03.11.2020

Virtuelle Hauptversammlung bis Ende 2021

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung verlängern sich damit bis Ende 2021.

Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt wird, ist am 28.03.2020 in Kraft getreten und war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet.

Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ausschließlich virtuell durchzuführen, wurde mit dieser Regelung erstmals ermöglicht.

Corona beeinflusst Hauptversammlung weiterhin

Nach wie vor bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht unerhebliche Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens. Dies gilt auch hinsichtlich der Versammlungsmöglichkeit von Personen, insbesondere von größeren Personengruppen. Weiterhin ist nicht absehbar, wann in Unternehmen verschiedener Rechtsformen oder Vereinen oder Stiftungen wieder Beschlüsse auf herkömmlichem Weg gefasst und Präsenzversammlungen im großen Kreis durchgeführt werden können.

Damit Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereine und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vorzunehmen, wurden die vorübergehenden Erleichterungen bis zum 31.12.2021 verlängert. So wird die Handlungsfähigkeit dieser Rechtsformen weiterhin sichergestellt.

Handlungsfähigkeiten von Aktiengesellschaften sicherstellen

„Während der Corona-Krise haben wir den deutschen Aktiengesellschaften für das Jahr 2020 mit der Möglichkeit zur Durchführung rechtssicherer virtueller Hauptversammlungen rasch geholfen. Damit haben wir die Handlungsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt. Das war gut und richtig. Wir werden aber auf absehbare Zeit auch weiterhin mit den Einschränkungen durch das Corona-Virus leben müssen. Daher müssen wir den Aktiengesellschaften auch für die kommende Hauptversammlungssaison die Möglichkeit an die Hand geben, ihre Aktionärsversammlungen rechtssicher und unter angemessener Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Hauptversammlungsteilnehmer durchführen zu können. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei die vollumfängliche Ausübung der Aktionärsrechte gewahrt bleibt“, erklärte dazu der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak.

(BMJV vom 29.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)