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24.02.2017

Vermögensanlagen – Alternative zu geschlossenen AIF?

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„Seit Einführung des KAGB gibt es keinen grauen Kapitalmarkt mehr.“ Dass diese Aussage falsch ist, zeigen aktuelle Emissionen: Während 2016 nur 24 geschlossene Publikums-AIF nach KAGB aufgelegt wurden, waren es fast dreimal so viele Vermögensanlagen.

„Seit Einführung des KAGB gibt es keinen grauen Kapitalmarkt mehr.“ Dass diese Aussage falsch ist, zeigen aktuelle Emissionen: Während 2016 nur 24 geschlossene Publikums-AIF nach KAGB aufgelegt wurden, waren es fast dreimal so viele Vermögensanlagen.

Seit 2013 unterliegt der Markt der geschlossenen Fonds einer umfassenden Regulierung. Abseits der voll-regulierten Alternativen Investmentfonds (AIF) gibt es aber nach wie vor sogenannte Vermögensanlagen, die nicht den strengen Anforderungen des KAGB unterworfen sind.

Während die Emissionsaktivitäten im regulierten AIF-Markt auf niedrigem Niveau stagnieren, zeigen Vermögensanlagen deutliches Wachstum: 2016 wurden insgesamt 65 Vermögensanlagen zum Vertrieb zugelassen – ein Zuwachs gegenüber 2015 um 50%.

Die im Jahr 2016 emittierten Vermögensanlagen planen Anlegergelder in Höhe von knapp einer Milliarde Euro einzusammeln. Damit liegen sie auf Augenhöhe mit dem prospektierten Eigenkapitalvolumen der geschlossenen Publikums-AIF.

Der nahe liegende Schluss, dass sich das Wachstum der Vermögensanlagen zu Lasten der AIF vollzieht – Emittenten also auf Vermögensanlagen ausweichen, statt voll regulierte AIF aufzulegen – greift allerdings nicht. Vielmehr lässt sich die Zunahme vor allem auf das Kleinanlegerschutzgesetz vom Juli 2015 zurückführen.

Denn damit wurden Anlagearten wie Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen überhaupt erst in den Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes gestellt. Zuvor waren sie keine Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes – und wurden folglich auch nicht als solche erfasst.

Nichtsdestotrotz zeigen die regen Emissionsaktivitäten, dass die kaum regulierten Vermögensanlagen keineswegs vom Markt verschwinden, sondern ihren Platz neben den regulierten AIF behaupten. Abseits des „weißen“ gibt es weiterhin einen „grauen“ Kapitalmarkt.

Bei zwei Drittel der Vermögensanlagen sind Anleger Gläubiger

In Bezug auf das emittierte Volumen im Jahr 2016 entfallen rund zwei Drittel auf Vermögensanlagen, bei denen Anleger eine Fremdkapitalgeber-Stellung einnehmen. Dazu gehören vor allem Nachrangdarlehen und Namensschuldverschreibungen.

Scope Analysis betrachtet die Stellung des Anlegers als Fremdkapitalgeber im Nachrang nicht grundsätzlich negativ. Auch bei einem AIF treten die Ansprüche der Anleger hinter denen der Fremdkapitalgeber zurück.

Allerdings sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass sie als Fremdkapitalgeber auf unternehmerische Mitwirkungsrechte verzichten und in der Regel nicht an positiven Wertentwicklungen partizipieren. Beides sind wesentliche Merkmale klassischer geschlossener Beteiligungen.

Ausblick

Scope Analysis erwartet, dass sich Anzahl und Volumen der Vermögensanlagen auch 2017 mindestens auf dem hohen Vorjahresniveau bewegen werden. Sollten künftig verstärkt Crowdinvesting-Projekte mit einem Volumen von mehr als 2,5 Mio. Euro angeboten werden, wird auch das zählbare Emissionsvolumen im Bereich der Vermögensanlagen entsprechend anschwellen. Denn ab dieser Grenze unterliegen auch Crowdinvesting-Projekte der Prospektpflicht.

Über das Jahr 2017 hinaus erwartet Scope Analysis jedoch einen Trend hinzu regulierten AIF. Für das Gros der Sachwertinvestments wird sich das höhere Transparenz- und Schutzniveau des KAGB durchsetzen.

Die vollständige Studie, in der sich  u.a. ein Überblick über alle Vermögensanlagen befindet, die 2016 aufgelegt wurden,  finden Sie hier.

(Pressemitteilung Scope Ratings vom 24.02.2017)


Redaktion

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