03.11.2020

Virtuelle Hauptversammlung bis Ende 2021

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung verlängern sich damit bis Ende 2021.

Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt wird, ist am 28.03.2020 in Kraft getreten und war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet.

Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ausschließlich virtuell durchzuführen, wurde mit dieser Regelung erstmals ermöglicht.

Corona beeinflusst Hauptversammlung weiterhin

Nach wie vor bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht unerhebliche Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens. Dies gilt auch hinsichtlich der Versammlungsmöglichkeit von Personen, insbesondere von größeren Personengruppen. Weiterhin ist nicht absehbar, wann in Unternehmen verschiedener Rechtsformen oder Vereinen oder Stiftungen wieder Beschlüsse auf herkömmlichem Weg gefasst und Präsenzversammlungen im großen Kreis durchgeführt werden können.

Damit Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereine und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vorzunehmen, wurden die vorübergehenden Erleichterungen bis zum 31.12.2021 verlängert. So wird die Handlungsfähigkeit dieser Rechtsformen weiterhin sichergestellt.

Handlungsfähigkeiten von Aktiengesellschaften sicherstellen

„Während der Corona-Krise haben wir den deutschen Aktiengesellschaften für das Jahr 2020 mit der Möglichkeit zur Durchführung rechtssicherer virtueller Hauptversammlungen rasch geholfen. Damit haben wir die Handlungsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt. Das war gut und richtig. Wir werden aber auf absehbare Zeit auch weiterhin mit den Einschränkungen durch das Corona-Virus leben müssen. Daher müssen wir den Aktiengesellschaften auch für die kommende Hauptversammlungssaison die Möglichkeit an die Hand geben, ihre Aktionärsversammlungen rechtssicher und unter angemessener Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Hauptversammlungsteilnehmer durchführen zu können. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei die vollumfängliche Ausübung der Aktionärsrechte gewahrt bleibt“, erklärte dazu der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak.

(BMJV vom 29.10.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Redaktion

Weitere Meldungen


Meldung

irrmago/123rf.com

06.01.2026

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus

Der Negativtrend bei der Gewinnentwicklung der 100 umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands setzt sich fort: Insgesamt schrumpfte der Gewinn um 15 % auf 102 Milliarden Euro, gut jedes zweite Unternehmen (52 %) verzeichnete einen niedrigeren Gewinn als im Vorjahr. Immerhin: Nach zwei Jahren mit deutlichen Umsatzrückgängen brachte das Jahr 2025 den Konzernen bislang erstmals wieder ein leichtes Umsatzplus: in

Top-Unternehmen: Gewinneinbruch trotz Umsatzplus
Meldung

rawpixel/123rf.com

05.01.2026

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr

Die Probleme am Arbeitsmarkt setzen sich auch 2026 fort: 22 von 46 Wirtschaftsverbänden rechnen 2026 mit einem Stellenabbau. Nur neun Verbände erwarten mehr Mitarbeiter in ihrer Branche, 15 gehen von einer stabilen Beschäftigung aus. Das zeigt die IW-Verbandsumfrage, für die das Institut traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, geplanten Investitionen und Jobchancen befragt.

Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr
Meldung

grapix/123rf.com

31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Corporate-Finance-Redaktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und erfolgreiches neues Jahr 2026! Möge es Ihnen Gesundheit, Zufriedenheit und viele persönliche wie berufliche Erfolge bringen. Ein neues Jahr bedeutet neue Chancen, inspirierende Begegnungen und spannende Herausforderungen – und wir freuen uns darauf, Sie auch in den kommenden zwölf Monaten mit fundiertem Wissen, aktuellen Entwicklungen

Frohes neues Jahr 2026!
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)