Laut der Studienautoren warenviele DAX-160 Unternehmen wie bereits im vorherigen Geschäftsjahr auch 2021 noch mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert, was sich wiederum in den Managementgehältern widerspiegelt. Es bleibe abzuwarten, wie sich dieser Trend im Krisenjahr 2022 fortsetzen werde.
Neue Vergütungsoffenlegung führt zu erschwerter Vergleichbarkeit
Die vielleicht wichtigste Änderung zum Vorjahr ergibt sich durch die neue Vergütungsoffenlegung im Rahmen des § 162 Aktiengesetz (AktG). Die Regelungen kommen für Geschäftsjahre beginnend ab dem 31.12.2020 verbindlich zum Einsatz.
Neben der gewährten Vergütung muss auch die „geschuldete Vergütung nach § 162 AktG“ im Vergütungsbericht offengelegt werden. Eine Vergütung gilt als „geschuldet“, wenn die Gesellschaft eine rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig ist, aber noch nicht erfüllt wurde. Es handelt sich hierbei also um noch nicht erfüllte rechtliche Verpflichtungen.
Nach § 162 AktG entspricht die „gewährte Vergütung“ nunmehr der faktisch zugeflossenen Vergütung, die jedoch auf zwei verschiedene Arten ausgelegt werden kann, weshalb der Vergleich zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher Auslegungsart nicht möglich ist. Da die neue Offenlegung erst seit dem Berichtsjahr 2021 greift, kann ein Vergleich mit der Vergütung aus den Vorjahren nicht durchgeführt werden. Ausschließlich die Zielgesamtvergütung kann weiterhin auslegungsübergreifend und mit den Daten der Vorjahre verglichen werden.
Unternehmensgröße und Funktion treiben Vergütungshöhe
Generell gilt: Unternehmensgröße und Funktion innerhalb des Organs sind weiterhin Haupttreiber der Vergütungshöhen in Organen. So verdienen Organmitglieder des DAX mehr als Organmitglieder des MDAX oder SDAX. Der Median der Zielgesamtvergütung von Vorstandsvorsitzenden im DAX liegt bei etwa 5,52 Mio. € und damit deutlich über dem Median weiterer Vorstandsmitglieder im DAX, die im Median etwa 3,1 Mio. € verdienen.
Die veränderten Offenlegungspflichten gelten auch für die Aufsichtsratsvergütung. Da die Zielvergütung entfällt, ist ein Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich. Grundsätzlich nimmt die Vergütungshöhe für alle Funktionen mit steigendem Index zu, stellen die Studienautoren fest. Zudem liege die Vergütung für Aufsichtsratsvorsitzende, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Prüfungsausschussvorsitzende in allen Indizes über der weiterer Aufsichtsratsmitglieder. Die besondere Rolle des Prüfungsausschusses zeige sich auch in der Vergütungshöhe. So liegt die Vergütung für Prüfungsausschussvorsitzende in einigen Fällen sogar höher als die der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.
Frauenanteil weiterhin gering: Anstieg lediglich im SDAX
Auffällig ist, dass es weiterhin keine einzige weibliche Vorstandsvorsitzende im DAX gibt. Der Frauenanteil der ganzjährig in ihrer Funktion als weitere Vorstandsmitglieder tätigen Personen ist im DAX und MDAX im Vergleich zum letzten Jahr gesunken. Erfreulich ist lediglich ein leichter Anstieg des Frauenanteils auf CXO-Ebene im SDAX. Die Werte zeigen aber, dass Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen noch immer nicht ausreichend vertreten sind, stellen die Studienautoren fest. Die Vergütungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern wurden ebenfalls erfasst und finden sich in der Studie.
Auch bei den Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil der Frauen tendenziell zurückgegangen. Auf der Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden ist der Anteil jedoch größtenteils stabil geblieben und bei den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern ist er in allen Indizes leicht gestiegen.
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(Pressemitteilung PwC Deutschland vom 06.10.2022)