• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wachstumschancengesetz: Neue Mitteilungspflicht für Unternehmen geplant

24.07.2023

Wachstumschancengesetz: Neue Mitteilungspflicht für Unternehmen geplant

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für ein „Wachstumschancengesetz“ vorgelegt.

Beitrag mit Bild

©sdecoret/fotolia.com

Das jetzt vom BMF vorgelegte Wachstumschancengesetz soll zielgerichtete Maßnahmen bringen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren können. Und tatsächlich hat es grundsätzlich das Potenzial, die Wirtschaft wirksam zu entlasten. Andererseits sind die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten eine nicht nachvollziehbare Belastung für Unternehmen und ihre Berater. BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab kritisiert: „Erfreulich ist, dass u.a. der steuerliche Verlustabzug endlich ausgebaut werden soll. Die zeitliche Streckung des Verlustrücktrags auf bis zu drei Jahre und die dauerhafte Ausweitung auf 10 bzw. 20 Millionen Euro sind ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Gleiches gilt für die temporäre Ermöglichung eines uneingeschränkten Verlustvortrags für die Jahre 2024 bis 2027.“ Darüber hinaus begrüßt die BStBK die geplante Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung und des Optionsmodells für Personengesellschaften. Mit den aktuellen Plänen sind Personengesellschaften zukünftig bessergestellt, allerdings muss hier weiter nachgebessert werden.

Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage

Zudem plant das BMF, die steuerliche Forschungszulage auszuweiten und eine Investitionsprämie in einem eigens dafür geschaffenen Gesetz für die Jahre 2024 bis 2027 einzuführen. Schwab: „Investieren Unternehmen in den nächsten Jahren in klimafreundliche Technologien, können sie unter bestimmten Voraussetzungen 15 % der Investitionssumme vom Staat zurückerhalten. Wir bemängeln, dass diese Prämie nun nicht mehr für Investitionen in die Digitalisierung gilt. Da wird am falschen Ende gespart. Denn die deutschen Unternehmen müssen dringend stärker digital arbeiten, wollen sie im internationalen Wettbewerb bestehen. Alles was sie dabei unterstützt, ist gut investiertes Geld“, so Schwab. Der Koalitionsvertrag sah eine Förderung von Klimaschutz und Digitalisierung vor.

E-Rechnung im B2B-Bereich wird Pflicht

Mit der bundesweiten Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich will das BMF die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem schaffen. „Ein wichtiger Vorstoß für Unternehmen und uns Steuerberater. Denn damit einher geht das Potenzial sowohl die Digitalisierung als auch die Automatisierung der Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsprozesse voranzubringen“, betont Schwab.

Kritik an Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen

Die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen lehnt Schwab strikt ab: „Wieso sollte man etwas einführen, von dem man schon weiß, dass es nichts bringt? Die bisherige Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen hat schon zu keinem wesentlichen Erkenntnisgewinn geführt und steht in keiner Kosten-Nutzen-Relation. Immer mehr Berichtspflichten sind nicht die Lösung. Gute, weil zielgerichtete Gesetzgebung hingegen schon. Die Politik sollte dringend einlenken und die nationalen Anzeigepflichten in der Schublade lassen.“ Mit höchster Priorität solle die Politik künftig mehr bürokratischen Ballast abwerfen und alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen voranzubringen.

(BStBK vom 19.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

nialowwa/123rf.com

11.06.2026

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind

Auf die deutsche Wirtschaft wirken weiterhin gegenläufige Kräfte. Während die Finanzpolitik für expansive Impulse sorgt, bremsen die Folgen des Irankriegs die wirtschaftliche Dynamik. Das zeigt die aktuelle Sommerprognose des Kiel Instituts. Demnach wird das Bruttoinlandsprodukt trotz der expansiven Fiskalpolitik in diesem Jahr voraussichtlich um lediglich 0,8 % zulegen, für das kommende Jahr haben die Ökonomen die

Sommerprognose: Zaghafte Erholung, aber viel Gegenwind
Meldung

© Olivier Le Moal/fotolia.com

10.06.2026

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung

Die größte Herausforderung für die mittelständischen Unternehmen bleibt aus Sicht von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Wirtschaftspolitik die Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von Expertinnen und Experten des IfM Bonn, die zwischen Ende Februar und Ende März 2026 stattfand. Bereits bei der letztmaligen Befragung im Jahr 2020 hatte sich die Herausforderung

Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt größte Herausforderung
Meldung

©tstockwerkfotodesign/de.123rf.com

09.06.2026

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt

Ab dem 02.07.2026 werden ESG-Ratingagenturen, die im Gebiet der Europäischen Union tätig sind, erstmals einem Regulierungsrahmen (Verordnung (EU) 2024/3005) und der Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) unterstellt, die bereits für die Aufsicht über Kreditratingagenturen zuständig ist. Diese Entwicklung definiert die Spielregeln des ESG-Marktes neu. Ein Wendepunkt für die Glaubwürdigkeit von ESG Dieser

Die Regulierung von ESG-Ratingagenturen kommt
CORPORATE FINANCE Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für CORPORATE FINANCE geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul CORPORATE FINANCE im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)