08.09.2021

Virtuelle Hauptversammlungen bis August 2022

Der Bundestag hat die Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG bis zum Ablauf des 31.08.2022 beschlossen und somit sichergestellt, dass virtuelle Hauptversammlungen auch noch im nächsten Jahr möglich sein werden.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Angesichts der ungewissen Fortentwicklung der Pandemie-Situation und daraus resultierender Versammlungsbeschränkungen soll laut Bundestag vorsorglich eine Verlängerung der Erleichterungen nach den §§ 1 bis 3 und 5 GesRuaCOVBekG für acht Monate, d.h. bis zum Ablauf des 31.08.2022 erfolgen. Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31.08.2022 zur Verfügung stehen, sollte man von diesem Instrument nur im Einzelfall Gebrauch machen. Nämlich dann, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.

Zum Hintergrund

Nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) vom 27.03.2020 können Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen derzeit auf Grund eines Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats virtuell – also unter Ausschluss der physischen Präsenz der Aktionäre – abgehalten werden. Dieses Gesetz tritt Ende 2021 außer Kraft.

Aktionärsrechte bei virtuellen Hauptversammlungen

Die Geltung des § 1 GesRuaCOVBekG, die zunächst auf im Jahr 2020 stattfindende Hauptversammlungen beschränkt war, konnte durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Auf Grundlage des § 8 GesRuaCOVBekG hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 erlassen. Im Anschluss daran hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020 die Regelung zur virtuellen Hauptversammlung durch Änderung des GesRuaCOVBekG für das Jahr 2021 verlängert und gleichzeitig die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre (Frage- und Antragsrecht) gestärkt.


Weitere Meldungen


Meldung

©Sondem/fotolia.com

07.10.2026

Deutsche Auslandsinvestitionen: Seit 2010 mehr als verdoppelt

Deutsche Unternehmen haben den Wert ihrer Direktinvestitionen im Ausland seit 2010 mehr als verdoppelt. Der Bestand an deutschen Direktinvestitionen im Ausland lag im Jahr 2024 (letztverfügbarer Datenstand) bei 1.689 Milliarden Euro. Das zeigt eine vom Auswärtigen Amt geförderte IW-Analyse auf Basis von Daten der Deutschen Bundesbank. Gründe hierfür sind vermehrt niedrige Produktionskosten im Ausland. Das

Deutsche Auslandsinvestitionen: Seit 2010 mehr als verdoppelt
Meldung

© pichetw/fotolia.com

06.10.2026

CFOs übernehmen zunehmend Steuerung von KI-Investitionen

Mit dem breiteren Einsatz von Künstlicher Intelligenz wächst auch der Einfluss von Finanzvorständen. Laut der globalen CFO-Studie des IBM Institute for Business Value unter 1.500 CFOs haben 62% inzwischen zusätzliche Verantwortung für Technologie- oder KI-Strategien übernommen. 56% verfügen über mehr Einfluss auf Portfoliosteuerung und Kapitalallokation, 54% gestalten stärker Geschäftsmodelle und Wachstumsstrategien. Finanzabteilungen noch nicht transformationsreif

CFOs übernehmen zunehmend Steuerung von KI-Investitionen
Meldung

© ferkelraggae/fotolia.com

05.10.2026

50 Milliarden Euro notleidende Kredite

Angesichts des schwachen Wirtschaftswachstums reagieren zahlreiche Banken mit strengeren Kreditvergabestandards und höheren Anforderungen an Sicherheiten. Gleichzeitig gewinnen Debt Fonds und Private-Credit-Anbieter als alternative Finanzierungsquellen klar an Bedeutung. Wie die neue Deloitte-Studie Kreditmarkt-Insights 2026 zeigt, haben notleidende Kredite seit Anfang 2023 stark zugenommen und erreichen mittlerweile knapp 50 Milliarden Euro. Zugleich ist der Anteil der Kredite

50 Milliarden Euro notleidende Kredite
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)