalen Rechtsnormen sind das Kreditwesengesetz (KWG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die Solvabilitätsverordnung, die Prüfungsberichtsverordnung und die Kapitalanlage-Verhaltens- und Organisationsverordnung. Zudem sollen im KAGB der Begriff der „bedeutenden Beteiligung“ an die Verwendung in den Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU angepasst sowie eine Änderung zur Vereinfachung des Formerfordernisses beim Antragsverfahren zur Genehmigung oder Änderung der Fonds-Anlagebedingungen eingeführt werden.

Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen

Mit dem Gesetzentwurf wird auch den neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bezüglich der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen Rechnung getragen. Nach Angaben der Bundesregierung zielen die Wirkungen des Vorhabens „auf eine nachhaltige Entwicklung, weil sie die Integrität und Transparenz des Finanzmarkts zum Ziel haben und damit das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarkt stärken“.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

© kritchanut/fotolia.com

10.09.2024

Unternehmensverkauf: Deutsche KMU-Unternehmer sind am unzufriedensten

42 % der deutschen Unternehmer sind offen für einen Ausstieg, auch wenn sie hierzu zunächst Verständnis und Strategie entwickeln müssen. Dabei wird der demografische Wandel zunehmend zum entscheidenden Faktor für den Fortbestand des hiesigen Mittelstands – schließlich liegt das Durchschnittsalter deutscher Betriebsinhaber bei 53 Jahren, jeder vierte ist bereits über 60 Jahre alt. Dies sind

Unternehmensverkauf: Deutsche KMU-Unternehmer sind am unzufriedensten
Meldung

nialowwa/123rf.com

09.09.2024

Erholung der deutschen Wirtschaft wohl erst ab 2025

Die Erholung der deutschen Wirtschaft verläuft weiterhin schleppend und wird durch eine stockende weltwirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erschwert. Erst in den beiden nächsten Jahren dürfte es merklich aufwärts gehen, wie aus der aktuellen Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht. Mit einer Stagnation in diesem Jahr wird ein Rückfall in die Rezession zwar verhindert.

Erholung der deutschen Wirtschaft wohl erst ab 2025
Meldung

© bluedesign/fotolia.com

05.09.2024

Deutsche Wirtschaft schrumpft 2024 erneut

Die deutsche Wirtschaftsleistung dürfte 2024 erneut schrumpfen, nachdem sie bereits im Vorjahr gesunken war. Dies geht aus der aktuellen Herbstprognose des IfW Kiel hervor. Positive Signale zur Jahresmitte haben sich nicht bekräftigt, weshalb das IfW Kiel seine Erwartungen für dieses und das kommende Jahr deutlich nach unten revidiert. 2024 dürfte das BIP um 0,1 % zurückgehen

Deutsche Wirtschaft schrumpft 2024 erneut

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank