08.09.2021

Virtuelle Hauptversammlungen bis August 2022

Der Bundestag hat die Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG bis zum Ablauf des 31.08.2022 beschlossen und somit sichergestellt, dass virtuelle Hauptversammlungen auch noch im nächsten Jahr möglich sein werden.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Angesichts der ungewissen Fortentwicklung der Pandemie-Situation und daraus resultierender Versammlungsbeschränkungen soll laut Bundestag vorsorglich eine Verlängerung der Erleichterungen nach den §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG für acht Monate, d.h. bis zum Ablauf des 31.08.2022 erfolgen. Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31.08.2022 zur Verfügung stehen, sollte man von diesem Instrument nur im Einzelfall Gebrauch machen. Nämlich dann, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.

Zum Hintergrund

Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) vom 27.03.2020 können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen derzeit auf Grund eines Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats virtuell – also unter Ausschluss der physischen Präsenz der Aktionäre – abgehalten werden. Dieses Gesetz tritt Ende 2021 außer Kraft.

Aktionärsrechte bei virtuellen Hauptversammlungen

Die Geltung des § 1 GesRuaCOVBekG, die zunächst auf im Jahr 2020 stattfindende Hauptversammlungen beschränkt war, konnte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auf Grundlage des § 8 GesRuaCOVBekG hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 erlassen. Im Anschluss daran hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 die Regelung zur virtuellen Hauptversammlung durch Änderung des GesRuaCOVBekG für das Jahr 2021 verlängert und gleichzeitig die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre (Frage- und Antragsrecht) gestärkt.


Weitere Meldungen


Meldung

© kevers/fotolia.com

20.05.2026

Immer weniger Mittelständler suchen eine Bankfiliale auf

Mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland suchen immer seltener eine Bankfiliale auf. Im Jahr 2024 nahmen erstmals weniger als die Hälfte der Unternehmen, nämlich 47 %, mindestens einen Geschäftstermin in einer Bank- oder Sparkassenfiliale wahr. Drei Jahre zuvor waren es 50 %, im Jahr 2017 noch 65 %. Der Rückgang der Filialbesuche geht somit weiter, die Dynamik hat

Immer weniger Mittelständler suchen eine Bankfiliale auf
Meldung

© pichetw/fotolia.com

19.05.2026

Stimmung der Finanzverantwortlichen verdüstert sich weiter

Die Folgen der anhaltenden geopolitischen Konflikte werden für Unternehmen immer spürbarer, wie der aktuelle CFO Survey zeigt. So sind geopolitische Risiken der stärkste Risikofaktor für das eigene Unternehmen – fast zwei Drittel (63 %) der CFOs sehen dies so (+ 11 Prozentpunkte). Finanzvorstände nehmen zudem Rohstoff- und Energiekosten als deutlich bedrohlicher wahr als noch vor

Stimmung der Finanzverantwortlichen verdüstert sich weiter
Meldung

©interstid/fotolia.com

19.05.2026

DAX-Konzerne: Umsatz und Beschäftigung sinken

Die DAX-Konzerne sind mit deutlichen Umsatzeinbußen in das Jahr 2026 gestartet: Der Gesamtumsatz der 40 Unternehmen schrumpfte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,7 %. Der Gesamtgewinn stieg hingegen um 4,4 %, was vor allem auf die starke Entwicklung der Finanzbranche zurückzuführen ist, deren Gewinn sogar um 15,9 % stieg und einen neuen Rekordwert für ein erstes Quartal erreichte. Die

DAX-Konzerne: Umsatz und Beschäftigung sinken
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)