08.09.2021

Virtuelle Hauptversammlungen bis August 2022

Der Bundestag hat die Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG bis zum Ablauf des 31.08.2022 beschlossen und somit sichergestellt, dass virtuelle Hauptversammlungen auch noch im nächsten Jahr möglich sein werden.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Angesichts der ungewissen Fortentwicklung der Pandemie-Situation und daraus resultierender Versammlungsbeschränkungen soll laut Bundestag vorsorglich eine Verlängerung der Erleichterungen nach den §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG für acht Monate, d.h. bis zum Ablauf des 31.08.2022 erfolgen. Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31.08.2022 zur Verfügung stehen, sollte man von diesem Instrument nur im Einzelfall Gebrauch machen. Nämlich dann, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.

Zum Hintergrund

Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) vom 27.03.2020 können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen derzeit auf Grund eines Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats virtuell – also unter Ausschluss der physischen Präsenz der Aktionäre – abgehalten werden. Dieses Gesetz tritt Ende 2021 außer Kraft.

Aktionärsrechte bei virtuellen Hauptversammlungen

Die Geltung des § 1 GesRuaCOVBekG, die zunächst auf im Jahr 2020 stattfindende Hauptversammlungen beschränkt war, konnte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auf Grundlage des § 8 GesRuaCOVBekG hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 erlassen. Im Anschluss daran hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 die Regelung zur virtuellen Hauptversammlung durch Änderung des GesRuaCOVBekG für das Jahr 2021 verlängert und gleichzeitig die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre (Frage- und Antragsrecht) gestärkt.


Weitere Meldungen


Meldung

© Zerbor - Fotolia.com

31.08.2026

SG&A-Kosten steigen: KI wird zum Wettbewerbsfaktor

Die SG&A-Kosten (Selling, General & Administrative Expenses – Vertriebs-, allgemeine und Verwaltungskosten) europäischer Unternehmen sind auf den höchsten Stand seit 2020 gestiegen. Brian Philipp Bechtold, Director Business Transformation bei The Hackett Group, sieht die Ursachen dafür sowohl in schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch in strukturellen Defiziten vieler europäischer und deutscher Unternehmen. Seine Empfehlung: Digitale und

SG&A-Kosten steigen: KI wird zum Wettbewerbsfaktor
Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com

31.08.2026

Klimainvestitionen der Unternehmen stagnieren

Unternehmen in Deutschland gaben im Jahr 2025 durchschnittlich 9,3 % ihrer Investitionen für Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Betrieb aus. Für 2026 planen sie einen Anteil von 10,6 %, für 2027 von 10,5 %. Das ergab eine Umfrage des ifo Instituts. „Die Unternehmen planen damit keine nennenswerte Steigerung des Anteils – und das in einem Zeitraum, in dem der Bedarf

Klimainvestitionen der Unternehmen stagnieren
Meldung

© weyo/fotolia.com

27.08.2026

Wettbewerbsfaktor Subventionen

Europa unterstützt seine Industrie im internationalen Vergleich deutlich weniger als China und die USA. Das zeigen aktuelle Analysen von OECD und Internationalem Währungsfonds (IWF). Während die OECD Subventionen anhand der Bilanzen großer Industrieunternehmen untersucht, betrachtet der IWF die Unternehmenslandschaft breiter. Trotz unterschiedlicher Methoden kommen beide Studien zu einem ähnlichen Ergebnis: China gewährt mit Abstand die

Wettbewerbsfaktor Subventionen
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)