03.11.2020

Virtuelle Hauptversammlung bis Ende 2021

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung verlängern sich damit bis Ende 2021.

Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt wird, ist am 28.03.2020 in Kraft getreten und war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet.

Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ausschließlich virtuell durchzuführen, wurde mit dieser Regelung erstmals ermöglicht.

Corona beeinflusst Hauptversammlung weiterhin

Nach wie vor bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht unerhebliche Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens. Dies gilt auch hinsichtlich der Versammlungsmöglichkeit von Personen, insbesondere von größeren Personengruppen. Weiterhin ist nicht absehbar, wann in Unternehmen verschiedener Rechtsformen oder Vereinen oder Stiftungen wieder Beschlüsse auf herkömmlichem Weg gefasst und Präsenzversammlungen im großen Kreis durchgeführt werden können.

Damit Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereine und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vorzunehmen, wurden die vorübergehenden Erleichterungen bis zum 31.12.2021 verlängert. So wird die Handlungsfähigkeit dieser Rechtsformen weiterhin sichergestellt.

Handlungsfähigkeiten von Aktiengesellschaften sicherstellen

„Während der Corona-Krise haben wir den deutschen Aktiengesellschaften für das Jahr 2020 mit der Möglichkeit zur Durchführung rechtssicherer virtueller Hauptversammlungen rasch geholfen. Damit haben wir die Handlungsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt. Das war gut und richtig. Wir werden aber auf absehbare Zeit auch weiterhin mit den Einschränkungen durch das Corona-Virus leben müssen. Daher müssen wir den Aktiengesellschaften auch für die kommende Hauptversammlungssaison die Möglichkeit an die Hand geben, ihre Aktionärsversammlungen rechtssicher und unter angemessener Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Hauptversammlungsteilnehmer durchführen zu können. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei die vollumfängliche Ausübung der Aktionärsrechte gewahrt bleibt“, erklärte dazu der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak.

(BMJV vom 29.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

Corporate Finance

30.10.2025

Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität

Die geopolitische Situation und die zunehmend fragileren Handelsbeziehungen fordern aktuell besonders exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen heraus. „Zugleich bietet der expandierende Verteidigungsbereich aber auch Chancen für Unternehmen, die bereit sind, ihr Geschäftsmodell entsprechend zu verändern. Aufgrund ihrer flachen Hierarchieebenen können kleine und mittlere Unternehmen dabei deutlich flexibler als Großunternehmen agieren, was sich wiederum auf ihre

Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität
Meldung

©designer491/fotolia.com

29.10.2025

Weltweite M&A-Aktivität nimmt zu

Weniger ist mehr: Der weltweite Markt für Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions, M&A) zeigt eine klare Verschiebung von Quantität zu Qualität. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 stieg der globale Transaktionswert im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf 1,93 Billionen US-Dollar, während die Zahl der Deals um rund vier Prozent auf

Weltweite M&A-Aktivität nimmt zu
Meldung

© pichetw/fotolia.com

28.10.2025

Investitionspaket: Mehrheit der Unternehmen erwartet keinen merklichen Effekt

Die Fiskalpakete der Bundesregierung bringen noch nicht die erhoffte Wirkung. Über die Hälfte der Unternehmen in Deutschland (56%) erwartet keinen merklichen Effekt durch das beschlossene Investitionspaket für Infrastruktur und Verteidigung, wie eine aktuelle Deloitte-Befragung zeigt. Die Ernüchterung ist besonders im verarbeitenden Gewerbe groß: Drei Viertel der Unternehmen (74%) rechnen hier mit keinerlei spürbaren Auswirkungen. Über

Investitionspaket: Mehrheit der Unternehmen erwartet keinen merklichen Effekt

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das CORPORATE FINANCE Gratis Paket: 1 Heft + Datenbank